Common use of Vervielfältigung oder Wiedergabe von Programmen Clause in Contracts

Vervielfältigung oder Wiedergabe von Programmen. Der VP erhält das Recht, die im Rahmen dieses Vertrages in- stallierten Software-Programme auf den zugleich gekauften POS-Geräten zur elektronischen Autorisierung und Abwick- lung von Zahlungsverfahren zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschliesslich und nicht übertragbar. Der VP ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, die Software zu dekompilieren, zu bearbeiten oder zu übersetzen, umzuar- beiten oder zu arrangieren sowie die so erzielten Ergebnisse zu vervielfältigen. Das Nutzungsrecht berechtigt den VP auch nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen, im Rahmen des Nut- zungsrechts gewährte Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder Dritten weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Jegliche Vervielfältigung oder jeglicher Vertrieb unberech- tigterweise hergestellter Vervielfältigungsstücke verletzt die Rechte von PAYONE und/oder die Urheberrechte Dritter und wird sowohl zivil- wie auch strafrechtlich verfolgt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vervielfältigung oder Wiedergabe von Programmen. Der VP erhält das Recht, die im Rahmen dieses Vertrages in- stallierten installierten Software-Programme auf den zugleich gekauften POS-Geräten zur elektronischen Autorisierung und Abwick- lung von Zahlungsverfahren zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschliesslich ausschließlich und nicht übertragbar. Der VP ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, die Software zu dekompilieren, zu bearbeiten oder zu übersetzen, umzuar- beiten umzuarbei- ten oder zu arrangieren sowie die so erzielten Ergebnisse zu vervielfältigen. Das Nutzungsrecht berechtigt den VP auch nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen, im Rahmen des Nut- zungsrechts gewährte Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder Dritten weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Jegliche Vervielfältigung oder jeglicher Vertrieb unberech- tigterweise unberechtig- terweise hergestellter Vervielfältigungsstücke verletzt die Rechte von PAYONE und/oder die Urheberrechte Dritter und wird sowohl zivil- wie auch strafrechtlich verfolgt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vervielfältigung oder Wiedergabe von Programmen. Der VP erhält das Recht, die im Rahmen dieses Vertrages in- stallierten installierten Software-Programme auf den zugleich gekauften gekauf- ten POS-Geräten zur elektronischen Autorisierung und Abwick- lung Abwicklung von Zahlungsverfahren zu nutzen. Das Nutzungsrecht Nutzungs- recht ist nicht ausschliesslich ausschließlich und nicht übertragbar. Der VP ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, die Software Soft- ware zu dekompilieren, zu bearbeiten oder zu übersetzen, umzuar- beiten umzuarbeiten oder zu arrangieren sowie die so erzielten Ergebnisse zu vervielfältigen. Das Nutzungsrecht berechtigt den VP auch nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen, im Rahmen Rah- men des Nut- zungsrechts Nutzungsrechts gewährte Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder Dritten weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Jegliche Vervielfältigung oder jeglicher Vertrieb unberech- tigterweise hergestellter Vervielfältigungsstücke verletzt die Rechte von PAYONE B+S und/oder die Urheberrechte Dritter und wird sowohl zivil- wie auch strafrechtlich verfolgt.

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Vervielfältigung oder Wiedergabe von Programmen. Der VP erhält das Recht, die im Rahmen dieses Vertrages in- stallierten installier- ten Software-Programme auf den zugleich gekauften POS-Geräten zur elektronischen Autorisierung und Abwick- lung Abwicklung von Zahlungsverfahren Zahlungsver- fahren zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschliesslich ausschließlich und nicht übertragbar. Der VP ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, die Software zu dekompilieren, zu bearbeiten oder zu übersetzen, umzuar- beiten umzuarbeiten oder zu arrangieren sowie die so erzielten erziel- ten Ergebnisse zu vervielfältigen. Das Nutzungsrecht berechtigt den VP auch nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen, im Rahmen des Nut- zungsrechts gewährte Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder Dritten weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Jegliche Vervielfältigung oder jeglicher Vertrieb unberech- tigterweise unberechtigterweise hergestellter Vervielfältigungsstücke verletzt die Rechte von PAYONE B+S und/oder die Urheberrechte Dritter und wird sowohl zivil- wie auch strafrechtlich verfolgt. Nutzungsentgelt.

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Vervielfältigung oder Wiedergabe von Programmen. Der VP erhält das Recht, die im Rahmen dieses Vertrages in- stallierten instal- lierten Software-Programme auf den zugleich gekauften POS-POS- Geräten zur elektronischen Autorisierung und Abwick- lung Abwicklung von Zahlungsverfahren zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschliesslich aus- schließlich und nicht übertragbar. Der VP ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, die Software zu dekompilieren, zu bearbeiten oder zu übersetzen, umzuar- beiten umzuarbeiten oder zu arrangieren arrangie- ren sowie die so erzielten Ergebnisse zu vervielfältigen. Das Nutzungsrecht Nut- zungsrecht berechtigt den VP auch nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen, im Rahmen des Nut- zungsrechts Nutzungsrechts gewährte Nutzungsrechte Nutzungs- rechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder Dritten weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Jegliche Vervielfältigung oder jeglicher Vertrieb unberech- tigterweise unberechtigter- weise hergestellter Vervielfältigungsstücke verletzt die Rechte von PAYONE und/oder die Urheberrechte Dritter und wird sowohl zivil- wie auch strafrechtlich verfolgt.

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Vervielfältigung oder Wiedergabe von Programmen. Der VP erhält das Recht, die im Rahmen dieses Vertrages in- stallierten installierten Software-Programme auf den zugleich gekauften POS-Geräten zur elektronischen Autorisierung und Abwick- lung von Zahlungsverfahren zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschliesslich ausschließlich und nicht übertragbar. Der VP ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, die Software zu dekompilieren, zu bearbeiten oder zu übersetzen, umzuar- beiten umzuarbei- ten oder zu arrangieren sowie die so erzielten Ergebnisse zu vervielfältigen. Das Nutzungsrecht berechtigt den VP auch nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen, im Rahmen des Nut- zungsrechts gewährte Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder Dritten weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Jegliche Vervielfältigung oder jeglicher Vertrieb unberech- tigterweise unberechtig- terweise hergestellter Vervielfältigungsstücke verletzt die Rechte von BS PAYONE und/oder die Urheberrechte Dritter und wird sowohl zivil- wie auch strafrechtlich verfolgt.

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