Nutzungsentgelt. 1.10.1. Die vom Betreiber für die Nutzung der Vertragsleistungen zu zahlende Vergütung ergibt sich – vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien – aus der jeweils geltenden Preisliste des Anbieters (xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx) bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Fachhandelspartner ("Nutzungsentgelt"). Alle in der Preisliste des Anbieters angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit einschlägig.
1.10.2. Das Nutzungsentgelt ist, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung oder Regelung in der Preisliste des Anbieters oder einer im Allgemeinen oder Speziellen Teil dieser AGB abweichenden Regelung, monatlich zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats zu entrichten. Bei Vertragsbeginn oder -ende im laufenden Kalendermonat wird das Nutzungsentgelt anteilig (pro rata temporis) geschuldet.
1.10.3. Die Zahlung des Betreibers erfolgt durch Einzug vom Konto des Betreibers auf Basis eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats. Sofern der Betreiber das erteilte SEPA-Mandat widerruft oder kein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Überweisung durch den Betreiber. Der zusätzliche manuelle Aufwand wird in diesem Fall vom Betreiber mit 15,00 Euro pro Rechnung vergütet. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig. Eventuelle Gebühren für Rücklastschrift oder ähnliche Gebühren, die dadurch entstehen, dass eine Abbuchung des Nutzungsentgelts nicht möglich ist, werden dem Betreiber vom Anbieter weiterbelastet.
1.10.4. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter die Leistungserbringung temporär bis zur Zahlung aussetzen. Dies kann bedeuten, dass der Betreiber die Kasse samt den gebuchten Leistungen nicht mehr nutzen kann, insbesondere, dass in Abhängigkeit der gewählten Module die mit der Vectron Cloud verbundenen Kassen außer Funktion gesetzt werden und Zugänge in das Kunden-Portal für angelegte Mitarbeiter gesperrt werden, so dass diese sich nicht mehr in der ReportingApp einloggen können. Ist der Betreiber mit der Summe aus zumindest zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug, besteht für den Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den Anbieter aufgrund eines Vertragsverstoßes des Betreibers, ist der Betreiber verpflichtet, die noch bis zum regulären Vertragslaufzeitende ausstehende Summe der monatlichen Nutzungsentgelte gemäß der Preisliste anteilig als...
Nutzungsentgelt. Der VP zahlt während der Dauer des Mietvertrages das verein- barte Nutzungsentgelt. Sind die Mietgegenstände aus Gründen, die nicht von PAYONE zu vertreten sind, ganz oder teilweise nicht funktionsfähig, bleibt die Verpflichtung des VP zur Entrichtung des monatli- chen Mietzinses bestehen. Gleiches gilt, wenn die Nutzung der Mietgegenstände nur unerheblich eingeschränkt ist.
Nutzungsentgelt. 4.1. Der Nutzer verpflichtet sich, das jeweilige Nutzungsentgelt (Jahreslizenz) für einen kostenpflichtigen Dienst nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird durch SHENTISPORTS® abgerechnet und durch Zahlungen des Nutzers an SHENTISPORTS® vergütet. Das Nutzungsentgelt wird nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.
a) 14 Tage kostenlos, risikolos, keine Vertragsbindung. Daten werden automatisch gelöscht, bei nicht Anmeldung. Keine Kündigung erforderlich!
b) 12 Monate: 85 € netto Jahreslizenz bei Einzelnutzung! Volle Nutzung aller Funktionen von xxxxxx0.xx. 3 Monate vor Ablauf muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die weitere Preisstaffelung ergibt sich aus der jeweiligen Größe der Unternehmen. SHENTISPORTS® erstellt den Unternehmen auf Anfrage verbindliche Angebote – es wird immer von der Unternehmensgröße ausgegangen und nicht von den tatsächlich trainierenden Mitarbeitern. Wenn du einen Rabattcode erhalten hast, reduziert sich der Jahresbeitrag entsprechend des Rabattcodes. Bitte beachte: Wenn du einen Code von deinem Arbeitgeber oder auf einer unserer Veranstaltungen, wie Gesundheitstage, Keynotes o.ä. erhalten hast, gelten diese AGB nicht. Dieser Account läuft automatisch aus und es entstehen keine Kosten. Wenn du den Code shenticares oder DigitalX2021 verwendet hast, ist den Account 5 Wochen kostenlos und unverbindlich gültig. Wenn du danach nicht weitermachen möchtest, musst du nichts tun. Möchtest du danach FITMIT5® weiternutzen, dann kannst du deinen Account aktiv im Profil zum Vorzugspreis von 85 € verlängern.
4.2. Es werden die Zahlungen jährlich jeweils zu Beginn eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestellt. Das erste Abrechnungsjahr beginnt am Tag des Vertragsschlusses und endet einen Tag vor dem gleichen Tag des folgenden Kalenderjahres (z.B. 15. Xxxx 2020 bis 14. Xxxx 2021).
4.3. Die Rechnungen werden per Post oder Mail versandt.
4.4. Die Zahlung der Entgelte kann durch Lastschrifteinzug oder Überweisung erfolgen. SHENTISPORTS® wird die Rechnung dem Nutzer umgehend vor Lastschrifteinzug per E- Mail bekannt geben. Der Nutzer ermächtigt SHENTISPORTS®, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Nutzer zu vertreten hat, berechnet SHENTISPORTS® 12 EUR pro Lastschrift, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
4.5. Der Nutzer kann etwaige Forderungen gegen SHENTISPORTS® nicht...
Nutzungsentgelt. 12.1 Gegenüber Anwendern erhebt PlanetValue für die Möglichkeit zur Nutzung der PlanetValue-Plattform und der PlanetValue-App keinerlei Entgelte.
12.2 Gegenüber sozialen Einrichtungen erhebt PlanetValue für die Möglichkeit zur Nutzung der PlanetValue-Plattform und der PlanetValue-App keinerlei Entgelte.
12.3 Für die Möglichkeit zur Nutzung der PlanetValue-Plattform mit einem für andere Nutzer und Dritte sichtbaren Unternehmensprofil erhebt PlanetValue von Unternehmen ein Entgelt gemäß der Anlage "Preisblatt" ("Nutzungsentgelt") sowie nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen. Das Nutzungsentgelt schließt die Nutzung der PlanetValue-App ein. Das Nutzungsentgelt dient insbesondere der Deckung der mit dem Betrieb, der Pflege, dem Aufbau, der Weiterentwicklung und der Verbreitung der PlanetValue-Plattform und der PlanetValue-App verbundenen Kosten.
12.4 Sofern ein Unternehmen von PlanetValue das Modul "Aktionstag der Wirtschaft" gemäß der Anlage "Aktionstag der Wirtschaft" bezieht, ist vom Unternehmen ein gesonderter Betrag in Abhängigkeit zur Einwohnerzahl der Stadt/Region an PlanetValue zu zahlen. Der Betrag bestimmt sich nach der Anlage "Aktionstag der Wirtschaft".
12.5 Das Nutzungsentgelt sowie der ggf. bei Vereinbarung eines Aktionstags zusätzlich zu zahlende Betrag sind in den jeweiligen Anlagen als Nettobeträge angegeben und verstehen sich daher zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
Nutzungsentgelt. 4.1. Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist mit Vertragsabschluss fällig und binnen 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Sporthafen Kiel GmbH berechtigt, 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
4.2. Eine Nutzung der Fläche über die Dauer des Nutzungsvertrages hinaus bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Sporthafen Kiel GmbH. Bei einer Gestattung ist diese berechtigt, zusätzliche Entgelte nach der jeweils gültigen Preisliste der Sporthafen Kiel GmbH zu erheben.
Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt beträgt für oben angeführtes Frankiersystem jährlich 83,00 €, wobei die Teildienstleistung für Portoladungen gemäß UStG 1994 §6 Abs. 1 Ziff 8d keine Umsatzsteuer enthält.
Nutzungsentgelt. (1) Es wird kein Nutzungsentgelt vereinbart.
Nutzungsentgelt. 3.1 Das Nutzungsentgelt ergibt sich aus der Miete inkl. Betriebskosten sowie den zusätzlich vereinbarten Mietsachen bzw. Leistungen.
Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt beträgt je Saison für einen kleinen Spind 25,00 Euro und für einen großen Spind 50,00 Euro. Hinzu kommt in jedem Fall eine einmalige Kaution in Höhe von 25,00 Euro (kleiner Spind) bzw. 50,00 Euro (großer Spind).
Nutzungsentgelt. Das nach dem Tarif der ZTS berechnete Entgelt ist mit Vertragsschluss fällig und gemäß der Preisliste Sportboothafen-Seefischmarkt zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die ZTS Grundstücksverwaltung GmbH berechtigt, 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.