Nutzungsentgelt Musterklauseln

Nutzungsentgelt. Der VP zahlt während der Dauer des Mietvertrages das verein- barte Nutzungsentgelt. Sind die Mietgegenstände aus Gründen, die nicht von PAYONE zu vertreten sind, ganz oder teilweise nicht funktionsfähig, bleibt die Verpflichtung des VP zur Entrichtung des monatli- chen Mietzinses bestehen. Gleiches gilt, wenn die Nutzung der Mietgegenstände nur unerheblich eingeschränkt ist.
Nutzungsentgelt. 1.10.1. Die vom Betreiber für die Nutzung der myVectron-Leistungen zu zahlende Vergütung ergibt sich – vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien – aus der jeweils geltenden Preisliste des Anbieters bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Fachhandelspartner ("Nutzungsentgelt"). Alle in der Preisliste des Anbieters angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer soweit einschlägig.
Nutzungsentgelt. 1.10.1. Die vom Betreiber für die Nutzung der Vertragsleistungen zu zahlende Vergütung ergibt sich – vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien – aus der jeweils geltenden Preisliste des Anbieters (xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx) bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Fachhandelspartner ("Nutzungsentgelt"). Alle in der Preisliste des Anbieters angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit einschlägig.
Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt beträgt für oben angeführtes Frankiersystem jährlich 83,00 €, wobei die Teildienstleistung für Portoladungen gemäß UStG 1994 §6 Abs. 1 Ziff 8d keine Umsatzsteuer enthält.
Nutzungsentgelt. (1) Es wird kein Nutzungsentgelt vereinbart.
Nutzungsentgelt. 1.10.1. Die vom Betreiber für die Nutzung der bonVito-Leistungen zu zahlende Vergütung ergibt sich – vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien – aus der jeweils geltenden Preisliste des Anbieters bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Fachhandelspartner ("Nutzungsentgelt"). Alle in der Preisliste des Anbieters angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer soweit einschlägig.
Nutzungsentgelt. 3.1 Das Nutzungsentgelt ergibt sich aus der Miete inkl. Betriebskosten sowie den zusätzlich vereinbarten Mietsachen bzw. Leistungen.
Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt beträgt je Saison für einen kleinen Spind 25,00 Euro und für einen großen Spind 50,00 Euro. Hinzu kommt in jedem Fall eine einmalige Kaution in Höhe von 25,00 Euro (kleiner Spind) bzw. 50,00 Euro (großer Spind).
Nutzungsentgelt. Das nach dem Tarif der ZTS berechnete Entgelt ist mit Vertragsschluss fällig und gemäß der Preisliste Sportboothafen-Seefischmarkt zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die ZTS Grundstücksverwaltung GmbH berechtigt, 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
Nutzungsentgelt. (1) Das Nutzungsentgelt2 wird in 48 gleichbleibenden monatlichen Raten bezahlt und wird bei der Lohnverrechnung durch entsprechenden Abzug vom Nettogehalt berücksichtigt. Basis für die Höhe ist der – allenfalls rabattierte – Nettoanschaffungspreis abzüglich betrieblicher Unterstützungen und Förderungen (z. B. klimaaktiv mobil) und zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.