Common use of Verwirkung Clause in Contracts

Verwirkung. Verwirkt sind Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter, die nicht in- nerhalb von 2 Wochen nach Veranstaltungsende schriftlich geltend gemacht werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verwirkung. Verwirkt sind Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter, die nicht in- nerhalb inner- halb von 2 Wochen nach Veranstaltungsende schriftlich geltend gemacht werdenwer- den.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verwirkung. Verwirkt sind Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter, die nicht in- nerhalb innerhalb von 2 Wochen nach Veranstaltungsende schriftlich geltend gemacht werden.

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Sources: Allgemeine Ausstellungsbedingungen