Verwirkung. Verwirkt sind Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter, die nicht in- nerhalb von 2 Wochen nach Veranstaltungsende schriftlich geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verwirkung. Verwirkt sind Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter, die nicht in- nerhalb innerhalb von 2 Wochen nach Veranstaltungsende schriftlich geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Ausstellungsbedingungen
Verwirkung. Verwirkt sind Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter, die nicht in- nerhalb inner- halb von 2 Wochen nach Veranstaltungsende schriftlich geltend gemacht werdenwer- den.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen