Vicarious agents Musterklauseln

Vicarious agents. The contractor is obliged to demonstrably inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, (in writing) of the obligation to com- ply with the provisions of these terms and condi- tions and ensure with the diligence of a prudent freight carrier that these safety measures are actu- ally followed. Furthermore, the contractor must en- sure that the truck drivers employed have all foreign employment or employee secondment permits and are employed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is registered. The driver must carry the proofs and documents (in particular work and residence permits) required by the appli- cable legal provisions. The contractor undertakes to provide only drivers who have at least knowledge of the language at the place of departure and takeover in order to be able to communicate sufficiently with the sender and consignee as well as the authorities. The contractor confirms that drivers have a valid in- Transporten hat der Fahrer die dafür notwendige Si- cherheitsausrüstung mitzuführen/anzulegen. Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen/Anweisun- gen behält sich der Auftraggeber vor, das Fahr- zeug/den Fahrer auf Kosten des Auftragnehmers vom Verlader ausrüsten zu lassen. Ist dies nicht möglich, behält sich der Auftraggeber vor, ein Ersatz- fahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer die Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Für alle dadurch entstehenden Folgekosten hält der Auftrag- geber den Auftragnehmer voll haftbar! In jedem Fall wird für diese Aufwendungen eine Bearbeitungsge- bühr von € 35,- in Rechnung gestellt.
Vicarious agents. The LSP is obliged to inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, of the obligation to comply with the provisions of these terms and conditions and to ensure with the diligence of a proper carrier that these safety measures are actually complied with. The LSP must also ensure that the employed truck drivers have all permits and / or authorizations for foreign employees and are employed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is registered. The driver has to carry the evidence and documents required by applicable law (in particular work and residence permits) with him. The LSP undertakes to only provide drivers who have at least such knowledge and skill of the language at the loading and unloading place, that they are able to communicate sufficiently with the consignor and the consignee as well as the authorities. The LSP confirms that the drivers have a valid international driving license and a certificate in accordance with Directive 2003/59 / EC (EU initial qualification and periodic training of drivers of certain road vehicles for the carriage of goods or passengers). The driver must be specially trained for all conditions of transport and must carry the necessary certificates with him. In particular, the requirements in the field of ADR and StVO, load securing and in the field of safety regulations / safety clothing must be particularly fulfilled. For safety reasons, the driver geschult sein und die notwendigen Bescheinigungen mit sich führen. Insbesondere müssen die Anforderungen im Bereich ADR und StVO, Ladungssicherung und im Bereich Sicherheitsvorschriften/Sicherheitsbekleidung besonders erfüllt sein. Aus Sicherheitsgründen hat der Fahrer bei allen Be- und Entladetätigkeiten stets Sicherheitsschuhe, Helm, lange Oberbekleidung und Warnweste zu tragen (sofern Sicherheitsvorschriften bei der Be- oder Entladestelle nicht höhere Ansprüche stellen). Bei ADR Transporten hat der Fahrer die dafür notwendige Sicherheitsausrüstung mitzuführen/anzulegen. Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen/Anweisungen behält sich der Auftraggeber vor, das Fahrzeug/den Fahrer auf Kosten des Auftragnehmers vom Verlader ausrüsten zu lassen. Ist dies nicht möglich, behält sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer die Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Für alle dadurch entstehenden Folgekosten hält der Auftraggeber den Auftragnehmer voll haftbar! In jedem Fall wird fü...
Vicarious agents. The contractor is obliged to demonstrably inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, (in writing) of the obligation to comply with the provisions of these terms and conditions and ensure with the diligence of a prudent freight carrier that these safety measures are actually followed. Furthermore, the contractor must ensure that the truck drivers employed have all foreign employment or employee secondment permits and are employed in accordance with the laws of the sämtliche ausländerbeschäftigungs- bzw. entsendungs- rechtlichen Bewilligungen verfügen und entsprechend den Gesetzen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, beschäftigt sind. Die nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Nachweise und Dokumente (insbesondere Arbeits- und Aufenthalts- genehmigungen) sind vom Fahrer mitzuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Beistellung ausschließlich solcher Fahrer, die zumindest solche Kenntnisse der Sprache am Abgangs- und Übernahmeort haben, um sich mit dem Absender und Empfänger sowie den Behörden ausreichend verständigen zu können. Der Auftragnehmer bestätigt, dass das Fahrpersonal über eine gültige international geltende Fahrerlaubnis und eine Bescheinigung gem. Richtlinie 2003/59/EG (EU-Berufskraftfahrerausbildung) verfügt. Der Fahrer muss für alle Voraussetzungen des Transportes besonders geschult sein und die notwendigen Bescheinigungen mit sich führen. Insbesondere müssen die Anforderungen im Bereich ADR und StVO, Ladungssicherung und im Bereich Sicherheitsvorschriften/Sicherheitsbekleidung besonders erfüllt sein. Aus Sicherheitsgründen hat der Fahrer bei allen Be- und Entladetätigkeiten stets Sicherheitsschuhe, Helm, lange Oberbekleidung und Warnweste zu tragen (sofern Sicherheitsvorschriften bei der Be- oder Entladestelle nicht höhere Ansprüche stellen). Bei ADR Transporten hat der Fahrer die dafür notwendige Sicherheitsausrüstung mitzuführen/anzulegen. Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen/Anweisungen behält sich der Auftraggeber vor, das Fahrzeug/den Fahrer auf Kosten des Auftragnehmers vom Verlader ausrüsten zu lassen. Ist dies nicht möglich, behält sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer die Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Für alle dadurch entstehenden Folgekosten hält der Auftraggeber den Auftragnehmer voll haftbar! In jedem Fall wird für diese Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- in Rechnung gest...
Vicarious agents. The contractor is obliged to demonstrably inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, (in writing) of the obligation to com- ply with the provisions of these terms and conditions and ensure with the diligence of a prudent freight carrier that these safety measures are actually fol- lowed. Furthermore, the contractor must ensure that the truck drivers employed have all foreign employ- ment or employee secondment permits and are em- ployed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is registered. The driver must carry the proofs and documents (in particular work and residence permits) required by the applicable legal provisions. The contractor undertakes to provide only drivers who have at least knowledge of the lan- guage at the place of departure and takeover in or- der to be able to communicate sufficiently with the sender and consignee as well as the authorities. The contractor confirms that drivers have a valid interna- xxxxxxxx accepted driving licence and a certificate according to Directive 2003/59/EC (EU professional driver training). The driver must be specially trained for all transport requirements and carry the neces- sary certificates. In particular, the requirements of the ADR and road traffic regulations (StVO), regard- ing load securing and safety regulations/safety cloth- ing must be fulfilled. For safety reasons, the driver must always wear safety shoes, helmet, long outer clothing and a high-visibility vest during all loading and unloading activities (unless safety regulations at the place of loading or unloading make higher de- sen die Anforderungen im Bereich ADR und StVO, Ladungssicherung und im Bereich Sicherheitsvor- schriften/Sicherheitsbekleidung besonders erfüllt sein. Aus Sicherheitsgründen hat der Fahrer bei allen Be- und Entladetätigkeiten stets Sicherheits- schuhe, Helm, lange Oberbekleidung und Warnwes- te zu tragen (sofern Sicherheitsvorschriften bei der Be- oder Entladestelle nicht höhere Ansprüche stel- len). Bei ADR Transporten hat der Fahrer die dafür notwendige Sicherheitsausrüstung mitzufüh- ren/anzulegen. Bei Nichteinhaltung der o.a. Verein- barungen/Anweisungen behält sich der Auftraggeber vor, das Fahrzeug/den Fahrer auf Kosten des Auf- tragnehmers vom Verlader ausrüsten zu lassen. Ist dies nicht möglich, behält sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftrag- nehmer die Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Für alle dadurch en...
Vicarious agents. The supplier is responsible for deliveries and services of his suppliers as well as for his own deliveries and services; the supplier's suppliers are therefore regarded as his vicarious agents.
Vicarious agents. The contractor is obliged to demonstrably inform his employees and other vicarious agents, in par- ticular subcontractors, (in writing) of the obliga- tion to comply with the provisions of these terms and conditions and ensure with the diligence of a prudent freight carrier that these safety measures are actually followed. Furthermore, the contractor must ensure that the truck drivers employed have all foreign employment or employee secondment permits and are employed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is regis- tered. The driver must carry the proofs and doc- uments (in particular work and residence permits) required by the applicable legal provisions. The contractor undertakes to provide only drivers who have at least knowledge of the language at
Vicarious agents. The contractor is obliged to demonstrably inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, (in writing) of the obligation to comply with the provisions of these terms and conditions and ensure with the diligence of a prudent freight carrier that these safety measures are actually followed. Furthermore, the contractor must ensure that the truck drivers employed have all foreign employment or employee secondment permits and are employed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is registered. The driver must carry the proofs and documents (in particular work and residence permits) required by the applicable legal provisions. The contractor undertakes to provide only drivers who have at least knowledge of the language at the place of departure and takeover in order to be able to communicate sufficiently with the sender and consignee as well as the authorities. The contractor confirms that drivers have a valid internationally accepted driving licence and a certificate according to Directive 2003/59/EC werden. Es ist weiters die Pflicht des Fahrers, sich zu vergewissern, dass keine Personen zugestiegen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich an die Vorgaben des britischen Home Office (Innenministeriums) zu halten und die notwendigen „Vehicle Security Checks“ durchzuführen. Die Sicherheits-Checkliste für das Fahrzeug finden Sie unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxx y-checklist.
Vicarious agents. The LSP is obliged to inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, of the obligation to comply with the provisions of these terms and conditions and to ensure with the diligence of a proper carrier that these safety measures are actually complied with. The LSP must also ensure that the employed truck drivers have all permits and / or authorizations for foreign employees and are employed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is registered. The driver has to carry the evidence and documents required by applicable law (in particular work and residence permits) with him. The LSP undertakes to only provide drivers who have at least such knowledge and skill of the language at the loading and unloading place, that they are able to communicate sufficiently with the consignor and the consignee as well as the authorities. The LSP confirms that the drivers have a valid international driving license and a certificate in accordance with Directive 2003/59 / EC (EU initial qualification and periodic training of drivers of certain road vehicles for the carriage of goods or passengers). The driver must be specially trained for all conditions of transport and must carry the necessary certificates with him. In particular, the requirements in the field of ADR and StVO, load securing and in the field of safety regulations / safety clothing must be particularly fulfilled. For safety reasons, the driver must always wear safety shoes, a helmet, long outer clothing and a safety vest for all loading and unloading activities (unless safety regulations at the loading or unloading place make higher demands). In the case of ADR transports, the driver must carry with him / put on the necessary safety equipment. In case of non-compliance with the above Agreements / instructions the principal reserves the right to have the vehicle / driver equipped by the sender at the LSP`s expense. If this is not possible, the principal is entitled to hire a replacement vehicle and to charge the costs of this hiring, to the LSP. For all resulting consequential costs, the principal holds the LSP fully liable! In any case, a processing fee of € 35, - will be charged for these expenses.
Vicarious agents. The contractor is obliged to demonstrably inform his employees and other vicarious agents, in particular Subunternehmer, nachweislich (schriftlich) von der Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen die- ser Bedingungen zu unterrichten und sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers davon zu überzeugen, dass diese Sicherheitsmaßnahmen auch tatsächlich befolgt werden. Der Auftragneh- mer hat weiters dafür Sorge zu tragen, dass die ein- gesetzten LKW-Fahrer über sämtliche ausländerbe- schäftigungs- bzw. entsendungsrechtlichen Bewilli- gungen verfügen und entsprechend den Gesetzen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, be- schäftigt sind. Die nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Nach- weise und Dokumente (insbesondere Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen) sind vom Fahrer mitzu- führen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Bei- stellung ausschließlich solcher Fahrer, die zumindest solche Kenntnisse der Sprache am Abgangs- und Übernahmeort haben, um sich mit dem Absender und Empfänger sowie den Behörden ausreichend verständigen zu können. Der Auftragnehmer bestä- tigt, dass das Fahrpersonal über eine gültige interna- tional geltende Fahrerlaubnis und eine Bescheini- gung gem. Richtlinie 2003/59/EG (EU- Berufskraftfahrerausbildung) verfügt. Der Fahrer muss für alle Voraussetzungen des Transportes besonders geschult sein und die notwendigen Bescheinigungen mit sich führen. Insbesondere müssen die Anforde- rungen im Bereich ADR und StVO, Ladungssicherung und im Bereich Sicherheitsvorschriften/Sicherheitsbe- kleidung besonders erfüllt sein. Aus Sicherheitsgrün- den hat der Fahrer bei allen Be- und Entladetätigkei- ten stets Sicherheitsschuhe, Helm, lange Oberbeklei- dung und Warnweste zu tragen (sofern Sicherheits- vorschriften bei der Be- oder Entladestelle nicht hö- here Ansprüche stellen). Bei ADR Transporten hat der Fahrer die dafür notwendige Sicherheitsausrüstung mitzuführen/anzulegen. Bei Nichteinhaltung der o.a. subcontractors, (in writing) of the obligation to com- ply with the provisions of these terms and conditions and ensure with the diligence of a prudent freight carrier that these safety measures are actually fol- lowed. Furthermore, the contractor must ensure that the truck drivers employed have all foreign employ- ment or employee secondment permits and are em- ployed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is registered. The driver must carry the proofs and documen...

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  • Technische und organisatorische Maßnahmen (1) Die im Anhang 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was das geschuldete Minimum sein soll. Ein Verweis auf Informationen, die dieser Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht unmittelbar entnommen werden können, ist nicht zulässig. (2) Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird. Zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit erforderliche Änderungen hat der Auftragnehmer unverzüglich umzusetzen. Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Änderungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren. (3) Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. (4) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden. (5) Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist. (6) Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall gestattet. Soweit eine solche Verarbeitung erfolgt, ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass dabei ein diesem Vertrag entsprechendes Niveau an Datenschutz und Datensicherheit aufrechterhalten wird und die in diesem Vertrag bestimmten Kontrollrechte des Auftraggebers uneingeschränkt auch in den betroffenen Privatwohnungen ausgeübt werden können. Die Verarbeitung von Daten im Auftrag mit Privatgeräten ist unter keinen Umständen gestattet. (7) Dedizierte Datenträger, die vom Auftraggeber stammen bzw. für den Auftraggeber genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet und unterliegen der laufenden Verwaltung. Sie sind jederzeit angemessen aufzubewahren und dürfen unbefugten Personen nicht zugänglich sein. Ein- und Ausgänge werden dokumentiert. (8) Der Auftragnehmer führt den regelmäßigen Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der vollständigen Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie ihrer Wirksamkeit. Der Nachweis ist dem Auftraggeber spätestens alle 12 Monate unaufgefordert und sonst jederzeit auf Anforderung zu überlassen. Der Nachweis kann durch genehmigte Verhaltensregeln oder ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren erbracht werden.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. (2) Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Artt. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen [Einzelheiten in Anlage 1]. (3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Stellvertretung durch eine andere Person Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert odergelöscht werden können Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch Individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen) Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen wurden Klare Zuständigkeiten für Löschungen

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Kategorien betroffener Personen Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner und Bewerber des Auftraggebers.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Abs. 4 in Höhe der für die für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.