Vicarious agents Musterklauseln

Vicarious agents. The contractor is obliged to demonstrably inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, (in writing) of the obligation to com- ply with the provisions of these terms and condi- tions and ensure with the diligence of a prudent freight carrier that these safety measures are actu- ally followed. Furthermore, the contractor must en- sure that the truck drivers employed have all foreign employment or employee secondment permits and are employed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is registered. The driver must carry the proofs and documents (in particular work and residence permits) required by the appli- cable legal provisions. The contractor undertakes to provide only drivers who have at least knowledge of the language at the place of departure and takeover in order to be able to communicate sufficiently with the sender and consignee as well as the authorities. The contractor confirms that drivers have a valid in- Transporten hat der Fahrer die dafür notwendige Si- cherheitsausrüstung mitzuführen/anzulegen. Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen/Anweisun- gen behält sich der Auftraggeber vor, das Fahr- zeug/den Fahrer auf Kosten des Auftragnehmers vom Verlader ausrüsten zu lassen. Ist dies nicht möglich, behält sich der Auftraggeber vor, ein Ersatz- fahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer die Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Für alle dadurch entstehenden Folgekosten hält der Auftrag- geber den Auftragnehmer voll haftbar! In jedem Fall wird für diese Aufwendungen eine Bearbeitungsge- bühr von € 35,- in Rechnung gestellt.
Vicarious agents. The LSP is obliged to inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, of the obligation to comply with the provisions of these terms and conditions and to ensure with the diligence of a proper carrier that these safety measures are actually complied with. The LSP must also ensure that the employed truck drivers have all permits and / or authorizations for foreign employees and are employed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is registered. The driver has to carry the evidence and documents required by applicable law (in particular work and residence permits) with him. The LSP undertakes to only provide drivers who have at least such knowledge and skill of the language at the loading and unloading place, that they are able to communicate sufficiently with the consignor and the consignee as well as the authorities. The LSP confirms that the drivers have a valid international driving license and a certificate in accordance with Directive 2003/59 / EC (EU initial qualification and periodic training of drivers of certain road vehicles for the carriage of goods or passengers). The driver must be specially trained for all conditions of transport and must carry the necessary certificates with him. In particular, the requirements in the field of ADR and StVO, load securing and in the field of safety regulations / safety clothing must be particularly fulfilled. For safety reasons, the driver geschult sein und die notwendigen Bescheinigungen mit sich führen. Insbesondere müssen die Anforderungen im Bereich ADR und StVO, Ladungssicherung und im Bereich Sicherheitsvorschriften/Sicherheitsbekleidung besonders erfüllt sein. Aus Sicherheitsgründen hat der Fahrer bei allen Be- und Entladetätigkeiten stets Sicherheitsschuhe, Helm, lange Oberbekleidung und Warnweste zu tragen (sofern Sicherheitsvorschriften bei der Be- oder Entladestelle nicht höhere Ansprüche stellen). Bei ADR Transporten hat der Fahrer die dafür notwendige Sicherheitsausrüstung mitzuführen/anzulegen. Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen/Anweisungen behält sich der Auftraggeber vor, das Fahrzeug/den Fahrer auf Kosten des Auftragnehmers vom Verlader ausrüsten zu lassen. Ist dies nicht möglich, behält sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer die Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Für alle dadurch entstehenden Folgekosten hält der Auftraggeber den Auftragnehmer voll haftbar! In jedem Fall wird fü...
Vicarious agents. The contractor is obliged to demonstrably inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, (in writing) of the obligation to com- ply with the provisions of these terms and conditions and ensure with the diligence of a prudent freight carrier that these safety measures are actually fol- lowed. Furthermore, the contractor must ensure that the truck drivers employed have all foreign employ- ment or employee secondment permits and are em- ployed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is registered. The driver must carry the proofs and documents (in particular work and residence permits) required by the applicable legal provisions. The contractor undertakes to provide only drivers who have at least knowledge of the lan- guage at the place of departure and takeover in or- der to be able to communicate sufficiently with the sender and consignee as well as the authorities. The contractor confirms that drivers have a valid interna- xxxxxxxx accepted driving licence and a certificate according to Directive 2003/59/EC (EU professional driver training). The driver must be specially trained for all transport requirements and carry the neces- sary certificates. In particular, the requirements of the ADR and road traffic regulations (StVO), regard- ing load securing and safety regulations/safety cloth- ing must be fulfilled. For safety reasons, the driver must always wear safety shoes, helmet, long outer clothing and a high-visibility vest during all loading and unloading activities (unless safety regulations at the place of loading or unloading make higher de- sen die Anforderungen im Bereich ADR und StVO, Ladungssicherung und im Bereich Sicherheitsvor- schriften/Sicherheitsbekleidung besonders erfüllt sein. Aus Sicherheitsgründen hat der Fahrer bei allen Be- und Entladetätigkeiten stets Sicherheits- schuhe, Helm, lange Oberbekleidung und Warnwes- te zu tragen (sofern Sicherheitsvorschriften bei der Be- oder Entladestelle nicht höhere Ansprüche stel- len). Bei ADR Transporten hat der Fahrer die dafür notwendige Sicherheitsausrüstung mitzufüh- ren/anzulegen. Bei Nichteinhaltung der o.a. Verein- barungen/Anweisungen behält sich der Auftraggeber vor, das Fahrzeug/den Fahrer auf Kosten des Auf- tragnehmers vom Verlader ausrüsten zu lassen. Ist dies nicht möglich, behält sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftrag- nehmer die Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Für alle dadurch en...
Vicarious agents. The contractor is obliged to demonstrably inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, (in writing) of the obligation to comply with the provisions of these terms and conditions and ensure with the diligence of a prudent freight carrier that these safety measures are actually followed. Furthermore, the contractor must ensure that the truck drivers employed have all foreign employment or employee secondment permits and are employed in accordance with the laws of the sämtliche ausländerbeschäftigungs- bzw. entsendungs- rechtlichen Bewilligungen verfügen und entsprechend den Gesetzen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, beschäftigt sind. Die nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Nachweise und Dokumente (insbesondere Arbeits- und Aufenthalts- genehmigungen) sind vom Fahrer mitzuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Beistellung ausschließlich solcher Fahrer, die zumindest solche Kenntnisse der Sprache am Abgangs- und Übernahmeort haben, um sich mit dem Absender und Empfänger sowie den Behörden ausreichend verständigen zu können. Der Auftragnehmer bestätigt, dass das Fahrpersonal über eine gültige international geltende Fahrerlaubnis und eine Bescheinigung gem. Richtlinie 2003/59/EG (EU-Berufskraftfahrerausbildung) verfügt. Der Fahrer muss für alle Voraussetzungen des Transportes besonders geschult sein und die notwendigen Bescheinigungen mit sich führen. Insbesondere müssen die Anforderungen im Bereich ADR und StVO, Ladungssicherung und im Bereich Sicherheitsvorschriften/Sicherheitsbekleidung besonders erfüllt sein. Aus Sicherheitsgründen hat der Fahrer bei allen Be- und Entladetätigkeiten stets Sicherheitsschuhe, Helm, lange Oberbekleidung und Warnweste zu tragen (sofern Sicherheitsvorschriften bei der Be- oder Entladestelle nicht höhere Ansprüche stellen). Bei ADR Transporten hat der Fahrer die dafür notwendige Sicherheitsausrüstung mitzuführen/anzulegen. Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen/Anweisungen behält sich der Auftraggeber vor, das Fahrzeug/den Fahrer auf Kosten des Auftragnehmers vom Verlader ausrüsten zu lassen. Ist dies nicht möglich, behält sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer die Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Für alle dadurch entstehenden Folgekosten hält der Auftraggeber den Auftragnehmer voll haftbar! In jedem Fall wird für diese Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- in Rechnung gest...
Vicarious agents. The LSP is obliged to inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, of the obligation to comply with the provisions of these terms and conditions and to ensure with the diligence of a proper carrier that these safety measures are actually complied with. The LSP must also ensure that the employed truck drivers have all permits and / or authorizations for foreign employees and are employed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is registered. The driver has to carry the evidence and documents required by applicable law (in particular work and residence permits) with him. The LSP undertakes to only provide drivers who have at least such knowledge and skill of the language at the loading and unloading place, that they are able to communicate sufficiently with the consignor and the consignee as well as the authorities. The LSP confirms that the drivers have a valid international driving license and a certificate in accordance with Directive 2003/59 / EC (EU initial qualification and periodic training of drivers of certain road vehicles for the carriage of goods or passengers). The driver must be specially trained for all conditions of transport and must carry the necessary certificates with him. In particular, the requirements in the field of ADR and StVO, load securing and in the field of safety regulations / safety clothing must be particularly fulfilled. For safety reasons, the driver must always wear safety shoes, a helmet, long outer clothing and a safety vest for all loading and unloading activities (unless safety regulations at the loading or unloading place make higher demands). In the case of ADR transports, the driver must carry with him / put on the necessary safety equipment. In case of non-compliance with the above Agreements / instructions the principal reserves the right to have the vehicle / driver equipped by the sender at the LSP`s expense. If this is not possible, the principal is entitled to hire a replacement vehicle and to charge the costs of this hiring, to the LSP. For all resulting consequential costs, the principal holds the LSP fully liable! In any case, a processing fee of € 35, - will be charged for these expenses.
Vicarious agents. The contractor is obliged to demonstrably inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, (in writing) of the obligation to comply with the provisions of these terms and conditions and ensure with the diligence of a prudent freight carrier that these safety measures are actually followed. Furthermore, the contractor must ensure that the truck drivers employed have all foreign employment or employee secondment permits and are employed in accordance with the laws of the country in which the vehicle is registered. The driver must carry the proofs and documents (in particular work and residence permits) required by the applicable legal provisions. The contractor undertakes to provide only drivers who have at least knowledge of the language at the place of departure and takeover in order to be able to communicate sufficiently with the sender and consignee as well as the authorities. The contractor confirms that drivers have a valid internationally accepted driving licence and a certificate according to Directive 2003/59/EC werden. Es ist weiters die Pflicht des Fahrers, sich zu vergewissern, dass keine Personen zugestiegen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich an die Vorgaben des britischen Home Office (Innenministeriums) zu halten und die notwendigen „Vehicle Security Checks“ durchzuführen. Die Sicherheits-Checkliste für das Fahrzeug finden Sie unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxx y-checklist.
Vicarious agents. The supplier is responsible for deliveries and services of his suppliers as well as for his own deliveries and services; the supplier's suppliers are therefore regarded as his vicarious agents.

Related to Vicarious agents

  • Dauer der Speicherung Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages und zur Wahrung der ge- setzlichen Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB, § 147 AO) solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist, in der Regel 10 Jahre. Zum Zwecke der Direktwerbung und der Marktforschung werden die personenbezogenen Daten des Kunden solange gespeichert, wie ein überwiegendes rechtliches Interesse des Lie- feranten an der Verarbeitung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von drei Jahren über das Vertragsende hinaus.

  • Technische und organisatorische Maßnahmen (1) Die im Anhang 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was das geschuldete Minimum sein soll. Ein Verweis auf Informationen, die dieser Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht unmittelbar entnommen werden können, ist nicht zulässig. (2) Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird. Zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit erforderliche Änderungen hat der Auftragnehmer unverzüglich umzusetzen. Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Änderungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren. (3) Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. (4) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden. (5) Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist. (6) Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall gestattet. Soweit eine solche Verarbeitung erfolgt, ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass dabei ein diesem Vertrag entsprechendes Niveau an Datenschutz und Datensicherheit aufrechterhalten wird und die in diesem Vertrag bestimmten Kontrollrechte des Auftraggebers uneingeschränkt auch in den betroffenen Privatwohnungen ausgeübt werden können. Die Verarbeitung von Daten im Auftrag mit Privatgeräten ist unter keinen Umständen gestattet. (7) Dedizierte Datenträger, die vom Auftraggeber stammen bzw. für den Auftraggeber genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet und unterliegen der laufenden Verwaltung. Sie sind jederzeit angemessen aufzubewahren und dürfen unbefugten Personen nicht zugänglich sein. Ein- und Ausgänge werden dokumentiert. (8) Der Auftragnehmer führt den regelmäßigen Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der vollständigen Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie ihrer Wirksamkeit. Der Nachweis ist dem Auftraggeber spätestens alle 12 Monate unaufgefordert und sonst jederzeit auf Anforderung zu überlassen. Der Nachweis kann durch genehmigte Verhaltensregeln oder ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren erbracht werden.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Liability Unless liability is regulated differently elsewhere in these conditions, the supplier shall be liable for compensation for damage suffered by the buyer either directly or indirectly as a consequence of an incorrect delivery, or violation of official safety regulations or for any other legal reason attributable to the supplier, only as set out in the following. 1. In general the liability for compensation for damage exists only if the damage was caused by fault of the supplier. 2. If a claim is brought against the buyer based on no-fault liability under mandatory law, the supplier shall assume liability on the buyer’s behalf to the extent to which it would be directly liable. The principles of section 254 BGB shall apply mutatis mutandis to settlement of damages payments between buyer and supplier. The same shall apply in the event of a direct claim against the supplier. 3. The obligation to compensate for damages is excluded if the buyer, for its part, has effectively limited liability to its customer. The buyer shall endeavor to agree liability limitations to the extent permissible by law also in favor of the supplier. 4. Claims brought by the buyer are excluded if the damage was caused by violations attributable to the buyer of operating, maintenance or installation regulations, unsuitable or improper use, incorrect or negligent handling, natural wear and tear, or faulty repair. 5. To the extent provided by law, the supplier shall be liable for measures taken by the buyer to avert damage (e.g. product recalls). 6. If the buyer wishes to assert a claim against the supplier in accordance with the foregoing regulations, the buyer shall fully inform and consult with the supplier without delay. It shall give the supplier the opportunity to investigate the damage. The contractual partners shall consult with each other on the measures to be taken, in particular regarding settlement negotiations. 7. The principles set out in section VII subsection 1 shall apply mutatis mutandis if the supplier is not insured or is insufficiently insured.

  • Informationspflichten Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus treffen das Kreditinstitut mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in seinen Geschäftsbedingungen erwähnten Informationspflichten. Das Kreditinstitut ist daher – soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht – nicht verpflichtet, den Kunden über drohende Kursverluste, über den Wert oder die Wertlosigkeit anvertrauter Gegenstände oder über Umstände, die den Wert dieser Gegenstände beeinträchtigen oder gefährden könnten, zu unterrichten oder dem Kunden sonstige Ratschläge oder Auskünfte zu erteilen.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. (2) Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Artt. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen [Einzelheiten in Anlage 1]. (3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

  • Informationspflicht Vor Beginn der Kurzarbeit, spätestens jedoch mit der Vorlage dieser Vereinbarung zur Unterfertigung, ist von dem/der ArbeitgeberIn eine schriftliche Begründung über die wirt- schaftliche Notwendigkeit der Kurzarbeit jeder zuständigen Gewerkschaft zu übermitteln. Auf Aufforderung der zuständigen Gewerkschaft ist nach Beendigung der Kurzarbeit vom Betrieb eine schriftliche Information über die tatsächliche Inanspruchnahme bzw Ausschöp- fung der Kurzarbeit an diese zu übermitteln. Die Information hat jedenfalls die in Abschnitt I Punkt 1-4 dieser Vereinbarung genannten Punkte zu enthalten. Eine Kopie ist der/den zuständigen Betriebsratskörperschaft/en zuzustellen.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Stellvertretung durch eine andere Person Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.