Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht mit Ausschluss der Bestimmungen des IPR. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Streitparteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich von Streitigkeiten über den wirksamen Bestand dieser Vereinbarung, wird die Zuständigkeit des sachlich jeweils in Betracht kommenden Gerichtes für X-0000 Xxxxxxxxx vereinbart. Vertragssprache ist sowohl Deutsch als auch Englisch.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien unter- liegen österreichischem Recht mit Ausschluss der Bestimmungen des IPR. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien, einschließlich von Streitigkei- ten über den wirksamen Bestand eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, wird die Zustän- digkeit des sachlich jeweils in Betracht kommenden Gerichtes für X-0000 Xxxx xx Xxxxxxxx vereinbart. Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Diese Vereinbarung ist auch ohne Bestätigung gültig!
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Diese Vereinbarung und das in dieser Vereinbarung geregelte Verhältnis der Parteien unterliegen den in den standortspezifischen Bedingungen („Anwendbares Recht“) definierten anwendbaren Gesetzen und werden danach ausgelegt. Dies gilt ungeachtet abweichender Rechtswahl- und Kollisionsnormen des jeweiligen Landes. Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Für etwaige Streitigkeiten, Klagen oder Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder dem Verhältnis der Parteien gemäß dieser Vereinbarung entstehen, sind ausschließlich die in den standortspezifischen Bedingungen genannten Gerichte zuständig. Beide Parteien geben hiermit ihre unwiderrufliche Zustimmung betreffend die ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte und den ausschließlichen Gerichtsstand und verzichten auf etwaige Rechte auf einen Geschworenenprozess. In sämtlichen Streitigkeiten hat die den Rechtsstreit gewinnende Partei ein Recht auf Erstattung der Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihres Anspruchs, einschließlich angemessener Anwaltskosten, entstanden sind.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien un- terliegen österreichischem Recht mit Ausschluss der Bestimmungen des IPR. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien, einschließlich von Streitig- keiten über den wirksamen Bestand eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, wird die Zuständigkeit des sachlich jeweils in Betracht kom- menden Gerichtes für A-4680Haagvereinbart. Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. 31. Applicable law, jurisdiction All disputes between the parties are governed by Austrian law, excluding the provisions of the interna- tional private law (IPR). All disputes between the parties, including disputes on the existence of agreements between the parties, shall be decided exclusively by the court in X-0000 Xxxx, that is competent as regards the subject matter of the dis- pute. The contractual languages are both German and English. This agreement is valid without confirmation! Diese Vereinbarung ist auch ohne Bestätigung gül- tig!
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Ver- weisungsnormen des internationalen Privatrechts, anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL- Kaufrechtsübereinkommen) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Handelssachen in Wien.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten nicht. Zwischen Kaufleuten und IKEA ist München der ausschließliche Gerichtsstand.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Für den Auftrag, seine Durchführung und den sich daraus erge- bende Ansprüchen gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Geschäftssitz des Auftrag- nehmers zuständig.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Sprechers / der Sprecherin.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. 13.1 Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.