Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen-Definition

Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen. Im Falle der Pseudonymisierung: Trennung der Zuordnungsdaten und Aufbewahrung in getrenntem und abgesichertem System (mögl. verschlüsselt) Interne Anweisung, personenbezogene Daten im Falle einer Weitergabe oder auch nach Ablauf der gesetzlichen Löschfrist möglichst zu anonymisieren / pseudonymisieren
Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen. ☒ Im Falle der Pseudonymisierung: Trennung der Zuordnungsdaten und AuЫewahrung in getrenntem und abgesicherten System (mögl. verschlüsselt) ☒ Interne Anweisung, personenbezogene Daten im Falle einer Weitergabe oder auch nach Ablauf der gesetzlichen Löschfrist möglichst zu anonymisieren / pseudonymisieren Weitere Informationen sind hier verlinkt: ● xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx/xxxx-xxxxxx/xxxxxxxx/ ● xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx/ ● xxxxx://xxxxxxxxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxx/xxxx ● xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxxxxxxx/ ● xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xx-xxxxxxx/ ● xxxxx://xxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxx ● xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxx/
Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen. ☐ getrennte Speicherung von Zusatzinformationen zur Identifikation ☒ Interne Anweisung, personenbezogene Daten im Falle einer Weitergabe oder auch nach Ablauf der gesetzlichen Löschfrist möglichst zu anonymisieren / pseudonymisieren ☐ Verschlüsselung von Zusatzinformationen zur Identifikation ☒ Verwaltung und Dokumentation von differenzierten Berechtigungen auf die Zusatzinformationen zur Identifikation ☐ Kopierschutz hinsichtlich Zusatzinformationen zur Identifikation ☐ Autorisierungsprozess oder Genehmigungsroutinen für Berechtigungen auf die Zusatzinformationen zur Identifikation ☐ Vier-Augen-Prinzip für Identifikation Weitere Maßnahmen: Es findet keine Pseudonymisierung statt.

Examples of Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen in a sentence

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen ☒ Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter nach Bedarf / Berechtigung ☒ Interner / externer Datenschutzbeauftragter Xxxxxxx Xxxx, xxxxxxxxxxx@xxxxx.xx 07762 / 708860 ☒ Anderweitiges dokumentiertes Sicherheits- Konzept ☒ Mitarbeiter geschult und auf Vertraulichkeit/ Datengeheimnis verpflichtet ☒ Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Technischen Schutzmaßnahmen wird mind.

  • Mit Zugangskontrolle ist die unbefugte Verhinderung der Nutzung von Anlagen gemeint Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Login mit Benutzername + Passwort Verwalten von Benutzerberechtigungen Anti-Viren-Software Server Erstellen von Benutzerprofilen Anti-Virus-Software Clients Zentrale Passwortverwaltung Firewall Richtlinie „Sicheres Passwort“ Intrusion Detection Systeme Richtlinie „Löschen / Vernichten“ Mobile Device Management Allg.

  • Folgende Maßnahmen hat die Auftragnehmerin umgesetzt: Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Die eingesetzten IT Systeme verfügen über eine Protokollierungsfunktion.

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen ✔ Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten ✔ Dokumentation der beim Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ✔ Regelmäßige Überprüfung des Auftragnehmers hinsichtlich Datenschutz/Datensicherheit ✔ Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Anforderungen gemäß Art.

  • Folgende Maßnahmen hat die Auftragnehmerin umgesetzt: Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Einsatz von VPN, Firewall (s.

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Verschlüsselter Datenträgertransport Sorgfältige Auswahl von Transportpersonal Datenaustausch über die zur Verfügung gestellte Internet- Plattform PKM Gesicherte Transportbehälter 🗸 Client-Zugriff auf e-Mails über HTTPS bzw.

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen ☒ Trennung von Produktiv- und Testumgebung ☒ Steuerung über Berechtigungskonzept ☒ Physikalische Trennung (Systeme / Datenbanken / Datenträger) ☒ Festlegung von Datenbankrechten ☒ Mandantenfähigkeit relevanter Anwendungen ☒ Datensätze sind mit Zweckattributen versehen Weitere Maßnahmen: Keine weiteren Maßnahmen.

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Software-Lösungen für Datenschutz-Management im Einsatz xxxxxxxxxxx@xxx.xx Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter nach Bedarf/Berechtigung (z.

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Vorherige Prüfung der vom Auftragneh- mer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und deren Dokumentation Abschluss eines Auftragsverarbeitungs- vertrags nach Art.

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Feuer- und Rauchmeldeanlagen Backup & Recovery-Konzept (ausformuliert) Feuerlöscher Serverraum Kontrolle des Sicherungsvorgangs Serverraumüberwachung Temperatur und Feuchtigkeit Regelmäßige Tests zur Datenwiederherstellung und Protokollierung der Ergebnisse Serverraum klimatisiert Aufbewahrung der Sicherungsmedien an einem sicheren Ort außerhalb des Serverraums Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen USV Existenz eines Notfallplans (z.


More Definitions of Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen. Zentrale Dokumentation aller Verfahrensan- weisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter nach Bedarf / Berechtigung (Intranet) Bestellung eines internen betrieblichen Daten- schutzbeauftragter (DSB) Anderweitiges dokumentiertes Sicherheits- Konzept Mitarbeiter geschult und auf Vertraulichkeit / Datengeheimnis verpflichtet Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Techni- schen Schutzmaßnahmen wird mind. jährlich durchgeführt Regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter mindestens jährlich Beauftragung eines externen Informationssi- cherheitsbeauftragter (ISB) Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird bei Bedarf durchgeführt Die Organisation kommt den Informations- pflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO nach Aufgeführt sind alle Maßnahmen, die die Reaktion auf Sicherheitsverletzungen unterstützen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Einsatz von Firewall und regelmäßige Aktuali- sierung Dokumentierter Prozess zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen / Daten-Pan- nen (auch im Hinblick auf Meldepflicht gegen- über Aufsichtsbehörde) Einsatz von Spamfilter und regelmäßige Aktu- alisierung Dokumentierte Vorgehensweise zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen Einsatz von Virenscanner und regelmäßige Aktualisierung Einbindung von DSB und ISB in Sicherheits- vorfälle und Datenpannen Intrusion Detection System (IDS) Dokumentation von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen via E-Mail / Ticketsystem in Pla- nung Intrusion Prevention System (IPS) Formaler Prozess und Verantwortlichkeiten zur Nachbearbeitung von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen Privacy by design / Privacy by Default.

Related to Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Nutzer “ bezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber Zugangsdaten für den Zugriff auf einen Schulungsservice erhält und die ein Mitarbeiter, Handlungsbevollmächtigter, Auftragnehmer oder Vertreter

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.