Vorzeitige Auflösung Musterklauseln
Vorzeitige Auflösung. 7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
Vorzeitige Auflösung. 5.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
Vorzeitige Auflösung. Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
Vorzeitige Auflösung. 7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
Vorzeitige Auflösung. 1. Ungeachtet der im Punkt II. festgelegten Vertragsdauer hat der Leihgeber das Recht, das Leihverhältnis unverzüglich für aufgelöst zu erklären und vom Leihnehmer die Zurückstellung des Leihgegenstandes zu fordern, wenn:
a) der Leihnehmer mit der Bezahlung der Gebrauchskosten gemäß Punkt III in Verzug gerät und der Leihgeber diese Beträge erfolglos mittels eingeschriebenen Briefes eingemahnt und eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat;
b) der Leihnehmer vom Leihgegenstand trotz Mahnung und 14-tägiger Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes einen grob nachteiligen oder einen grob vertragswidrigen Gebrauch macht, insbesondere gegen Punkt ........ dieses Vertrages verstößt;
c) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bezüglich des Leihnehmers mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
d) der Leihnehmer gegen das vertraglich vereinbarte Weitergabeverbot verstößt;
e) (allfällige Vereinbarung weiterer Auflösungsgründe) ................................. .................................................................................................
2. Ungeachtet der im Punkt II. festgelegten Vertragsdauer hat der Leihnehmer das Recht, das Leihverhältnis unverzüglich für aufgelöst zu erklären, wenn:
a) das Leihobjekt für den vereinbarten Vertragszweck gänzlich oder teilweise, tatsächlich oder rechtlich unbrauchbar wird;
b) der Leihgeber gegenüber dem Leihnehmer trotz Mahnung und 14-tägiger Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes grob nachteilige Handlungen setzt, insbesondere die Einhaltung behördlicher oder gesetzlicher Auflagen behindert;
c) der Leihgeber gegen den Leihnehmer trotz Mahnung und 14-tägiger Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes grob vertragswidrig vorgeht, insbesondere gegen Punkt dieses Vertrages verstößt. Auf Grund der im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geltenden Vertrags- und Gestaltungsfreiheit können sowohl der Leihgeber als auch der Leihnehmer ungeachtet der im Leihvertrag festgelegten Vertragsdauer vorzeitige Auflösungsgründe des Leihvertrages vertraglich festlegen.
Vorzeitige Auflösung. 8.1. WUGER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
8.1.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
8.1.2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten (Teil-)Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
8.1.3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren WUGER weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung WUGER eine taugliche Sicherheit leistet;
8.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn WUGER fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
Vorzeitige Auflösung. 6.1 Die SKYNET ist berechtigt, eine Beauftragung aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wir- kung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Be- gehren der SKYNET weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der SKYNET eine taugliche Sicherheit leistet;
6.2 Der Kunde ist berechtigt den Vertrag mit der SKYNET aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die SKYNET fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Best- immungen aus diesem Vertrag verstößt.
6.3 Für Produkte aus dem Bereich „Retail“ des SKYNET Produktkataloges ist der Kunde berechtigt die Nutzung nach eigenem Ermessen einzustellen. Sollte der Kunde SKYNET davon nicht umgehend in Kenntnis setzen und von sich aus eine Beendigung der Beauf- tragung anstreben, behält sich SKYNET das Recht vor die Beauftragung nach einer Dau- er von 14 Tagen Nicht-Nutzung aufzulösen. In diesem Fall sind alle im Rahmen der Be- auftragungen von SKYNET an den Kunden übergebenen Software und Hardware Be- standteile innerhalb von 7 Tagen an SKYNET zurückzuführen.
6.4 Der Kunde wird alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandenen Ergebnisse und Dokumente vollständig an die SKYNET aushändigen.
6.5 Im Fall der vorzeitigen und gerechtfertigten Vertragsauflösung durch die SKYNET bleibt der Entgeltanspruch in voller Höhe aufrecht. Der Kunde ist in diesem Fall zur vollen Be- zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Im Fall der vorzeitigen und gerechtfertig- ten Vertragsauflösung durch den Kunden steht der SKYNET für bereits erbrachte Leis- tungen das vereinbarte bzw. allenfalls ein angemessenes Entgelt zu.
Vorzeitige Auflösung. Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen auf- zulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein An- trag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewie- sen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hin- sichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Foto- grafen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausfüh- rung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertrags- partner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig ge- stellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
Vorzeitige Auflösung. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auch nach Ablauf der 90tägigen Zufriedenheitsgarantie aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) sich der Kunde ungebührlich gegenüber den Mitarbeitern der Agentur verhält
e) strafbares oder anderes gesetzwidriges Verhalten des Kunden besteht
Vorzeitige Auflösung. 8.1 Rawevent ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Rawevent weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistungserbringung eine taugliche Sicherheit leistet.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen.
8.3 Sollten Umstände technischer Natur eintreten, welche eine Weiterführung bzw. Beendigung des Projekts nicht zulassen, steht es Rawevent frei, entsprechende Teile bzw. den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.
