Vorzeitige Auflösung. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auch nach Ablauf der 90tägigen Zufriedenheitsgarantie aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; d) sich der Kunde ungebührlich gegenüber den Mitarbeitern der Agentur verhält e) strafbares oder anderes gesetzwidriges Verhalten des Kunden besteht
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Vorzeitige Auflösung. 8.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger sofor- tiger Wirkung auch nach Ablauf der 90tägigen Zufriedenheitsgarantie aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung Nach- fristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder MitwirkungspflichtenMitwir- kungspflichten, verstößt.;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet leistet, noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) sich der Kunde ungebührlich gegenüber den Mitarbeitern der Agentur verhält
e) strafbares oder anderes gesetzwidriges Verhalten des Kunden bestehtzur Verfügung stellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorzeitige Auflösung. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auch nach Ablauf der 90tägigen Zufriedenheitsgarantie aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
; c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) sich der Kunde ungebührlich gegenüber den Mitarbeitern der Agentur verhält
e) strafbares oder anderes gesetzwidriges Verhalten des Kunden besteht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen