Warengeschäft Musterklauseln

Warengeschäft. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen des MASCHINENRING ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. Leistung oder der Rechnung berechnet. Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners; sie sind sofort fällig. Bei Zahlung durch ▇▇▇▇▇▇ gilt nicht der Zugang des Schecks beim MASCHIENRING, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung.
Warengeschäft. Bei Lieferungen ist die Ware vorab bei Rechnungsstellung zu zahlen, sofern auf der Rechnung eine Vorauszahlung vermerkt ist. Anderenfalls ist die Ware nach Lieferung der Ware zu zahlen.