Vergütung, Zahlung Musterklauseln

Vergütung, Zahlung. 2.1 Alle Vergütungssätze sind Festpreise für die Dauer der gesamten Vertragserfüllung. Zahlung der Vergütung erfolgt effektiv in der im Vertrag angegebenen Währung netto ohne Abzüge. Alle außerhalb Deutschlands anfallenden Steuern, Gebühren, Zölle und sonstigen öffentlichen Abgaben im Zusammenhang mit den Lieferungen, Leistungen und Lizenzen von EAT trägt der Kunde.
Vergütung, Zahlung. 8.1 Die Ansprüche des Auftragnehmers auf Vergütung und Aufwendungsersatz bestimmen sich nach den entsprechenden Regelungen des Vertrages sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Vergütung, Zahlung. Wartezeiten und Kosten vergeblicher An- und Abfahrten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Preise und sind daher zusätzlich gem. den vereinbarten, andernfalls gemäß den bei ibarz üblichen Verrechnungssätzen zu vergüten. Skonto wird nur auf Grundlage besonderer Vereinbarung gewährt. Ibarz ist berechtigt, Abschlagsrechnungen für erbrachte Teilleistungen nach Leistungsfortschritt zu stellen. Alle Zahlungen sind grundsätzlich sofort rein netto fällig. Übersteigt der Rechnungsbetrag eine Summe von 3.000,- €, so ist ein Abschlag von 85 % der Rechnungssumme sofort, ohne Abzug fällig, 15 % nach Prüfung der Rechnung durch den AG, spätestens jedoch nach 21 Tagen nach dem Datum der Ausstellung der Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzugs sind Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Vergütung, Zahlung. 7.1 Microsoft Office 365 und Dynamics 365
Vergütung, Zahlung. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen des MASCHINENRING ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des VERTRAGSPARTNERS; sie sind sofort fällig. Die Vergütung erfolgt ausschließlich in EURO. Alle Angebote und Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche gesondert ausgewiesen wird. Für alle Arbeiten, die aus Gründen in der Verantwortung des VERTRAGSPARTNERS resultierend nicht zur Ausführung kommen, gebührt dem MASCHINENRING eine angemessene Vergütung, mindestens jedoch der entgangene Gewinn. Das Auftreten von Erschwernissen ist dem MASCHINENRING unverzüglich mitzuteilen. Dieser wird dann entscheiden, ob daraus Preisaufschläge resultieren. Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der wetterbedingt anfallenden Arbeiten unabhängig. Er besteht auch dann im vollen Umfang, wenn die Räumung und Streuung aus Umständen unterbleibt, auf welche der MASCHINERING keinen Einfluss hat (z.B. Fälle höherer Gewalt, Straßenbauarbeiten, fehlende Niederschläge etc.). Im Falle einer Veräußerung der Liegenschaft oder Wechsel der Hausverwaltung haftet der ursprüngliche VERTRAGSPARTNER für sämtliche Außenstände und alle zukünftig entstehenden Forderungen aus dem Räumungsvertrag bis zum Zeitpunkt der Schuldübernahme durch den Rechtsnachfolger oder bis einer ordnungsgemäßen Kündigung des Vertrages. Zahlungsweisen: Das vom VERTRAGSPARTNER zu zahlende Entgelt umfasst ausschließlich die Arbeiten, die im Leistungsverzeichnis bzw. in der Leistungsbeschreibung angeführt sind bzw. die Arbeiten, für die ein bestätigter schriftlicher Auftrag vorliegt. Die Rechnungslegung erfolgt bei Dauerverträgen mit wiederkehrenden Leistungen monatlich, bei Einmalleistung nach Abnahme. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage, ohne jeglichen Abzug, nach Erhalt der Rechnung. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Rechnung verbucht. Die Preise gelten als veränderlich und können ohne Vertragskorrektur bis 31.07. des Jahres entsprechend einer Nachkalkulation angepasst werden. Bei einer Erhöhung von über 10% hat der VERTRAGSPARTNER das Recht, den Vertrag ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Die Rechnungen sind nach Rechnungserhalt fällig und sofern nicht anders schriftlich vereinbart ohne jeden Abzug zahlbar. Ungerechtfertigt abgezogener Skonto wird nach...
Vergütung, Zahlung. (1) Soweit es die Vertragsverhältnisse des Auftraggebers ermöglichen, sind Festpreise zu vereinbaren. Es gelten die Bestim- mungen der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18. Dez. 1953) in der jeweils geltenden Fassung. Die Preise gelten unter dem Vorbehalt der preisrechtlichen Überprüfung durch die für die Preisbildung und Preisüberwachung zustän- digen Behörden. Sofern Marktpreise nicht vorliegen, gelten die Preise in der vereinbarten Höhe als Selbstkostenpreise gemäß § 6 Abs. 2 VO PR Nr. 30/53. Gewährt der Auftragnehmer anderen Auftraggebern günstigere Zahlungsbedingun- gen, so hat er sie auch den staatlichen Behörden, Betrieben und Anstalten im Lande Hessen gemäß § 4 Abs. 3 VO PR Nr. 30/53 einzuräumen.
Vergütung, Zahlung. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum 1. eines Monats im Voraus. Es erfolgt keine separate Rechnungsstellung. Dieser Vertrag gilt als Dauerrechnung. MAXFLEX behält sich vor, die Bereitstellung der Produkte sowie Module im Falle eines Zahlungsverzuges unverzüglich einzustellen. Im Falle einer Rücklastschrift fallen zusätzliche Kosten für den erneuten Einzug an. Neben den bankseitigen Gebühren werden 15 Euro Bearbeitungsgebühr je Rücklastschrift berechnet. Hinweis für Umsätze innerhalb der EU (mit Umsatzsteuer-ID-Nummer) Die Steuerschuldnerschaft verlagert sich gemäß § 13 b UStG auf den Leistungsempfänger Betrag / netto 0,00 Euro Mehrwertsteuer / 19 % 0,00 Euro Summe / Einzugsbetrag 0,00 Euro Anwendung der allgemeinen und besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen Es gelten die allgemeinen und besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen von MAXFLEX ausschließlich. Diese sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt und können über die Homepage xxx.xxxxxxxxxxxx.xx unter dem Menüpunkt „Download“ heruntergeladen werden (xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/). In den allgemeinen und besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen wird insbesondere auf den Teil hingewiesen, der sich auf Überlassung von Software bezieht (Ziffer 3). Ort, Datum, Unterschrift des Kunden MAXFLEX Software GmbH & Co. KG Xxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxx. 00 x 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 03.05.2016 SEPA-Lastschriftmandat Firmenkunden für wiederkehrende Zahlungen Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für den unten genannten Zahlungspflichtigen Kunde / Zahlungspflichtiger Name des Kunden Straße des Kunden PLZ Ort des Kunden Land des Kunden Mandatsreferenz Vertragsnummer aus dem CRM Abrechnungsintervall Monatlich MAXFLEX Gläubiger-ID DE46ZZZ00001748439 Gültig ab Startdatum siehe Seite 2 Ich / Wir ermächtige/n die MAXFLEX Software GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich / wir / mein / unser Kreditinstitut an, die von der MAXFLEX Software GmbH & Co. KG auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Vor- und Nachname / Firma des / der Kontoinhabers/in (Falls vom o. a. Zahlungspflichtigen abweichend) Straße Land / PLZ /Ort Bank IBAN BIC MAXFLEX Software GmbH & Co. KG Xxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxx. 00 x 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 03.05.2016 SEPA-Lastschriftmandat Firmenkunden für wiederkehrende Zahlungen Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für den unten genannten Zahlungspflichtigen Kunde / Zahlungspflichtiger Name des Kunden Straße...
Vergütung, Zahlung. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich, an Shyann Networks GmbH die in der Bestellung vereinbarte Vergütung zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vergütung, Zahlung. 2.1 Die Kosten der Beratungs-, Wartungs- und Serviceleistungen ergeben sich aus den schriftlichen Vertragsvereinbarungen, in Ermangelung solcher aus den jeweils gültigen link protect Preislisten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit.
Vergütung, Zahlung. 6.1 Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung der Software und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.