Wechsel zur Virtuellen Entbündelung Musterklauseln

Wechsel zur Virtuellen Entbündelung. Es gelten die durch den Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung zwischen A1 Telekom Austria und ISP/VoB-onlyVertragspartner jeweils vorgesehenen Bedingungen, Abläufe und Fristen. In der Bestellung einer Virtuellen Entbündelung ist die Tatsache des Wechsels von einer breitbandigen Internetzugangslösung/VoB-only Zugangslösung anzugeben und gilt dann gleichzeitig als Kündigung der zugehörigen breitbandigen Internetzugangslösung/VoB-only Zugangslösung bei A1 Telekom Austria. Die Kündigungsfristen der breitbandigen Internetzugangslösung/VoB-only Zugangslösung sind vom ISP/VoB only Vertragspartner - etwa über Wunschtermin der Virtuellen Entbündelung - zu berücksichtigen, wobei diese Frist mit dem Einlagen des Auftrages zur Virtuellen Entbündelung zu laufen beginnt. Die Kündigung erfolgt jedoch frühestens mit dem Datum der erfolgreichen Virtuellen Entbündelung.