Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und bei Zahlungsvorgängen außerhalb des EWR (Drittstaaten) aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation Mastercard bzw. Visa (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Zahlungs- vorgangs durch die Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmög- liche Abrechnungstag der jeweiligen Kartenorganisation. 8.2 Abweichend davon rechnet die Bank bei Zahlungsvorgängen in einer anderen EWR- Währung innerhalb des EWR aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten den Betrag zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (Referenz- wechselkurs) in Euro um (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx unter „Statistics“ und „Euro foreign exchange reference rates“). Änderungen des Wechselkurses werden unmit- telbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Betrag und der Wechselkurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten
Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und bei Zahlungsvorgängen außerhalb des EWR (Drittstaaten) aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation Mastercard bzw. Visa (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet belas- tet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Euro- Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus dar- aus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteiltmit- geteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Maßgeb- licher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Zahlungs- vorgangs Zahlungsvorgangs durch die Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister abhängige nächstmög- liche nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen KartenorganisationKartenor- ganisation.
8.2 Abweichend davon rechnet die Bank bei Zahlungsvorgängen in einer anderen EWR- EWR-Währung innerhalb des EWR aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten den Betrag zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (Referenz- wechselkursReferenzwechselkurs) in Euro um (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx unter „Statistics“ und „Euro foreign exchange reference refe- rence rates“). Änderungen des Wechselkurses werden unmit- telbar unmittelbar und ohne vorherige vor- herige Benachrichtigung wirksam. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Euro-Betrag und der Wechselkurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und bei Zahlungsvorgängen Zahlungsvor- gängen außerhalb des EWR (Drittstaaten) aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation Mastercard Kartenor- ganisation Visa bzw. Visa Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzen. Der FremdwährungsumsatzFremdwäh- rungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs Referenzwechsel- kurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen Kartenorgani- sationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung Abrech- nung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Zahlungs- vorgangs Zahlungsvorgangs durch die Akzeptanzstelle Ak- zeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmög- liche ab- hängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen jewei- ligen Kartenorganisation.
8.2 Abweichend davon rechnet die Bank bei Zahlungsvorgängen Zah- lungsvorgängen in einer anderen EWR- EWR-Währung innerhalb des EWR aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten den Betrag zum letzten verfügbaren verfügba- ren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (Referenz- wechselkursReferenzwechselkurs) in Euro um (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx unter „Statistics“ und „Euro foreign exchange reference rates“). Änderungen des Wechselkurses werden unmit- telbar unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Betrag und der Wechselkurs werden dem Karteninhaber Kartenin- haber mitgeteilt.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 5.1 Bei Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und bei Zahlungsvorgängen außerhalb außer- halb des EWR (Drittstaaten) aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten Ihrer Daten, rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation Mastercard bzw. oder Visa (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber Die Firma hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende erge- bende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich zu- gleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Maßgebli- cher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Zahlungs- vorgangs Zahlungsvorgangs durch die Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmög- liche Zah- lungsdienstleister abhängige, nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen Kartenorganisationin- ternationalen Kreditkartenorganisation.
8.2 5.2 Abweichend davon rechnet die Bank bei Zahlungsvorgängen in einer anderen EWR- ande- ren EWR-Währung innerhalb des EWR aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten den Betrag zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (Referenz- wechselkursReferenzwechselkurs) in Euro um (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx unter „Statistics“ und „Euro foreign exchange reference refe- rence rates“). Änderungen des Wechselkurses werden unmit- telbar unmittelbar und ohne vorherige vor- herige Benachrichtigung wirksam. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Euro-Betrag und der Wechselkurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt.
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Samples: Rahmenvereinbarung Über Die Ausgabe Von Mastercard Oder Visa Firmenkreditkarten
Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und bei Zahlungsvorgängen außerhalb des EWR (Drittstaaten) aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation Mastercard bzw. Visa (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung Benach- richtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Zahlungs- vorgangs durch die Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmög- liche nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen KartenorganisationKartenor- ganisation.
8.2 Abweichend davon rechnet die Bank bei Zahlungsvorgängen in einer anderen EWR- EWR-Währung innerhalb des EWR aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten den Betrag zum letzten verfügbaren Euro-Euro- Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (Referenz- wechselkursReferenzwech- selkurs) in Euro um (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx unter „Statistics“ und „Euro foreign exchange reference rates“). Änderungen des Wechselkurses werden unmit- telbar unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Betrag und der Wechselkurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt.
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Samples: Kartenvertragsbedingungen
Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und bei Zahlungsvorgängen außerhalb des EWR (Drittstaaten) aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation Mastercard bzw. Visa (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet belas tet der Bank einen Euro-BetragEuroBetrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Euro Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag EuroBetrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise Zahlungs weise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Maßgeb licher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Zahlungs- vorgangs Zahlungsvorgangs durch die Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister Zahlungs dienstleister abhängige nächstmög- liche nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen KartenorganisationKartenor ganisation.
8.2 Abweichend davon rechnet die Bank bei Zahlungsvorgängen in einer anderen EWR- EWR-Währung innerhalb des EWR aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten den Betrag zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs EuroReferenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (Referenz- wechselkursReferenzwechselkurs) in Euro um (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx unter „Statistics“ und „Euro foreign exchange reference referen ce rates“). Änderungen des Wechselkurses werden unmit- telbar unmittelbar und ohne vorherige vorheri ge Benachrichtigung wirksam. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Betrag EuroBetrag und der Wechselkurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt.
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Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und bei Zahlungsvorgängen Zahlungsvor- gängen außerhalb des EWR (Drittstaaten) aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation Kartenor- ganisation Mastercard bzw. Visa (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzen. Der FremdwährungsumsatzFremdwäh- rungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs Referenzwechsel- kurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung Einrei- chung des Zahlungs- vorgangs Zahlungsvorgangs durch die Akzeptanzstelle Akzeptanz- stelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmög- liche nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen Kartenorganisation.
8.2 Abweichend davon rechnet die Bank bei Zahlungsvorgängen Zah- lungsvorgängen in einer anderen EWR- EWR-Währung innerhalb des EWR aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten den Betrag zum letzten verfügbaren verfügba- ren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (Referenz- wechselkursReferenzwechselkurs) in Euro um (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx unter „Statistics“ und „Euro foreign exchange reference rates“). Änderungen des Wechselkurses werden unmit- telbar unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Betrag und der Wechselkurs werden dem Karteninhaber Kartenin- haber mitgeteilt.
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