Common use of Wechselkurs bei Fremdwährung Clause in Contracts

Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenor- ganisation Visa bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzen. Der Fremdwäh- rungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechsel- kurs dar. 8.2 Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einrei- chung des Zahlungsvorgangs durch die Akzeptanz- stelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen Kar- tenorganisation.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenor- ganisation Kartenorganisation Visa bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung Abrech- nung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzener- setzen. Der Fremdwäh- rungsumsatzFremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise Zahl- weise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechsel- kurs Referenzwechselkurs dar. 8.2 Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksamwirk- sam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einrei- chung Einreichung des Zahlungsvorgangs durch die Akzeptanz- stelle Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen Kar- tenorganisationKartenorganisation.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenor- ganisation Visa bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs Wech- selkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Euro- Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Euro- Betrag zu ersetzen. Der Fremdwäh- rungsumsatzFremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise Zahlweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich zu- gleich den Referenzwechsel- kurs Referenzwechselkurs dar. 8.2 Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Maßgeb- licher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes Fremdwäh- rungsumsatzes ist der von der Einrei- chung Einreichung des Zahlungsvorgangs Zah- lungsvorgangs durch die Akzeptanz- stelle Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmögliche Abrechnungstag Ab- rechnungstag der jeweiligen Kar- tenorganisationKartenorganisation.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenor- ganisation Kartenorganisation Visa bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen die- sen Euro-Betrag zu ersetzen. Der Fremdwäh- rungsumsatzFremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteiltmit- geteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechsel- kurs Referenzwechselkurs dar. 8.2 Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse Wechselkur- se werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Maßgeb- licher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einrei- chung Einreichung des Zahlungsvorgangs durch die Akzeptanz- stelle Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen Kar- tenorganisationKartenor- ganisation.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenor- ganisation Kartenorganisation Visa bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzen. Der Fremdwäh- rungsumsatzFremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug Konto- auszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechsel- kurs Referenz- wechselkurs dar. 8.2 Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einrei- chung Einreichung des Zahlungsvorgangs Zahlungs- vorgangs durch die Akzeptanz- stelle Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmögliche nächst- mögliche Abrechnungstag der jeweiligen Kar- tenorganisationKartenorganisation.

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Samples: Telefon Banking Vereinbarung