Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenor- ganisation Visa bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzen. Der Fremdwäh- rungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechsel- kurs dar. 8.2 Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einrei- chung des Zahlungsvorgangs durch die Akzeptanz- stelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen Kar- tenorganisation.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenor- ganisation Kartenorganisation Visa bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung Abrech- nung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzener- setzen. Der Fremdwäh- rungsumsatzFremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise Zahl- weise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechsel- kurs Referenzwechselkurs dar.
8.2 Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksamwirk- sam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einrei- chung Einreichung des Zahlungsvorgangs durch die Akzeptanz- stelle Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen Kar- tenorganisationKartenorganisation.
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Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenor- ganisation Visa bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs Wech- selkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Euro- Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Euro- Betrag zu ersetzen. Der Fremdwäh- rungsumsatzFremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise Zahlweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich zu- gleich den Referenzwechsel- kurs Referenzwechselkurs dar.
8.2 Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Maßgeb- licher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes Fremdwäh- rungsumsatzes ist der von der Einrei- chung Einreichung des Zahlungsvorgangs Zah- lungsvorgangs durch die Akzeptanz- stelle Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmögliche Abrechnungstag Ab- rechnungstag der jeweiligen Kar- tenorganisationKartenorganisation.
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Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenor- ganisation Kartenorganisation Visa bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen die- sen Euro-Betrag zu ersetzen. Der Fremdwäh- rungsumsatzFremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteiltmit- geteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechsel- kurs Referenzwechselkurs dar.
8.2 Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse Wechselkur- se werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Maßgeb- licher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einrei- chung Einreichung des Zahlungsvorgangs durch die Akzeptanz- stelle Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen Kar- tenorganisationKartenor- ganisation.
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Wechselkurs bei Fremdwährung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenor- ganisation Kartenorganisation Visa bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzen. Der Fremdwäh- rungsumsatzFremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über die Umsatzaufstellung und bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ über den Kontoauszug Konto- auszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechsel- kurs Referenz- wechselkurs dar.
8.2 Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einrei- chung Einreichung des Zahlungsvorgangs Zahlungs- vorgangs durch die Akzeptanz- stelle Akzeptanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmögliche nächst- mögliche Abrechnungstag der jeweiligen Kar- tenorganisationKartenorganisation.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung