Weiterreise bei Verspätungen und alternative Zugwahl. Nutzung eines alternativen Zuges und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen Besitzt ein Reisender einen Fahrausweis gemäß VMS Tarif, der ausschließlich im ÖPNV gilt und muss vernünfligerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund des Ausfalls oder einer Verspätung des von ihm gem. Beförderungsvertrag gewählten Zu- ges mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort seines Beförderungsvertrages ankommen wird, kann er die Fahrt mit einem anderen Zug durchführen, sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht besteht und dieser Zug keine Sonderfahrt durchführt. Soweit der Rei- sende für den ersatzweise genutzten Zug weitere Fahrausweise erwerben muss, kann er von dem EVU, dessen ausgefallener oder verspäteter Zug die alternative Nutzung eines an- deren Zuges notwendig machte, den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Handelt es sich bei dem Fahrausweis des verspäteten Reisenden um einen Fahrausweis mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt, besteht der Anspruch auf die Durch- führung der Fahrt in einem anderen Zug nicht. Fahrausweise mit einem erheblich ermä- ßigten Beförderungsentgelt sind Fahrausweise mit einer Ermäßigung von mehr als 50 Prozent gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis des Tarifs desjenigen EVU, das der Kunde ursprünglich nutzen wollte (z. B. Länder-Tickets). Fahrausweise mit einem erheblich ermä- ßigten Beförderungsentgelt gemäß VMS-Tarif sind: · EgroNet-Ticket · Fahrtberechtigungen für Studenten · JungeLeuteTickets · Kombitickets · FerienTicket VMS + VVV · Schülerverbundkarte · Seniorenticket · Tageskarten
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Sources: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Weiterreise bei Verspätungen und alternative Zugwahl. 4.5.1 Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise auf einer anderen Strecke Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass die Verspätung des Fahrgastes am Zielbahnhof einer Reisekette gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat er unverzüglich die ▇▇▇▇ zwischen folgenden Alternativen, um seinen Zielort schnellstmöglich zu erreichen:
1. Fortsetzung der Fahrt auf der gleichen Strecke mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit
2. Fortsetzung der Fahrt auf der gleichen Strecke mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt nach ▇▇▇▇ des Fahrgastes
3. Weiterreise mit geänderter Streckenführung und mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit
4. Weiterreise mit geänderter Streckenführung und mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof zu ei- nem späteren Zeitpunkt nach ▇▇▇▇ des Fahrgastes Die ▇▇▇▇ einer Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt nach Punkt 4.5.1, Nr. 2. und Nr. 4 kann erfolgen, wenn dem Fahrgast dadurch die zügige Weiterreise erleichtert wird, z.B. durch ein früheres Erreichen seines Zielortes als bei einer Fortsetzung oder Weiterreise bei nächster Gelegenheit.
4.5.2 Nutzung eines alternativen Zuges und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen Besitzt ein Reisender einen Fahrausweis gemäß VMS TarifFahrausweis, der ausschließlich im ÖPNV öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt und muss vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund des Ausfalls Aus- falls oder einer Verspätung des von ihm gem. Beförderungsvertrag gewählten Zu- ges Zuges mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort seines Beförderungsvertrages ankommen wird, kann er die Fahrt mit einem anderen Zug durchführen, sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht besteht und dieser Zug keine Sonderfahrt durchführt. Soweit der Rei- sende Reisende für den ersatzweise genutzten Zug weitere Fahrausweise erwerben muss, kann er von dem EVUEisenbahnverkehrsunternehmen, dessen ausgefallener oder verspäteter Zug die alternative Nutzung eines an- deren anderen Zuges notwendig machte, den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Handelt es sich bei dem Fahrausweis des verspäteten Reisenden um einen Fahrausweis mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt, besteht der Anspruch auf die Durch- führung Durchführung der Fahrt in einem anderen Zug nicht. Fahrausweise mit einem erheblich ermä- ßigten ermäßigten Beförderungsentgelt sind Fahrausweise mit einer Ermäßigung von mehr als 50 Prozent 50% gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis des Tarifs desjenigen EVUEisenbahnver- kehrsunternehmens, das der Kunde ursprünglich nutzen wollte (z. z.B. LänderSchönes-TicketsWochenende-Ticket, Länder- Ticket, Semesterticket). Fahrausweise mit einem erheblich ermä- ßigten ermäßigten Beförderungsentgelt gemäß VMSkönnen auch Fahraus- weise sein, die auf Basis des Tarifs eines Verkehrsverbundes oder eines anderen ÖPNV-Tarifs ausgegeben werden und in Eisenbahnzügen gelten. Ob es sich bei einem Angebot um einen Fahrausweis mit einem er- heblich ermäßigten Beförderungsentgelt handelt, ist im Tarif sind: · EgroNet-Ticket · Fahrtberechtigungen des jeweiligen Angebotes geregelt.
4.5.3 Einschränkungen für Studenten · JungeLeuteTickets · Kombitickets · FerienTicket VMS + VVV · Schülerverbundkarte · Seniorenticket · Tageskartendie Nutzung eines alternativen Zuges Reisende, die gem. Punkt 4.5.2 aufgrund des Ausfalls oder einer Verspätung des von ihm gem. Beförderungs- vertrag gewählten Zuges mit einem anderen Zug fahren wollen, können von der Beförderung mit einem bestimmten anderen Zug ausgeschlossen werden, wenn ansonsten eine erhebliche Störung des Betriebsab- laufs zu erwarten ist.
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Weiterreise bei Verspätungen und alternative Zugwahl. Nutzung eines alternativen Zuges und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen Besitzt ein Reisender einen Fahrausweis gemäß VMS Tarif, der ausschließlich im ÖPNV gilt und muss vernünfligerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund des Ausfalls oder einer Verspätung des von ihm gem. Beförderungsvertrag gewählten Zu- ges Zuges mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort seines Beförderungsvertrages ankommen wird, kann er die Fahrt mit einem anderen Zug durchführen, sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht besteht und dieser Zug keine Sonderfahrt durchführt. Soweit der Rei- sende Reisende für den ersatzweise genutzten Zug weitere Fahrausweise erwerben muss, kann er von dem EVU, dessen ausgefallener oder verspäteter Zug die alternative Nutzung eines an- deren anderen Zuges notwendig machte, den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Handelt es sich bei dem Fahrausweis des verspäteten Reisenden um einen Fahrausweis mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt, besteht der Anspruch auf die Durch- führung Durchführung der Fahrt in einem anderen Zug nicht. Fahrausweise mit einem erheblich ermä- ßigten ermäßigten Beförderungsentgelt sind Fahrausweise mit einer Ermäßigung von mehr als 50 Prozent gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis des Tarifs desjenigen EVU, das der Kunde ursprünglich nutzen wollte (z. B. Länder-Tickets). Fahrausweise mit einem erheblich ermä- ßigten ermäßigten Beförderungsentgelt gemäß VMS-Tarif sind: · EgroNet-Ticket · Fahrtberechtigungen für Studenten · JungeLeuteTickets · Kombitickets · FerienTicket VMS + VVV · Schülerverbundkarte · Seniorenticket · Tageskarten
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Weiterreise bei Verspätungen und alternative Zugwahl. 3.1 Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise auf einer anderen Strecke Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass die Verspätung des Fahrgastes am Zielbahnhof einer Reisekette gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat er unverzüglich die ▇▇▇▇ zwischen folgenden Alternativen, um seinen Zielort schnellst- möglich zu erreichen:
i. Fortsetzung der Fahrt auf der gleichen Strecke mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Ziel- bahnhof bei nächster Gelegenheit
ii. Fortsetzung der Fahrt auf der gleichen Strecke mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Ziel- bahnhof zu einem späteren Zeitpunkt nach ▇▇▇▇ des Fahrgastes
iii. Weiterreise mit geänderter Streckenführung und mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit
iv. Weiterreise mit geänderter Streckenführung und mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt nach ▇▇▇▇ des Fahrgastes Die ▇▇▇▇ einer Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt nach ii. und iv. kann erfolgen, wenn dem Fahrgast dadurch die zügige Weiterreise erleichtert wird, z.B. durch ein früheres Errei- chen seines Zielortes als bei einer Fortsetzung oder Weiterreise bei nächster Gelegenheit.
3.2 Nutzung eines alternativen Zuges und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen Besitzt ein Reisender einen Fahrausweis gemäß VMS TarifFahrausweis, der ausschließlich im ÖPNV öffentlichen Personennah- verkehr (ÖPNV) gilt und muss vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende Rei- sende aufgrund des Ausfalls oder einer Verspätung des von ihm gem. Beförderungsvertrag gewählten Zu- ges Zuges mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort seines Beförderungsvertrages ankommen wird, kann er die Fahrt mit einem anderen Zug durchführen, sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht besteht und dieser Zug keine Sonderfahrt durchführt. Soweit der Rei- sende Reisende für den ersatzweise genutzten Zug weitere Fahrausweise erwerben muss, kann er von dem EVUEisenbahnverkehrsunternehmen, dessen ausgefallener oder verspäteter Zug die alternative al- ternative Nutzung eines an- deren anderen Zuges notwendig machte, den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Für Reisende mit Fahrkarten für ICE-, IC-, oder EC-Zügen gelten die Regelungen aufgrund tariflicher Regelungen analog. Reisende mit einer IC-/EC-Fahrkarte können in diesen Fällen ohne Erwerb eines Produktübergangs bzw. einer neuen Fahrkarte in einen ICE umsteigen. HINWEIS: Für dieses über die Art. 15 – 18 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 hinausgehen- de Recht gelten die inhaltlich übereinstimmend formulierten Ausschlussgründe aus § 17 Abs. 3 EVO; Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass im Fall „höherer Gewalt“ oder des Verhaltens „Dritter“ nur dann ein Ausschlussgrund vorliegt, wenn der/die Reisende rechtzeitig über die Ur- sache unterrichtet war oder diese offensichtlich war. Handelt es sich bei dem Fahrausweis des verspäteten Reisenden um einen Fahrausweis mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt, besteht der Anspruch auf die Durch- führung Durchfüh- rung der Fahrt in einem anderen Zug nicht. Fahrausweise mit einem erheblich ermä- ßigten ermäßigten Beförderungsentgelt sind Fahrausweise mit einer Ermäßigung von mehr als 50 Prozent 50% gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis des Tarifs desjenigen EVUEisenbahnverkehrsunternehmens, das der Kunde ursprünglich nutzen wollte (z. z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land- Ticket, Länder-Tickets). „Länder-Tickets“ ist die Sammelbezeichnung für Tickets mit dem vorangestellten Namen des Bundeslandes, (z.B. „Rheinland-Pfalz-Ticket“) sowie ggf. einer Ergänzung bezüglich der Gül- tigkeit des Angebotes (z.B. „Sachsen-Ticket Single“ für Einzelreisende). Fahrausweise mit einem erheblich ermä- ßigten ermäßigten Beförderungsentgelt gemäß VMS-können auch Fahraus- weise sein, die auf Basis des Tarifs eines Verkehrsverbundes oder eines anderen ÖPNV- Tarifs ausgegeben werden und in Eisenbahnzügen gelten. Ob es sich bei einem Angebot um einen Fahrausweis mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt handelt, ist im Tarif sind: · EgroNet-Ticket · Fahrtberechtigungen des jeweiligen Angebotes geregelt.
3.3 Einschränkungen für Studenten · JungeLeuteTickets · Kombitickets · FerienTicket VMS + VVV · Schülerverbundkarte · Seniorenticket · Tageskartendie Nutzung eines alternativen Zuges Reisende, die gem. Nr. 3.2 aufgrund des Ausfalls oder einer Verspätung des von ihm gem. Beförderungsvertrag gewählten Zuges mit einem anderen Zug fahren wollen, können von der Beförderung mit einem bestimmten anderen Zug ausgeschlossen werden, wenn ansonsten eine erhebliche Störung des Betriebsablaufs zu erwarten ist.
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Weiterreise bei Verspätungen und alternative Zugwahl. Nutzung eines alternativen Zuges und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen Besitzt ein Reisender einen Fahrausweis gemäß VMS Tarif, der ausschließlich im ÖPNV gilt und muss vernünfligerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund des Ausfalls oder einer Verspätung des von ihm gem. Beförderungsvertrag gewählten Zu- ges mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort seines Beförderungsvertrages ankommen wird, kann er die Fahrt mit einem anderen Zug durchführen, sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht besteht und dieser Zug keine Sonderfahrt durchführt. Soweit der Rei- sende für den ersatzweise genutzten Zug weitere Fahrausweise erwerben muss, kann er von dem EVU, dessen ausgefallener oder verspäteter Zug die alternative Nutzung eines an- deren Zuges notwendig machte, den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Handelt es sich bei dem Fahrausweis des verspäteten Reisenden um einen Fahrausweis Fahraus- weis mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt, besteht der Anspruch auf die Durch- führung Durchführung der Fahrt in einem anderen Zug nicht. Fahrausweise mit einem erheblich ermä- ßigten ermäßigten Beförderungsentgelt sind Fahrausweise mit einer Ermäßigung von mehr als 50 Prozent gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis des Tarifs desjenigen EVU, das der Kunde ursprünglich nutzen wollte (z. B. Länder-Tickets). Fahrausweise mit einem erheblich ermä- ßigten erheb- lich ermäßigten Beförderungsentgelt gemäß VMS-Tarif sind: · EgroNet-Ticket · Fahrtberechtigungen für Studenten · JungeLeuteTickets · Kombitickets · FerienTicket Ferienticket VMS + VVV · Schülerverbundkarte · Seniorenticket · Tageskarten
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