Versand. 1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgt.
2. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählen.
3. In allen Versandanzeigen, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugeben.
4. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
Versand. Sobald Sie eine Mitteilung erhalten, dass ein Käufer einen Ihrer Artikel mittels einer Zahlungstransaktion im Rahmen der Zahlungsabwicklung bezahlt hat, müssen Sie Ihren Artikel in Übereinstimmung mit der vereinbarten Versandmethode verschicken oder anderweitig zustellen.
Versand. Abweichend von Ziffer 12.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird hinsichtlich der Versand- und Verpa- ckungskosten folgende Regelung getroffen:
Versand. Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verkäufer die Art und Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle für die Ware.
Versand. Versandvorschriften, insbesondere Versandanschriften, sind genauestens einzuhalten. Kosten, die durch Nicht- einhaltung der Versandvorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, soweit dieser nicht nach- weist, dass er dies nicht zu vertreten hat. Versandanzeigen sind mit Angabe der besonders kennt- lich gemachten Bestelldaten an den Auftraggeber, die Versandanschrift sowie an evtl. weitere in der Bestellung angegebene Empfängeranschriften zu senden und der Sendung beizufügen.
Versand. Erhalten Sie eine Mitteilung, dass ein Käufer einen Ihrer Artikel im Wege einer Zahlungstransaktion im Rahmen der Zahlungsabwicklung bezahlt hat, müssen Sie sodann Ihren Artikel in der vom Käufer aus den von Ihnen in Ihrer Artikelbeschreibung aufgeführten Versandoptionen gewählten Weise versenden oder in anderer Weise wie vereinbart liefern. Sie sagen zu, alle gekauften Artikel gemäß Ihrer Artikelbeschreibung und den eBay-AGB zu liefern und alle sonstigen mit der Durchführung der Transaktion im Zusammenhang stehenden Verpflichtungen zu erfüllen, sobald wir Ihnen den Erhalt einer Zahlung von Ihrem Käufer mitteilen.
Versand. 1. Der Lieferant hat die Versandvorschriften des Vertrags strikt einzuhalten. Mangels präziser Richtlinien werden die Sendungen mittels des meist preisgünstigen angemessenen Transportmittels zu den auf ein striktes Minimum herabgesetzten Kosten erfolgen, wobei der Art der Sendung Rechnung getragen wird. Die Sendungen erfolgen auf Risiko des Lieferanten. Der durch unzulängliche Verpackung, Beschützung oder Sicherung an und/oder durch die Waren zugefügte Schaden geht auf jeden Fall zu Lasten des Lieferanten.
2. Von jedem Versand ist UMICORE mindestens zwei Arbeitstage im Voraus in Kenntnis zu setzen durch Zusendung an den Bestimmungsort der Ware einer Versandnachricht in zweifacher Ausfertigung, in dem genau folgendes zu erwähnen ist: der vollständige Name und die Adresse des Lieferanten, das Versanddatum, die Nummer der Bestellung, die Markierungen der Kolli, das Gewicht, die Nummern der Schienenfahrzeuge, alle durch die am Lieferort geltenden Vorschriften erforderten Markierungen, ebenso wie alle sonstigen für den Empfang und die Prüfung der Waren nützlichen Kennzeichen, in Ermangelung derer die Sendungen durch UMICORE abgelehnt werden können und auf Kosten und Risiko des Lieferanten zurückgeschickt werden können. Ein zweites originelles Exemplar der Versandnachricht ist den Waren beizulegen.
3. Partielle Lieferungen der Waren oder Dienstleistungen sind nicht erlaubt, vorbehaltlich vorangehender schriftlicher Zulassung seitens UMICORE.
4. Der Lieferant darf die Waren oder Dienste nur zu einem früheren Zeitpunkt als dem vertragsgemäßen Datum liefern, wenn er aufgrund eines ordnungsgemäß unterzeichneten Dokuments von UMICOR ausdrücklich dazu ermächtigt wurde. Der Lieferant, der die Waren vor der vertragsgemäßen Lieferzeit liefert ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von UMICORE, wie oben erwähnt, macht solches auf eigenes Risiko. Die sich auf eine derartige Lieferung beziehende Zahlung erfolgt keineswegs vor der ursprünglich im Vertrag vorgesehenen Frist.
5. Die etwaigen sich aus der Nichteinhaltung der Vorschriften von UMICORE ergebenden Kosten werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt.
Versand a. Der Versand von Waren und Mustern erfolgt mit versichertem Paket. Die Versandkosten für Ware und Muster gehen zu Lasten des Kunden. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufäl- ligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, wenn die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben wird, oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlässt.
b. Die von uns genannte Lieferzeit ist unverbindlich, es sei denn, wir hätten mit dem Kunden aus- drücklich die Einhaltung der genannten Lieferzeit im Sinne eines absoluten Fixgeschäftes verein- bart.
c. Wir haften für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferver- zug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt.
d. Wir haften für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertre- tende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten- den Schaden begrenzt.
e. Der Kunde ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verpflichtet, uns innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsschluss schriftlich seine Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben sowie uns die zur Prüfung der Steuerbefreiung notwendigen sonstigen Angaben zu machen und uns die für den Nachweis der Steuerbefreiung notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht fristgerecht nach, werden wir die Lieferung nicht als steuerbefreit behandeln und sind berechtigt, die jeweils anfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen und zu fordern. Soweit wir aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden eine Lieferung zu Unrecht als steuerbefreit angenommen haben, hat uns der Kunde von der Steuerschuld freizustellen und alle Mehraufwendungen zu tragen.
f. Bei der Lieferung von Xxxx ins Ausland durch einen inländischen Kunden hat der Kunde in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die zu exportierende Ware Beschränkungen des Außenwirtschafts- gesetzes der BRD, der EG-Dual-UseVO (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) des US-Außenwirtschafts- rechts o...
Versand. 6.1. Versandkosten, d.h. v.a. Verpackung, Porto und ggf. Handlingkosten, gehen zu Lasten des Kunden entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste des Verlags.
6.2. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Auslieferung der Sendung beim Kunden über.
6.3. Xxxxxxxxxx und -mittel stehen, soweit nicht anders vereinbart, im alleinigen Ermessen des Verlags.
6.4. Transportversicherungen werden vom Verlag nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Kunden vorgenommen.
6.5. Transportschäden sind sofort beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Ablieferer festzustellen und binnen acht Tagen schriftlich an den Verlag zu melden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
Versand. 6.1 Der Versand der Ware ist spätestens bei Abgang der Lieferungen im Werk des Lieferanten anzuzeigen.
6.2 Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferschei- nen die Bestellnummer und die exakte Lieferanschrift des Bestellers anzu- geben. Unterlässt er dies, so ist der Lieferant für die dadurch entstehenden Verzögerungen verantwortlich.
6.3 Sendungen, für die der Besteller die Frachtkosten ganz oder teilweise zu tragen hat, sind zu den günstigsten Frachttarifen bzw. nach den Versand- vorschriften des Bestellers zu befördern.
6.4 Die geltenden Versandvorschriften werden in der Bestellung angegeben.