Common use of Wertpapierleihe Clause in Contracts

Wertpapierleihe. Die Verwaltungsgesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 % des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im Vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. Die dafür vereinnahmten Prämien stellen eine zusätzliche Ertragskomponente dar und verbessern somit die Wertentwicklung des Fonds. Die Arten von Vermögenswerten, die bei Wertpapierleihegeschäften zum Einsatz kommen, sind im Fondsvermögen befindliche Wertpapiere. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der höchstens bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen kann, beträgt 30 % des Fondsvermögens. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der voraussichtlich bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen wird, beträgt zwischen 0 und 5 % des Fondsvermögens. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass es sich dabei nur um eine Einschätzung auf Basis entsprechender Vergangenheitswerte handelt. Der tatsächliche Umfang der Wertpapierleihe richtet sich nach dem jeweiligen Marktumfeld und kann zwischen 0 und 30 % des Fondsvermögens betragen.

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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt

Wertpapierleihe. Die Verwaltungsgesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, Wertpapiere Wertpa- piere bis zu 30 % des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im Vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. Die dafür vereinnahmten Prämien stellen eine zusätzliche Ertragskomponente dar und verbessern somit die Wertentwicklung Wertent- wicklung des Fonds. Die Arten von Vermögenswerten, die bei Wertpapierleihegeschäften zum Einsatz kommen, sind im Fondsvermögen befindliche Wertpapiere. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der höchstens bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen kann, beträgt 30 % des Fondsvermögens. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der voraussichtlich bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen wird, beträgt zwischen 0 und 5 % des Fondsvermögens. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass es sich dabei nur um eine Einschätzung auf Basis entsprechender Vergangenheitswerte handelt. Der tatsächliche Umfang der Wertpapierleihe Wertpapier- leihe richtet sich nach dem jeweiligen Marktumfeld und kann zwischen 0 und 30 % des Fondsvermögens betragen.

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Wertpapierleihe. Die Verwaltungsgesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 % vH des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im Vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. Die dafür vereinnahmten Prämien stellen eine zusätzliche Ertragskomponente dar und verbessern somit die Wertentwicklung des Fonds. Die Arten von Vermögenswerten, die bei Wertpapierleihegeschäften zum Einsatz kommen, sind im Fondsvermögen befindliche Wertpapiere. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der höchstens bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen kann, beträgt 30 % vH des Fondsvermögens. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der voraussichtlich bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen wird, beträgt zwischen 0 1 und 5 % 6 vH des Fondsvermögens. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass es sich dabei nur um eine Einschätzung auf Basis entsprechender Vergangenheitswerte handelt. Der tatsächliche Umfang der Wertpapierleihe richtet sich nach dem jeweiligen Marktumfeld und kann zwischen 0 und 30 % vH des Fondsvermögens betragen.

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Samples: Investmentfonds Prospekt

Wertpapierleihe. Die Verwaltungsgesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 % vH des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im Vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. Die dafür vereinnahmten Prämien stellen eine zusätzliche Ertragskomponente dar und verbessern somit die Wertentwicklung des Fonds. Die Arten von Vermögenswerten, die bei Wertpapierleihegeschäften zum Einsatz kommen, sind im Fondsvermögen befindliche Wertpapiere. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der höchstens bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen kann, beträgt 30 % vH des Fondsvermögens. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der voraussichtlich bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen wird, beträgt zwischen 0 und 5 % vH des Fondsvermögens. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass es sich dabei nur um eine Einschätzung auf Basis entsprechender Vergangenheitswerte handelt. Der tatsächliche Umfang der Wertpapierleihe richtet sich nach dem jeweiligen Marktumfeld und kann zwischen 0 und 30 % vH des Fondsvermögens betragen.

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Wertpapierleihe. Die Verwaltungsgesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 % vH des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im Vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. Die dafür vereinnahmten Prämien stellen eine zusätzliche Ertragskomponente dar und verbessern somit die Wertentwicklung des Fonds. Die Arten von Vermögenswerten, die bei Wertpapierleihegeschäften zum Einsatz kommen, sind im Fondsvermögen befindliche Wertpapiere. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der höchstens bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen kann, beträgt 30 % vH des Fondsvermögens. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der voraussichtlich bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen wird, beträgt zwischen 0 15 und 5 % 20 vH des Fondsvermögens. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass es sich dabei nur um eine Einschätzung auf Basis entsprechender Vergangenheitswerte handelt. Der tatsächliche Umfang der Wertpapierleihe richtet sich nach dem jeweiligen Marktumfeld und kann zwischen 0 und 30 % vH des Fondsvermögens betragen.

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Wertpapierleihe. Die Verwaltungsgesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 % vH des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im Vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. Die dafür vereinnahmten Prämien stellen eine zusätzliche Ertragskomponente dar und verbessern somit die Wertentwicklung des Fonds. Die Arten von Vermögenswerten, die bei Wertpapierleihegeschäften zum Einsatz kommen, sind im Fondsvermögen befindliche Wertpapiere. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der höchstens bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen kann, beträgt 30 % vH des Fondsvermögens. Der Anteil der verliehenen Wertpapiere, der voraussichtlich bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen wird, beträgt zwischen 0 und 5 % vH des Fondsvermögens. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass es sich dabei nur um eine Einschätzung auf Basis entsprechender Vergangenheitswerte handelt. Der tatsächliche Umfang der Wertpapierleihe richtet sich nach dem jeweiligen Marktumfeld und kann zwischen 0 und 30 % vH des Fondsvermögens betragen.

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Samples: Investment Fund Prospectus