Informationen an die Aktionäre Musterklauseln

Informationen an die Aktionäre. Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise der einzelnen Teilfonds sowie alle sonstigen, für die Aktionäre bestimmten Informationen können jederzeit am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei den Zahl- und Vertriebstellen erfragt werden. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg (mit Ausnahme des 24. Dezember eines jeden Jahres) von der Verwaltungsgesellschaft ermittelt und werden täglich in hinreichend verbreiteten Tages- und Wirtschaftszeitungen und/oder im Internet unter xxx.xxx-xxxxx.xx veröffentlicht. Die Gesellschaft veröffentlicht jährlich einen Jahresbericht über ihre Aktivitäten und über die Verwaltung ihrer Vermögenswerte; dieser Bericht enthält die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, eine ausführliche Beschreibung der Vermögenswerte sowie den Bericht des Abschlussprüfers. Der erste geprüfte Jahresbericht der Gesellschaft war der Bericht zum 30. Juni 2009. Die Gesellschaft wird des Weiteren ungeprüfte Halbjahresberichte veröffentlichen, welche insbesondere Auskunft über die dem Portfolio zugrunde liegenden Investitionen und die Zahl der seit der letzten Veröffentlichung ausgegebenen und zurückgenommenen Aktien geben. Der erste ungeprüfte Jahresbericht der Gesellschaft war der Bericht zum 30. Juni 2008. Der erste ungeprüfte Halbjahresbericht der Gesellschaft war der Bericht zum 31. Dezember 2008. Wesentliche Änderungen dieses Verkaufsprospektes werden den Aktionären der Gesellschaft durch Veröffentlichungen in überregionalen Tageszeitungen bzw. in dem jeweiligen offiziellen Veröffentlichungsorgan in den Ländern, in welchen Aktien der Gesellschaft vertrieben werden, bekannt gemacht. Neben dem Verkaufsprospekt, erstellt die Gesellschaft ein Dokument, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält (Key Investor Information Document). Die wesentlichen Anlegerinformationen können auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft xxx.xxx-xxxxx.xx heruntergeladen werden. Ferner wird auf Anfrage eine Papierversion seitens der Verwaltungsgesellschaft oder Vertriebsstellen zur Verfügung gestellt. Die Performance der jeweiligen Teilfonds kann – soweit verfügbar – den wesentlichen Anlegerinformationen entnommen werden. Die Gesellschaft kann weitere Veröffentlichungen in überregionalen Tageszeitungen in den Ländern veranlassen, in welchen Aktien der Gesellschaft vertrieben werden. Jeder Interessent kann die vorstehend erwähnten Unterlagen während der Geschäftszeiten kostenlos am Sitz der Verwal...

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.