Veröffentlichungen und Ansprechpartner Musterklauseln

Veröffentlichungen und Ansprechpartner. Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise der einzelnen Teilfonds sowie alle sonstigen, für die Aktionäre bestimmten Informationen können jederzeit am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei den Zahl- und Vertriebstellen erfragt werden. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg (mit Ausnahme des 24. Dezember eines jeden Jahres) von der Verwaltungsgesellschaft ermittelt und werden täglich in hinreichend verbreiteten Tages- und Wirtschaftszeitungen und/oder auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft. Die Gesellschaft veröffentlicht jährlich einen Jahresbericht über ihre Aktivitäten und über die Verwaltung ihrer Vermögenswerte; dieser Bericht enthält die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, eine ausführliche Beschreibung der Vermögenswerte sowie den Bericht des Abschlussprüfers. Die Gesellschaft wird des Weiteren ungeprüfte Halbjahresberichte veröffentlichen, welche insbesondere Auskunft über die dem Portfolio zugrunde liegenden Investitionen und die Zahl der seit der letzten Veröffentlichung ausgegebenen und zurückgenommenen Aktien geben. Wesentliche Änderungen dieses Verkaufsprospektes werden den Aktionären der Gesellschaft durch Veröffentlichungen in überregionalen Tageszeitungen bzw. in dem jeweiligen offiziellen Veröffentlichungsorgan in den Ländern, in welchen Aktien der Gesellschaft vertrieben werden, bekannt gemacht. Neben dem Verkaufsprospekt, erstellt die Gesellschaft ein Dokument, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält. Die wesentlichen Anlegerinformationen können unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft heruntergeladen werden. Ferner wird auf Anfrage eine Papierversion seitens der Verwaltungsgesellschaft oder Vertriebsstellen zur Verfügung gestellt. Die Performance der jeweiligen Teilfonds kann – soweit verfügbar – den wesentlichen Anlegerinformationen entnommen werden. Die Gesellschaft kann weitere Veröffentlichungen in überregionalen Tageszeitungen in den Ländern veranlassen, in welchen Aktien der Gesellschaft vertrieben werden. Jeder Interessent kann die vorstehend erwähnten Unterlagen während der Geschäftszeiten kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhalten oder unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft herunterladen. Anlegerbeschwerden können an die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle, die Register- und Transferstelle sowie an alle Zahl- oder Informationsstellen gerichtet werden. Sie werden dort ordnungsgemäß und innerhalb von 14 Tagen...

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.