Whois-Dienst Musterklauseln

Whois-Dienst. SWITCH ist gesetzlich verpflichtet, folgende Daten für jeden registrierten Domain-Namen auf dem Internet zu publizieren: a) Bezeichnung des registrierten Domain-Namens und des ACE-Strings; b) vollständiger Name des Halters des betreffenden Domain-Namens; c) Postadresse des Wohnsitzes des Halters, mit Angabe des Strassennamens oder einer Postfachnummer, des Ortes, der Postleitzahl, des Staates oder der Provinz (des Kantons für die Schweiz) und des Landes; d) wenn es sich beim Halter um eine juristische Person oder eine Personengesellschaft handelt, die Namen der mit ihrer Vertretung betrauten natürlichen Person(en); e) massgebliche Sprache des Halters des betreffenden Domain-Namens für die Durchführung eines allfälligen Streitbeilegungsverfahrens; f) Name und Postadresse der technisch verantwortlichen Person, mit Angabe des Strassennamens oder einer Postfachnummer, des Ortes, der Postleitzahl, des Staates oder der Provinz (des Kantons für die Schweiz) und des Landes; g) Angabe, ob ein Domain-Name mit DNSSEC gesichert ist oder nicht; h) Datum der ersten Zuteilung des Domain-Namens; i) Der vollständige Name des Registrars, der im Auftrag des Halters des betreffenden Domain-Namens handelt. SWITCH ist berechtigt und gesetzlich verpflichtet, Dritten einen direkten Zugang zum Whois-Dienst zu ermöglichen. Dieser ist standardmässig auf eine gewisse Anzahl Abfragen limitiert und kann bei einem nachgewiesenen Bedürfnis, insbesondere bei Tätigkeiten eines Dritten im Zusammenhang mit der Registrierung und Verwaltung von Domain-Namen, mit einer erhöhten Limite zugänglich gemacht werden. SWITCH überträgt diesfalls dem Dritten die Verpflichtung, Massnahmen gegen den Missbrauch von Daten des Whois-Dienstes zu treffen.