Gewährleistung Musterklauseln
Gewährleistung. 9.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
9.2. Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen- abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen - ein Jahr ab Erhalt der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.3. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
9.4. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen: - Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers. - Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. - Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. - Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Xxxx Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. - Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Gewährleistung. 12.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften über den Werkvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches, im Falle der miet- weisen Überlassung nach den mietvertraglichen Regelungen.
12.2 Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich zu- nächst nur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende An- sprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, kann der Auftraggeber dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehl- geschlagen sind.
12.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder un- sachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf unwesentliche Abweichungen in Form, Maßen, Farbe und Beschaffenheit des Materials, soweit die Gebrauchstauglichkeit im Übrigen nicht entfällt.
12.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertraglichen Leistungen unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen.
12.5 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter oder bei ordnungsgemäßer Unter- suchung erkennbarer Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich.
12.6 Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch, wenn der Auf- traggeber selbst Änderungen vornimmt oder dem Auftragneh- mer die Feststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. unmöglich macht. Dies ist regelmäßig bei einer Mängelrüge nach Beendigung der Messe für während der Messe aufgetrete- ne oder bekannt gewordene Mängel der Fall.
Gewährleistung. 1. Der Lieferant garantiert die Mängelfreiheit entsprechend den vereinbarten Spezifikationen (gem. Zeichnung, Datenblatt, Lastenheft oder sonstigen vorgegebenen Daten) und der Tauglichkeit für den bekannten Einsatz. Wenn dem Lieferanten der Einsatzzweck nicht bekannt ist, hat er den Besteller darauf hinzuweisen und die Information anzufordern. Des Weiteren garantiert der Lieferant die Konformität seiner Lieferung mit den gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik.
2. Es gilt die mit dem Lieferanten abgeschlossene Gewährleistungsvereinbarung. Ansonsten treten an deren Stelle nachfolgende Bestimmungen:
3. Alle gesetzlichen Ansprüche aus Gewährleistung einschließlich Schadensersatz stehen dem Besteller ungekürzt zu.
4. Der Besteller hat das Recht, innerhalb einer von ihm angesetzten angemessenen Frist vom Lieferanten die Nachlieferung einer mangelfreien Ware oder die Mangelbeseitigung (Nachbesserung) zu verlangen. Der Besteller wird dem Lieferanten vor Einbau der Ware Gelegenheit geben, die mangelhafte Ware auszusortieren und nachzubessern oder durch einwandfreie Neuware zu ersetzen, wenn es für ihn selbst zumutbar ist. Soweit es dem Besteller nicht zumutbar ist oder der Lieferant sich weigert bzw. nicht fristgemäß der Mängelbeseitigung nachkommt oder hierzu nicht in der Lage ist, hat der Besteller das Recht, die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen bzw. eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. In Fällen, in denen unverzüglich gehandelt werden muss, ist der Besteller berechtigt, dies ohne vorherige Ankündigung oder Nachfristsetzung vorzunehmen.
5. Alle wegen der Mängelbeseitigung anfallenden Kosten, einschließlich Folgekosten aus Ansprüchen Dritter hat der Lieferant zu tragen bzw. dem Besteller zu ersetzen. Dies betrifft insbesondere Kosten für Aus- und Einbau, Transport, Fehleranalyse, Aufwandsentschädigungen, Mehraufwand für Deckungskauf, Material, Verschrottung, etc. sowie Schadensersatzansprüche Dritter.
6. Wird im Zuge einer Rückrufaktion (incl. Stiller Rückruf) der Austausch einer gesamten Serie von Produkten oder Bauteilen, in die mangelhafte Lieferantenprodukte eingebaut worden sind, erforderlich, ersetzt der Lieferant die anfallenden Kosten auch im Hinblick auf den Teil der betroffenen Serie, der keinen Mangel aufweist.
7. Nach Aufforderung des Lieferanten wird der Besteller diejenige mangelhafte Ware zurücksenden, auf die der Besteller selbst Zugriff hat. In diesem Zusammenhang wird darauf hinge...
Gewährleistung. 12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
Gewährleistung. 11.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
11.2 Bei ordnungsgemäß erhobenen und berechtigten Mängelrüge werden wir unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers Gewähr durch Verbesserung oder Gewährung eines Preisnachlasses vornehmen.
11.3 Ein etwaiger Mangel ist bei sonstiger Verfristung sämtlicher Ersatzansprüche betreffend offener Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen ab Lieferung/Leistung bzw. betreffend versteckter Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen ab Erkennbarkeit unter konkreter Beschreibung der Art des Mangels schriftlich geltend zu machen.
11.4 Die Geltendmachung des Mangels entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
11.5 Der Käufer hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen.
11.6 Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Wenn wir auf diese Weise unterrichtet wurden, können wir, wenn die Mängel nach den Bestimmungen dieses Artikels von uns zu beheben sind, nach Xxxx: a) die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachbessern; b) uns die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden lassen; c) die mangelhaften Teile ersetzen; d) die mangelhafte Ware ersetzen.
11.7 Lassen wir uns die mangelhaften Waren oder Teile zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurücksenden, so übernimmt der Käufer, falls nicht anders vereinbart wird, Kosten und Gefahr des Transportes.
11.8 Die gemäß diesem Artikel ersetzten mangelhaften Waren oder Teile stehen uns zur Verfügung.
11.9 Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hierzu unsere schriftliche Zustimmung gegeben haben.
11.10 Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für die Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die beruhen auf: mangelhafter Fremdinstallation und Inbetriebnahme bei uns gekaufter Maschinen, mangelhafter Aufstellung durch den Käufer selbst oder dessen Beauftragten, mangelhafter Instandhaltung, mangelhafter oder ohne unserer schriftlichen Zustimmung ausgeführter Reparaturen oder Änderungen durch eine andere Person als uns oder unseren Beauftragten, natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung und/oder Beschädigung zurückzuführen ist. Die Gewährleistungspflicht erlischt im Falle des Weiterverkaufs oder der Weitergabe innerhalb der Gewährleistungsfrist und bei der V...
Gewährleistung. 7.1 Mängelrügen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu erheben. Für Kaufleute gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Bei Selbstabholung sind offensichtliche, ohne Untersuchung erkennbare Mängel (wie insbesondere Falschlieferungen, Mengenabweichungen und offensichtliche Beschädigungen) sofort bei Übernahme der Ware an der Lieferstelle schriftlich auf der Empfangsbescheinigung zu rügen. Bei Warensendungen sind Beanstandungen derartiger Mängel vor der Entladung auf der Empfangsbescheinigung und oder dem Frachtbrief zu vermerken und diese dem Frachtführer auszuhändigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Die gesetzlichen Rügepflichten in Bezug auf Mängel, die erst im Rahmen ordnungsgemäßer Untersuchung feststellbar sind, sowie in Bezug auf verdeckte Mängel, die erst später zu Tage treten, bleiben unberührt.
7.2 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf eine besondere Anordnung des Käufers oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung zurückzuführen ist. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, werden Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so stehen dem Käufer keine Gewährleistungsansprüche zu, es sei denn, er weist nach, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.
7.3 Vorbehaltlich der Regelung unter Ziff. 7.4 gelten im Falle eines Mangels folgende Bestimmungen: Uns ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Soweit ein Mangel der Ware nachweislich vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt. Die im Rahmen der Nacherfüllung anfallenden Kosten des Aus- und Einbaus haben wir nur zu tragen, sofern wir den Mangel zu vertreten haben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigern wir diese oder ist uns diese unzumutbar oder unmöglich, so ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabgesetzt, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Schadenersatz- ansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelung in Ziff. 9.
7.4 Soweit ein Mangel eines Produkts oder Teils vorliegt, das wir von einem Vorlieferanten erworben haben, treten wir zur Erfüllung unsere...
Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen.
9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde.
9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.
Gewährleistung. 1) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Untersuchungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn die jeweilige Untersuchung von einer anerkannten Untersuchungsanstalt aus einer Probe erfolgt, die nach den Bestimmungen der amtlichen Probenahmeverordnung genommen wurde.
5) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft unseren Kunden. Wurde unser Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf einer Ware bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei dem Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Di...
Gewährleistung. 9.1 inside digital gewährleistet eine dem jeweils üblichen techni- schen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbe- aufträge. Dem Werbetreibenden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass die Daten und Dienste der inside digital ohne deren Verschulden nicht jederzeit verfügbar sind. Unwesentliche Fehler lassen die Verpflichtung des Werbetreibenden zur Zahlung unberührt und begründen auch keine Nacherfüllungs- pflicht von inside digital. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere dann vor, wenn er hervorgerufen wird durch Störung der Kommunika- tionsnetze anderer Betreiber oder – Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder – unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspechern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder – einen Serverausfall, der nicht länger als 48 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen andauert.
9.2 Für den Fall, dass ein Ausfall nicht auf einem unwesentlichen Fehler beruht, hat der Werbetreibende einen Anspruch auf Verlänge- rung der Schaltung seines Werbeauftrags um die Dauer des Ausfalls, sofern der Ausfall vom Werbetreibenden binnen einer Woche ab Kennt- nis gerügt worden ist.
9.3 inside digital gewährleistet keine bestimmte Anzahl von Klicks auf die Werbemittel.
9.4 Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus Gründen aus, die inside digital nicht zu vertreten hat, so entbindet dies den Werbe- treibenden nicht vom Vertrag. Der Werbetreibende ist verpflichtet, den vollen Preis zu bezahlen. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
9.5 Sind etwaige vom Werbetreibenden verursachte und nicht offen- kundige Fehler in den Werbeunterlagen enthalten, so hat der Werbe- treibende im Falle einer fehlerhaften Veröffentlichung des Werbemit- tels keine Gewährleistungsansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Werbetreibende nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler im Werbemittel hinweist.
9.6 Für den Fall, dass eine Nacherfüllung gemäß Ziffer 9.2 für den Werbetreibenden wirtschaftlich wertlos oder unzumutbar ist, weil die Leistungserbringung aufgrund des Werbezecks nur im Vertragszeit- raum wirtschaftlich zweckmäßig erbracht werden kann, so wird die Zahlungspflicht des Werbetreibenden um den Zeit...
Gewährleistung. 8.1. Wir übernehmen bei Sachmängeln die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften über den Kauf (§§ 433 ff. BGB), soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
8.2. Eine besondere Beschaffenheit der zu liefernden Produkte wird nur vereinbart, wenn diese ausdrücklich in der Beschreibung des Produkts auf der Seite des Online-Shops oder der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Produkt angegeben ist.
8.3. Sie haben offensichtliche, ohne besondere Aufmerksamkeit auffallende Mängel an den gelieferten Produkten unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt, unter Angabe des Mangels in Textform (z.B. per Fax oder E-Mail) zu beanstanden. Eine spätere Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln führt bei einem Verbraucher jedoch nicht zu einem Verlust der Gewährleistungsrechte.
8.4. Erfolgt die Bestellung durch Sie als Unternehmer im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, sind Sie verpflichtet, die Produkte umgehend nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von einer Woche zu rügen. Unterlassen Sie die Anzeige, gilt die gelieferte Xxxx als genehmigt. Gleiches gilt für später auftretende Mängel.
8.5. Uns steht das Recht auf Nacherfüllung zu. Es bleibt Ihnen jedoch vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Beim Rücktritt vom Vertrag sind Sie zur vollständigen Rücksendung der Ware verpflichtet. Die Versandkosten werden von uns übernommen.
8.6. Soweit das gelieferte Produkt mangelhaft ist (vgl. Ziffer 8.2), erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Insgesamt stehen uns zwei Versuche für die Nacherfüllung zu. Bleiben diese erfolglos oder erfüllen wir trotz einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist die Nacherfüllung nicht, so gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen, und Ihnen stehen die in Ziffer 8.5 Satz 2 genannten gesetzlichen Ansprüche zu.