Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf? Musterklauseln

Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für die in diesem Datenschutzhinweis genannten Zwecke erforderlich ist, und löschen oder anonymisieren diese, wenn sie nicht länger nötig sind. Nachstehend informieren wir Sie über einige der Aufbewahrungsfristen, die für die in vorstehendem Abschnitt 3 genannten Zwecke gelten. Bitte beachten Sie jedoch, dass zusätzliche spezifische Anforderungen oder Ereignisse diese gelegentlich ungültig machen oder ändern können, wie beispielsweise dauerhafte gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu den maßgeblichen Informationen oder anhängige Streitigkeiten oder behördliche Ermittlungen, die diese Fristen so lange aufheben oder unterbrechen können, bis die Angelegenheit abgeschlossen wurde und die maßgebliche Überprüfungs- oder Einspruchsfrist abgelaufen ist. Insbesondere können auf spezifischen Fristen für Rechtsansprüche basierende Aufbewahrungsfristen unterbrochen werden und dann erneut beginnen. Persönliche Informationen zur Einholung eines Angebots (falls erforderlich) Während der Gültigkeitsdauer des vorliegenden Angebots Informationen über den Versicherungsvertrag (Underwriting, Schadenbearbeitung, Verwaltung von Beschwerden, Rechtsstreitigkeiten, Qualitätserhebungen, Betrugsvorbeugung/- aufdeckung, Eintreibung von Forderungen, Mit- und Rückversicherer, etc.) Wir bewahren die personenbezogenen Daten Ihres Versicherungsvertrags während der Gültigkeitsdauer Ihres Versicherungsvertrags und der Verjährungsfrist etwaiger Rechtsstreitigkeiten, die sich daraus ergeben können, in der Regel für mindestens 7 weitere Jahre auf. Dieser Zeitraum kann länger oder kürzer sein, je nach den vor Ort geltenden Gesetzen über Versicherungsverträge. Personenbezogene Schadendaten (Schadenbearbeitung, Management von Beschwerden, Rechtsstreitigkeiten, Qualitätserhebungen, Betrugsverhinderung/-ermittlung, Eintreibung von Forderungen, Mitversicherung und Rückversicherung). Wir speichern die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen oder die wir gemäß dieser Datenschutzerklärung erheben und verarbeiten, über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren ab dem Datum der Schadensregulierung. Dieser Zeitraum kann je nach den vor Ort geltenden Rechtsvorschriften für Versicherungsverträge länger oder kürzer sein. Marketinginformationen und damit verbundene Profilerstellung Wir werden diese Daten während der Laufzeit Ihrer Versicherungspolice und ein weiteres Jahr aufbewahren, es sei denn, Sie ziehen Ihre Zustimmung zurüc...
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten mindestens für den nach geltendem Recht vorgeschriebenen Zeitraum auf. Eine längere AuЫewahrung ist möglich, soweit betriebliche Bedürfnisse wie eine ordnungsgemäße Kontoführung, das Management unserer Kunden- beziehungen, die Erfüllung gesetzlicher Ansprüche oder die Befolgung behördlicher Anord- nungen dies erfordern. So werden die meisten Kundendaten beispielsweise für die Dauer des Vertragsverhältnisses und einen Zeitraum von elf Jahren nach Vertragsende auЫewahrt. Bei Antragstellern ohne anschießenden Vertragsschluss gilt eine AuЫewahrungsfrist von 14 Monaten.
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur über den Zeitraum auf, der notwendig ist, um die in dieser Vertraulichkeitsvereinbarung aufgeführten Zwecke zu erfüllen. Danach werden diese Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden, gelöscht oder anonymisiert. Nachstehend finden Sie einige Aufbewahrungszeiträume in Abhängigkeit von den im vorstehenden Abschnitt 3 angegebenen Zwecken. • Über einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren nach Auslaufen des Versicherungsvertrags. • Im Schadenfall – 2 (zwei) Jahre nach Schadenregulierung. • Im Schadenfall mit Personenschäden – 10 (zehn) Jahre ab Schadenfall. • Für alle Informationen zu Beschwerden – 2 (zwei) Jahre nach Eingang der Beschwerde. • Für alle Informationen zum Vertrag – 2 (zwei) Jahre nach Auslaufen, Kündigung oder Annullierung des Vertrags. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Fristen zuweilen durch zusätzliche spezifische Pflichten oder Ereignisse aufgehoben oder geändert werden können. Dazu gehören anhängige Rechtsstreitigkeiten oder behördliche Ermittlungen, wodurch diese Fristen ersetzt oder ausgesetzt werden können, bis die Sache zum Abschluss gebracht wurde und die einschlägige Prüf- oder Berufungsfrist abgelaufen ist. Insbesondere können Aufbewahrungsfristen, die auf Verjährungsfristen im Rahmen von Justizverfahren beruhen, ausgesetzt und danach wieder aufgenommen werden.
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten über den Zeitraum, der zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften erforderlich ist, oder über einen anderen Zeitraum, der sich auf unsere betrieblichen Anforderungen, wie z. B. die ordnungsgemäße Vertragsverwaltung Ihrer Versicherungsverträge, die Erleichterung der Kundenbetreuung und die Beantwortung von Rechtsansprüchen oder regulatorischen Anforderungen, bezieht. Versicherungsscheine werden 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages aufbewahrt. Betroffenenrechte: Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft, Art 15 DSGVO, über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter den Voraussetzungen der Regelungen der DSGVO die Berichtigung, Art 16 DSGVO, die Löschung, Art 17 DSGVO, und die Einschränkung der Verarbeitung, Art 18 DSGVO, Ihrer Daten verlangen. Ihnen steht ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu. Die Rechte können unter den Einschränkungen gesetzlicher wie betrieblicher Interessen stehen – in diesem Falle wird Ihnen auf Basis Ihrer Auskunftsrechte eine entsprechende Information zur Verfügung gestellt.
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Die Advanzia Bank speichert Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie die Advanzia Bank diese Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Verteidigung Ihrer Interessen benötigt. In unseren aktiven Systemen vernichten wir Ihre Daten spätestens nach Ablauf der Haftungsfrist für mögliche Reklamationen. In unseren Backup-Systemen werden Ihre Daten aufbewahrt, bis sie aufgrund der Natur des Backup-Systems gelöscht werden. Soll ein Backup verwendet werden, werden zunächst die Daten, die für die beschriebenen Zwecke nicht mehr benötigt werden, aus aktiven Systemen gelöscht. Wenn Sie weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Datenverantwortlichen erhalten möchten, können Sie sich auf die hier verfügbaren Dokumente beziehen:
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Die Europäische Kommission bewahrt Ihre personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie es für die Erhebung oder Weiterverarbeitung erforderlich ist. - Die Akten der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden bis zu einer etwaigen Einstellung bei der Kommission im Referat HR.DDG.B1 aufbewahrt. Bei der Einstellung werden die Akten des Auswahlverfahrens vernichtet und durch Personalakten ersetzt. - Die Akten erfolgreicher Bewerberinnen und Bewerber, die nicht eingestellt werden, werden vom Referat HR.DDG.B1 nach Abschluss des Auswahlverfahrens fünf Jahre lang aufbewahrt. - Sämtliche übrigen Akten werden von der GD HR und den teilnehmenden Generaldirektionen aufbewahrt, bis die Beschwerdefrist (ab dem Tag der Veröffentlichung der Liste der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber) abgelaufen ist oder bis etwaige Vorverfahren oder Verfahren durch eine endgültige Entscheidung abgeschlossen sind.
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Soweit in dieser Datenschutzerklärung nicht für den Einzelfall anders geregelt, werden personenbezogene Daten gelöscht und/oder anonymisiert, so dass eine persönliche Identifizierung nicht möglich ist, wenn diese Daten in Bezug auf die Zwecke, für die sie erhoben oder anderweitig verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Darüber hinaus löscht Sika die verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO auf Verlangen, wenn die dort vorgesehenen Voraussetzungen gegeben sind. Sind personenbezogene Daten für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich, werden diese nicht gelöscht, sondern deren Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO eingeschränkt. Im Falle der Einschränkung werden die Daten nicht für andere Zwecke verarbeitet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

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  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.