Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf? Musterklauseln

Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für die in diesem Datenschutzhinweis genannten Zwecke erforderlich ist, und löschen oder anonymisieren diese, wenn sie nicht länger nötig sind. Nachstehend informieren wir Sie über einige der Aufbewahrungsfristen, die für die in vorstehendem Abschnitt 3 genannten Zwecke gelten. Bitte beachten Sie jedoch, dass zusätzliche spezifische Anforderungen oder Ereignisse diese gelegentlich ungültig machen oder ändern können, wie beispielsweise dauerhafte gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu den maßgeblichen Informationen oder anhängige Streitigkeiten oder behördliche Ermittlungen, die diese Fristen so lange aufheben oder unterbrechen können, bis die Angelegenheit abgeschlossen wurde und die maßgebliche Überprüfungs- oder Einspruchsfrist abgelaufen ist. Insbesondere können auf spezifischen Fristen für Rechtsansprüche basierende Aufbewahrungsfristen unterbrochen werden und dann erneut beginnen. Persönliche Informationen zur Einholung eines Angebots (falls erforderlich) Während der Gültigkeitsdauer des vorliegenden Angebots Informationen über den Versicherungsvertrag (Underwriting, Schadenbearbeitung, Verwaltung von Beschwerden, Rechtsstreitigkeiten, Qualitätserhebungen, Betrugsvorbeugung/- aufdeckung, Eintreibung von Forderungen, Mit- und Rückversicherer, etc.) Wir bewahren die personenbezogenen Daten Ihres Versicherungsvertrags während der Gültigkeitsdauer Ihres Versicherungsvertrags und der Verjährungsfrist etwaiger Rechtsstreitigkeiten, die sich daraus ergeben können, in der Regel für mindestens 7 weitere Jahre auf. Dieser Zeitraum kann länger oder kürzer sein, je nach den vor Ort geltenden Gesetzen über Versicherungsverträge. Personenbezogene Schadendaten (Schadenbearbeitung, Management von Beschwerden, Rechtsstreitigkeiten, Qualitätserhebungen, Betrugsverhinderung/-ermittlung, Eintreibung von Forderungen, Mitversicherung und Rückversicherung). Wir speichern die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen oder die wir gemäß dieser Datenschutzerklärung erheben und verarbeiten, über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren ab dem Datum der Schadensregulierung. Dieser Zeitraum kann je nach den vor Ort geltenden Rechtsvorschriften für Versicherungsverträge länger oder kürzer sein. Marketinginformationen und damit verbundene Profilerstellung Wir werden diese Daten während der Laufzeit Ihrer Versicherungspolice und ein weiteres Jahr aufbewahren, es sei denn, Sie ziehen Ihre Zustimmung zurüc...
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Soweit in dieser Datenschutzerklärung nicht für den Einzelfall anders geregelt, werden personenbezogene Daten gelöscht und/oder anonymisiert, so dass eine persönliche Identifizierung nicht möglich ist, wenn diese Daten in Bezug auf die Zwecke, für die sie erhoben oder anderweitig verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Darüber hinaus löscht Sika die verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO auf Verlangen, wenn die dort vorgesehenen Voraussetzungen gegeben sind. Sind personenbezogene Daten für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich, werden diese nicht gelöscht, sondern deren Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO eingeschränkt. Im Falle der Einschränkung werden die Daten nicht für andere Zwecke verarbeitet.
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten über den Zeitraum, der zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften erforderlich ist, oder über einen anderen Zeitraum, der sich auf unsere betrieblichen Anforderungen, wie z. B. die ordnungsgemäße Vertragsverwaltung Ihrer Versicherungsverträge, die Erleichterung der Kundenbetreuung und die Beantwortung von Rechtsansprüchen oder regulatorischen Anforderungen, bezieht. Versicherungsscheine werden 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages aufbewahrt.
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur über den Zeitraum auf, der notwendig ist, um die in dieser Vertraulichkeitsvereinbarung aufgeführten Zwecke zu erfüllen. Danach werden diese Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden, gelöscht oder anonymisiert. Nachstehend finden Sie einige Aufbewahrungszeiträume in Abhängigkeit von den im vorstehenden Abschnitt 3 angegebenen Zwecken. • Über einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren nach Auslaufen des Versicherungsvertrags. • Im Schadenfall – 2 (zwei) Jahre nach Schadenregulierung. • Im Schadenfall mit Personenschäden – 10 (zehn) Jahre ab Schadenfall. • Für alle Informationen zu Beschwerden – 2 (zwei) Jahre nach Eingang der Beschwerde. • Für alle Informationen zum Vertrag – 2 (zwei) Jahre nach Auslaufen, Kündigung oder Annullierung des Vertrags. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Fristen zuweilen durch zusätzliche spezifische Pflichten oder Ereignisse aufgehoben oder geändert werden können. Dazu gehören anhängige Rechtsstreitigkeiten oder behördliche Ermittlungen, wodurch diese Fristen ersetzt oder ausgesetzt werden können, bis die Sache zum Abschluss gebracht wurde und die einschlägige Prüf- oder Berufungsfrist abgelaufen ist. Insbesondere können Aufbewahrungsfristen, die auf Verjährungsfristen im Rahmen von Justizverfahren beruhen, ausgesetzt und danach wieder aufgenommen werden.
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Die Europäische Kommission bewahrt Ihre personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie es für die Erhebung oder Weiterverarbeitung erforderlich ist. - Die Akten der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden bis zu einer etwaigen Einstellung bei der Kommission im Referat HR.DDG.B1 aufbewahrt. Bei der Einstellung werden die Akten des Auswahlverfahrens vernichtet und durch Personalakten ersetzt. - Die Akten erfolgreicher Bewerberinnen und Bewerber, die nicht eingestellt werden, werden vom Referat HR.DDG.B1 nach Abschluss des Auswahlverfahrens fünf Jahre lang aufbewahrt. - Sämtliche übrigen Akten werden von der GD HR und den teilnehmenden Generaldirektionen aufbewahrt, bis die Beschwerdefrist (ab dem Tag der Veröffentlichung der Liste der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber) abgelaufen ist oder bis etwaige Vorverfahren oder Verfahren durch eine endgültige Entscheidung abgeschlossen sind.
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten mindestens für den nach geltendem Recht vorgeschriebenen Zeitraum auf. Eine längere AuЫewahrung ist möglich, soweit betriebliche Bedürfnisse wie eine ordnungsgemäße Kontoführung, das Management unserer Kunden- beziehungen, die Erfüllung gesetzlicher Ansprüche oder die Befolgung behördlicher Anord- nungen dies erfordern. So werden die meisten Kundendaten beispielsweise für die Dauer des Vertragsverhältnisses und einen Zeitraum von elf Jahren nach Vertragsende auЫewahrt. Bei Antragstellern ohne anschießenden Vertragsschluss gilt eine AuЫewahrungsfrist von 14 Monaten.
Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?. Die Advanzia Bank speichert Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie die Advanzia Bank diese Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Verteidigung Ihrer Interessen benötigt. In unseren aktiven Systemen vernichten wir Ihre Daten spätestens nach Ablauf der Haftungsfrist für mögliche Reklamationen. In unseren Backup-Systemen werden Ihre Daten aufbewahrt, bis sie aufgrund der Natur des Backup-Systems gelöscht werden. Soll ein Backup verwendet werden, werden zunächst die Daten, die für die beschriebenen Zwecke nicht mehr benötigt werden, aus aktiven Systemen gelöscht. Wenn Sie weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Datenverantwortlichen erhalten möchten, können Sie sich auf die hier verfügbaren Dokumente beziehen:

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  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.