Beendigung des Versicherungsvertrages Musterklauseln

Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag endet für eine versicherte Person mit Wegfall ihrer Versicherungsfähigkeit (x. Xxxxxx 1.2). Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie versterben. Die versicherte Person hat dann das Recht, den Versicherungsvertrag unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzu- setzen. Eine solche Erklärung ist uns gegenüber innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod in Textform abzugeben. Bei Tod einer versicherten Person endet der Versicherungsvertrag in Bezug auf diese versicherte Person. Mit Beendigung des Versicherungsvertrages endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – der Versicherungsschutz.
Beendigung des Versicherungsvertrages. (10) Beträgt Ihr Vertragsguthaben während der Aufschubdauer – namentlich nach Beitragsfreistellung – Null, gilt: Wir informieren Sie hierüber in Textform und zeigen Ihnen Möglichkeiten zum Erhalt des Versicherungsvertrags – z.B. durch Wiederaufnahme der Beitragszahlung – auf. Wenn Sie keine dieser Möglichkeiten wahrnehmen (wollen), endet der Versicherungsvertrag automatisch mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats, der auf den Zugang unserer vorstehend bezeichneten Nachricht folgt. In dieser Nachricht weisen wir Sie ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin. Eine weitere Beendigungserklärung durch uns erfolgt deshalb nicht. § 4 Welche Möglichkeiten haben Sie im Fall von Zahlungsschwierigkeiten?‌
Beendigung des Versicherungsvertrages 

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 216675 % 0,63 % Summe 216675 0,63% b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe offen 1551011 4,48 % Summe 1551011 4,48 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -