Xxxxxxxx der Regelung Gleitende Arbeitszeit Musterklauseln

Xxxxxxxx der Regelung Gleitende Arbeitszeit. Im Rahmen einer gleitenden Arbeitszeit steht es den Arbeitnehmern frei, ihre Arbeitseinteilung gemäß ihren persönlichen Wünschen und Zwängen, jedoch unter Beachtung der betrieblichen Belange und der berechtigten Wünsche der anderen Arbeitnehmer zu verwalten. Der Umfang der in der gleitenden Arbeitszeit begriffenen Arbeitsdauer wird durch Mindest- und Höchstgrenzen eingeschränkt. Die Mindestgrenzen sind vom jeweiligen Versicherungsunternehmen festzulegen, während die Xxxxxxxxxxxxx 00 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht übersteigen dürfen. Die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten stellen hingegen nur Durchschnittswerte dar, welche 40 Stunden pro Woche und, sofern die Arbeit auf fünf Tage verteilt ist, 8 Stunden pro Tag betragen. Da der Arbeitnehmer für die ordnungsgemäße Ausführung der ihm anvertrauten Aufgabe verantwortlich ist, obliegt es ihm auch, gemeinsam mit dem Abteilungsleiter seine Arbeitszeit zu verwalten und folglich die gegebenenfalls während der nachstehend näher bestimmten Referenzperiode anfallenden Arbeitsstundenüberschüsse oder -defizite auszugleichen. Falls es kein System zur Verwaltung der Arbeitsstunden gibt, kann jeder Arbeitnehmer wöchentlich einen Arbeitsstundenzettel mit den geleisteten Stunden ausfüllen, der von seinem direkten Vorgesetzten zu bestätigen ist. Der Arbeitnehmer kann den Ausgleich von Überstunden nach seinen persönlichen Wünschen einrichten, wobei er jedoch die betrieblichen Belange und die berechtigten Wünsche der anderen Arbeitnehmer berücksichtigen muss. Dies erfolgt namentlich in Form von: • Stunden pro Tag • halben Tagen • ganzen Tagen • aufeinanderfolgenden Tagen. Da die Kernarbeitszeiten in jedem Versicherungsunternehmen anders sind, muss der Überstundenausgleich unter Beachtung der mit der Personalvertretung vereinbarten Vorschriften erfolgen. Den Abgleich in Form von halben Tagen und mehr muss der Arbeitnehmer anhand eines hierfür vorgesehenen Formulars bei seinem direkten Vorgesetzten schriftlich beantragen. Eine etwaige Ablehnung muss innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens 5 Werktagen begründet werden. Mit der Organisation des Arbeitsstundenausgleichs wird bezweckt, die Überschüsse und Defizite an Arbeitsstunden am Ende der Referenzperiode nach Möglichkeit auf Null herabzusetzen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.