Zinsberechnungsmethode Musterklauseln

Zinsberechnungsmethode. Sind Zinsen gemäß Ziff. 3.1 für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf den Tag genau nach der Methode act/act.
Zinsberechnungsmethode. Sind Zinsen gemäß Ziff. 3.1 für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung nach der Methode 30/360.
Zinsberechnungsmethode. Falls Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, findet die tag- genaue Zinsberechnungsmethode taggenau/taggenau (ICMA-Regel 251), d. h. auf Basis der tatsächlichen Anzahl von Tagen in dem Zeitraum, für den die Zinsen auf die Schuldverschrei- bungen berechnet werden, dividiert durch die tatsächliche Anzahl von Tagen in der jeweiligen Zinsperiode, Anwendung.