Verzinsung Musterklauseln

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Verzinsung. (1) Spareinlagen werden zu den von der Bank durch Aushang in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle bekannt gegebenen Zinssätzen verzinst. Änderungen werden mit ihrer Bekanntgabe wirksam.
Verzinsung. Das Guthaben auf dem Tagesgeldkonto ist täglich fällig. Die Zinsen (Gutha- benzinsen) werden halbjährlich berechnet und am Ende des Kalenderhalb- jahres auf dem Konto flex gutgeschrieben. Die jeweils aktuell gültigen Zins- sätze werden unter xxx.xxxxx.xxx veröffentlicht oder können telefonisch bei ebase unter +00 00 00000 - 890 angefragt werden. Alle von ebase vorgenommenen Buchungen werden im Kontoauszug unter Angabe des Betrags, des Buchungstags, der Valuta (Wertstellung) und des Verwendungszwecks/Buchungstexts ausgewiesen. ebase ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Einzelheiten hierzu sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung der Kontobedingungen, den Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „Sonderbedingungen für Konten“ genannt) und im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Ferner erbringt ebase die in den Kontobedingungen und die unter den Punk- ten „Regelungen zum Konto flex“ und „Regelungen zum Tagesgeldkonto“ der Sonderbedingungen für Konten beschriebenen Dienstleistungen. Die aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Tagesgeldkontovertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Zinsen, Entgelte und Aufwendun- gen“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde je- derzeit von seinem Vermittler bzw. von ebase auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungs- verzeichnis im geschützten Bereich des Online-Banking der ebase jederzeit einsehen, herunterladen, speichern und ausdrucken. Einkünfte aus Zinsen auf das Guthaben des Tagesgeldkontos sind steuerpflich- tig. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Zinsen Kapitalertragsteuer und/oder sonstige Steuern an- fallen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragen sollte der Kunde sich an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Aus- land steuerpflichtig ist. Weitere Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen kontofüh- renden Stellen und Kreditinstituten) hat der Kunde selbst zu tragen. Für den Tagesgeld...
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: Die Entschädigung ist - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird - seit Anzeige des Schadens zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Ent- schädigung fällig.
Verzinsung. 1. Spareinlagen werden zu den von der Genossenschaft durch Aushang in den Geschäftsräumen bekannt gegebenen Zinssätzen verzinst. Änderungen werden mit ihrer Bekanntgabe wirksam.
Verzinsung. 6.1 Form der Verzinsung: Die Schuldverschreibungen werden mit einer Erfolgsbeteiligung gemäß Ziff. 7 verzinst. Eine Beteiligung der Schuldverschreibungsinhaber am Verlust der Emittentin findet nicht statt.
Verzinsung. Das Darlehen wird zinsfrei gewährt.
Verzinsung. Rückzuzahlende Beträge sind mit dem gesetzlich vorgesehenen Zinssatz über dem Basis- zinssatz zu verzinsen.
Verzinsung. 5.1 Das Darlehen wird ab dem Tag der Gutschrift des vollständigen Darlehensbetrages auf dem unter Ziffer 3.2 genannten Zahlungs- konto bis zur vollständigen Rückzahlung mit einem festen Zinssatz in Höhe von 7,0 % p. a. verzinst (nachfolgend „Festverzinsung“). Die Zinsen werden auf Grundlage der Zinsbe- rechnungsmethode 30/360 berechnet. Die einzelnen Zinszahlungen des Darlehensneh- mers an den Crowd-Investor erfolgen zu den jeweiligen Zahlungsterminen gemäß nachfol- gender Ziffer 5.2.
Verzinsung. Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz verzinst.