ANLEIHEBEDINGUNGEN Musterklauseln

ANLEIHEBEDINGUNGEN. Die für die Nicht Nachrangigen, Bevorrechtigten Schuldverschreibungen geltenden Anleihebedingungen (die "Bedingungen") sind wie nachfolgend aufgeführt. (1) Währung; Stückelung. Diese Serie von Nicht Nachrangigen, Bevorrechtigten Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (die "Emittentin") wird in EUR (die "Festgelegte Währung") im Gesamtnennbetrag bis zu EUR 250.000.000,-- (in Worten: EUR zweihundertfünfzig Millionen) in einer Stückelung von EUR 1.000,-- (die "Festgelegte Stückelung") begeben und ist eingeteilt in bis zu 250.000 Stücke. (2) Digitale Globalurkunde. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind zur Gänze durch eine digitale Globalurkunde (digitale Sammelurkunde) gemäß § 24 lit. e) österreichisches Depotgesetz (die "Globalurkunde") verbrieft, die durch Anlegung eines elektronischen Datensatzes bei einer Wertpapiersammelbank auf Basis der an die Wertpapiersammelbank vom Emittenten elektronisch mitgeteilten Angaben entstanden ist. (3) Clearing System. Die Globalurkunde wird von einem oder im Namen eines Clearing Systems verwahrt bis sämtliche Verpflichtungen der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt wurden. "Clearing System" bedeutet folgendes: OeKB CSD GmbH, Xx Xxx 0, Xxxxxxxxxxxx 0-0, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx ("OeKB CSD") sowie jeder Funktionsnachfolger. Den Gläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der OeKB CSD übertragen werden können.
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Die für die Schuldverschreibungen geltenden Bedingungen (die " Bedingungen") sind wie nachfolgend aufgeführt.
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen der Exporo Projekt 91 GmbH 1. Nennbetrag, Verbriefung, Übertragung, weitere Anleihen und Schuldtitel 1.1 Diese Anleihe der Exporo Projekt 91 GmbH, Hamburg (die „Emittentin“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6.100.000,- ist in auf den Inhaber lautenden, untereinander gleichberechtigten Schuldverschreibungen (die „Schuldverschreibungen“) im Nennbetrag von jeweils Euro 1.000,- (der „Nennbetrag“) eingeteilt. 1.2 Die Schuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit in einer Inhaberglobalurkunde (die 1.3 Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile oder Rechte an der Globalurkunde zu, die nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und der Regeln und Bestimmungen von Clearstream übertragen werden können. 1.4 Im Rahmen dieser Anleihebedingungen bezeichnet der Ausdruck „Anleihegläubiger“ den Inha- ber eines Miteigentumsanteils oder Rechts an der Globalurkunde. 1.5 Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Anleihegläubiger weitere Schuld- verschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldver- schreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe mit ihnen bilden und ihren Ge- samtnennbetrag erhöhen. Der Begriff „Schuldverschreibungen“ umfasst im Falle einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen. 1.6 Die Begebung weiterer Anleihen, die mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale (z. B. in Bezug auf Verzinsung oder Stückelung) verfügen, oder die Begebung von anderen Schuld- und/oder Finanzierungstiteln einschließlich anderer Ka- pitalmarktverbindlichkeiten bleibt der Emittentin unbenommen.
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Die für die Schuldverschreibungen geltenden Bedingungen (die "Bedingungen") sind wie nachfol- gend aufgeführt.
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Im Folgenden ist der Text der Anleihebedingungen ("Anleihebedingungen") für die Schuldverschreibungen ab- gedruckt. Die Anleihebedingungen für die Schuldverschreibungen werden Bestandteil der jeweiligen Globalur- kunde. Anleihebedingungen (die "Anleihebedingungen")
ANLEIHEBEDINGUNGEN. ANLEIHEBEDINGUNGEN
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Dieser Teil der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Muster-Bedingungen der Schuldverschreibungen (die „Muster-Bedingungen“) zu lesen, die in Part E. II des Prospekts enthalten sind und begründen vorbehaltlich der nachstehenden Angaben die Bedingungen (die „Bedingungen“). Begriffe, die in den Muster-Bedingungen definiert sind, haben die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden. Die Muster-Bedingungen sehen Elemente vor, die nicht für jede Emission von Schuldverschreibungen relevant sind. Solche Elemente, die nicht relevant sind, werden hinsichtlich einer konkreten Emission von Schuldverschreibungen gelöscht. Sämtliche Bestimmungen der Muster-Bedingungen, die sich auf Elemente dieser Endgültigen Bedingungen beziehen und die in den Endgültigen Bedingungen hinsichtlich einer konkreten Emission von Schuldverschreibungen gelöscht wurden, gelten als in den Muster-Bedingungen gestrichen und solche Regelungen finden auf die Schuldverschreibungen keine Anwendung. Zur Klarstellung: Text, der in diesen Muster-Endgültigen Bedingungen enthalten ist und nicht in eckige Klammern (“[ ]”) gesetzt ist, darf in Endgültigen Bedingungen hinsichtlich einer konreten Emission von Schuldverschreibungen nicht gelöscht werden. Im Fall von Schuldverschreibungen, die (i) Privatinvestoren angeboten werden und/oder (ii) die eine Stückelung von weniger als EUR 100.000 oder dem entsprechenden Betrag in einer anderen Währung haben, begründen konsolidierte Bedingungen die Bedingungen. Die Bedingungen werden der/den maßgeblichen Globalurkunde(n), durch die die Schuldverschreibungen verbrieft werden, angefügt. Eine Kopie der Bedingungen wird Investoren auf Anfrage am Sitz der Emittentin als separates Dokument kostenlos ausgehändigt. Investoren werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Investmententscheidung nicht nur auf diesen Endgültigen Bedingungen und auf dem Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) basieren lassen sollten sondern auch auf den Muster-Bedingungen, die in Part E. II des Prospektes enthalten sind, und den maßgeblichen Bedingungen. Bezugnahmen in diesem Teil der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze der Anleihebedingungen wie diese im Part E. II des Prospektes abgedruckt sind.
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Die nachfolgende englische Version der Anleihebedingungen ist rechtsverbindlich. The following English version of the Bond Terms is the legally binding version. 1. INTERPRETATION 90 2. THE BONDS 109
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Das in Anhang 1 zum Basisprospekt enthaltene Muster für „Anleihebedingungen Schuldverschreibungen“ wird an dieser Stelle durch die nachfolgend abgedruckten Anleihebedingungen für die Schuldverschreibungen konkretisiert (die „Anleihebedingungen“).
ANLEIHEBEDINGUNGEN der Anleihe 2021/2026 der RAMFORT GmbH, Regensburg bestehend aus dem öffentlichen Angebot von 6,75 % p.a. Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10.000.000,00 (ISIN: DE000A3H2T47, WKN: A3H2T4, Börsenkürzel: R3AA)