Zugversuch Musterklauseln
Zugversuch. Die Prüfung erfolgt an Bohrkernen gemäß [1] mit einem Durchmesser d, der mindestens dem Vierfachen des Größtkorndurchmessers entspricht, mindestens jedoch 50 mm beträgt. Von den beiden Enden der Bohrkerne ist im Nassschnittverfahren jeweils gerade soviel abzuschneiden, dass ebene und zur Bohr- kernachse senkrecht orientierte Flächen entstehen. Die verbleibende Höhe h der Bohrkerne soll mindes- tens 2 d betragen. Die Bindeebene zwischen Betonersatz und Betonuntergrund soll mittig, mindestens aber im Abstand von h/4 von den Stirnflächen, liegen. Bei mehrlagigem Auftrag von Betonersatz, insbesondere von Spritzbeton und SPCC, kann zusätzlich ei- ne gesonderte Beurteilung des Verbundes der einzelnen Lagen erforderlich sein. Dies ist bei der Vorbe- reitung der Probekörper hinsichtlich der Lage der Bindeebenen ggf. zu berücksichtigen. Auf die Stirnflächen der Bohrkerne sind Lasteintragungsplatten mit einer Dicke von mindestens 3,5.√d aufzukleben. Die Bohrkerne bzw. die daraus hergestellten Proben sind bis zur Prüfung unter Wasser bei (20 ± 2) °C zu lagern. Die Wasserlagerung darf nur für das Heraussägen der Proben aus den Bohrkernen und das Anbringen der Lasteintragungsplatten unterbrochen werden. Der zentrische Zugversuch gemäß [2] ist mit einer Belastungsgeschwindigkeit von (0,05 ± 0,01) N/(mm²s) durchzuführen. Aus der erreichten Höchstlast ergibt sich die Zugfestigkeit: ft = 4 • F π • d2 = 1,27 • F / d2 ft = Zugfestigkeit in N/mm² F = Höchstlast in N d = Durchmesser des Probekörpers in mm Weitere Hinweise zur Entnahme der Bohrkerne und Durchführung der Prüfung sind [1] und [2] zu ent- nehmen.
