Zulieferung Musterklauseln
Zulieferung. Das Auswärtige Amt haftet für die Qualität seiner Zulieferungen sowie für die von ihm vereinbarten Leistungen anderer. Unterlässt der Auftragneh- mer, dem Auswärtigen Amt die bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt erkennbaren Mängel der Zulieferungen und der Leistung anderer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, übernimmt der Auftragnehmer damit die Haftung.
Zulieferung. Der Lieferant ist verpflichtet, bei der Herstellung der zu liefernden Produkte
a) seine Zulieferer bis zur Konfektionierung vertraglich zur Umsetzung der in Artikel 1 dieser Geschäftsbedingungen angeführten Grundsätze und gegebenenfalls der unter Artikel 3 aufgelisteten zielführenden Maßnahmen zu verpflichten. Er legt fest, dass die Zulieferer sich wiederum ihrerseits verpflichten, diese Anforderungen als Bedingung an ihre eigenen Zulieferer weiterzugeben, bis zur Konfektionierung. [4] [5]
b) Auf Antrag hat der Bieter dem Käufer die Liste der Sublieferanten bis zur Konfektionierung mitzuteilen. [6]
Zulieferung. Die Veranstaltungszone ist aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen (Poller) nur in folgenden Zeiten für Fahrzeuge zugänglich: - Donnerstag, 22.09.2022: 06:00 – 15:30 Uhr - ▇▇▇▇▇▇▇, 23.09.2022: 06:00 – 14:00 Uhr - Samstag, 24.09.2022: 06:00 – 12:30 Uhr
Zulieferung. Der Lieferant verpflichtet sich, die Bestellung weder insgesamt noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers an Sub- lieferanten oder Zulieferer zu vergeben. Falls der Besteller damit einverstanden ist, dass die Bestellung insgesamt oder teilweise an einen Dritten als Sublieferanten oder Zulieferer vergeben wird, bleibt der Lieferant aus Sicht des Bestellers die für die Auftragserledigung durch den Subliefe- ranten oder Zulieferer allein verantwortliche Person und verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Sublieferant oder Zulieferer diese AEB befolgt.
Zulieferung. Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten haftet für die Qualität seiner Zulieferungen sowie für die von ihm vereinbarten Leistungen anderer. Unterlässt der Auftragnehmer, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten die bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt erkennbaren Mängel der Zulieferungen und der Leistung anderer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, übernimmt der Auftragnehmer damit die Haftung.
Zulieferung. Im Rahmen des Auftrages, in Abstimmung und auf Rechnung des Auftraggebers kann die ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ GmbH Leistungen Dritter ver- anlassen.
