Ausführung der Leistung Musterklauseln

Ausführung der Leistung. 4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
Ausführung der Leistung. (§ 4 VOB/B)
Ausführung der Leistung. Feststelllungen auf der Baustelle über den Zustand von Teilen der Leistung, ihre Vertragsmäßig- keit sowie Art und Umfang der Leistung werden verlangt, soweit diese Teile der Leistung durch die weitere Bauausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Diese sind gemeinsam vorzunehmen. Der AN hat sie rechtzeitig zu beantragen.
Ausführung der Leistung. 3.1. Die Leistungspflicht des AN umfasst sämtliche Lieferungen und Leistungen, die erforderlich sind, um seine Bauleistung vollständig, funktionsfähig und mangelfrei herzustellen. Soweit die einschlägigen DIN-Normen eine Ausführung nach unterschiedlichen Anforderungen vorse- hen, schuldet der Auftragnehmer jeweils mindestens die erhöhten Anforderungen, insbeson- dere in Bezug auf Schallschutz, Oberflächenbeschatfenheit und Güte.
Ausführung der Leistung. Die Krankenkasse hat darauf zu achten, dass die Leistung ausreichend, zweckmäßig und wirt- schaftlich erbracht wird; sie kann zur Gewährung von Haushaltshilfe geeignete Personen anstellen oder mit anderen geeigneten Personen, Einrichtungen oder Unternehmen Verträge schließen (§ 132 SGB V). Solche Personen sind von der Versicherten vorrangig in Anspruch zu nehmen. Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, so sind der Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten er- stattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall er- statten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
Ausführung der Leistung. (§ 4) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
Ausführung der Leistung. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zu- stimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Hierbei hat er kleine und mittlere Unternehmen angemes- sen zu beteiligen. Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen, steuerlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern alleine verantwortlich. Der Auftragnehmer bzw. seine Erfüllungsgehilfen haben bei Leistungen in den Räumen oder auf den Grundstücken des Auftraggebers dessen Anweisungen zu befolgen. Wird gegen wesentliche Anweisungen verstoßen, so kann der Auftraggeber ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haften Auftragnehmer und Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Produkthaftung für die Leistung einschließlich eventueller Beistellungen obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber kann sich während der Geschäftsstunden im Werk des Auftragnehmers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, insbesondere über die techni- schen Bedingungen und Lieferfristen unterrichten. Führt eine ordnungsgemäß angezeigte Behinderung zu einer von keiner Vertragspartei zu vertretenden Unter- brechung der Leistung, so können beide Parteien nach Ablauf einer dreimonatigen Leistungsunterbrechung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Ausführung der Leistung. Die Krankenkasse hat darauf zu achten, dass die Leistung ausreichend, zweckmäßig und wirt- schaftlich erbracht wird; sie kann zur Gewährung von häuslicher Pflege geeignete Personen an- stellen oder mit anderen geeigneten Personen, Einrichtungen oder Unternehmen Verträge schlie- ßen. Solche Pflegekräfte sind von der Versicherten vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sofern eine Pflegeperson nicht gestellt werden kann oder wenn ein Grund vorliegt, hiervon abzu- sehen, sind der Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Pflegekraft in angemessener Höhe zu erstatten. Angemessen sind im Allgemeinen höchstens die Aufwendungen, die üblicher- weise bei Inanspruchnahme vergleichbarer Pflegekräfte entstanden wären.
Ausführung der Leistung. (1) Der KKV führt seine Leistungen in eigener Verantwor- tung aus und beachtet dabei die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen.