Zusatzerstattung von Arztkosten im Ausland Musterklauseln

Zusatzerstattung von Arztkosten im Ausland. Wir erstatten Ihnen bis zu dem in der Tabelle der Versicherungsleistungen angegebenen Höchstbetrag die entstandenen medizinischen Kosten, die nicht von Ihrer Krankenkasse, Ihrer Versicherungsgesellschaft oder einer anderen Versicherung oder Organisation, an die Sie Beiträge zahlen, erstattet wurden. Wir erstatten Ihnen die Kosten, die nicht von den oben genannten Organisationen getragen werden, sofern Sie Uns die Originaldokumente als Nachweis für die Erstattung durch diese Organisationen vorlegen. Wenn die Organisation, an die Sie Beiträge zahlen, die entstandenen medizinischen Kosten nicht übernimmt, erstatten wir Ihnen diese Kosten bis zu dem in der Tabelle der Versicherungsleistungen angegebenen Höchstbetrag, vorausgesetzt, Sie legen die Originalrechnungen für die medizinischen Kosten und den Nachweis der Nichtübernahme dieser Kosten durch diese Organisationen vor. Kosten, die für eine zusätzliche Erstattung in Frage kommen: ▪ Arzthonorare; ▪ Medizinische Untersuchungen; ▪ Kosten für Medikamente, die von einem Arzt verschrieben werden; ▪ Kosten für einen vom Arzt verschriebenen Krankenwagen, der Sie zum nächstgelegenen Krankenhaus befördert, nur wenn Ihr Krankenversicherungsträger die Übernahme der Kosten ablehnt; ▪ Kosten für einen Krankenhausaufenthalt; ▪ unaufschiebbare zahnärztliche Notfallbehandlungen zur sofortigen Schmerzlinderung und/oder Notfallreparaturen von Zahnersatz oder künstlichen Zähnen nur zur Reduzierung von Störungen beim Essen, die bis zu dem in der Tabelle der Versicherungsleistungen angegebenen Höchstbetrag erstattet werden; ▪ alle notwendigen und angemessenen medizinischen Notfallkosten, die für alle Kinder anfallen, die infolge von Schwangerschaften mit Komplikationen geboren wurden. Ansprüche, die sich auf Mehrlingsgeburten beziehen, werden als einem einzigen Ereignis entsprechend betrachtet.