Zusätzliche PaaS-Komponenten Musterklauseln

Zusätzliche PaaS-Komponenten. Jede Bestellung enthält eine Liste der Produkte und der zusätzlichen PaaS-Komponenten, die im MCE-Service inbegriffen sind. Sofern nichts anderweitiges bestimmt wird, sind die zusätzlichen PaaS-Komponenten von Ihnen im Voraus zu bezahlen und wir stellen Ihnen nach der Unterzeichnung einer Bestellung eine Rechnung. Die zusätzlichen PaaS-Komponenten bestehen aus den folgenden Komponenten:
Zusätzliche PaaS-Komponenten. Jede Bestellung enthält eine Liste der Produkte und der zusätzlichen PaaS-Komponenten, die im MCE-Service inbegriffen sind. Sofern nicht anderweitig in der Bestellung geregelt, sind alle zusätzlichen PaaS-Komponenten von Ihnen im Voraus zu bezahlen und wir stellen Ihnen nach der Unterzeichnung einer Bestellung eine Rechnung. Die zusätzlichen PaaS- Komponenten bestehen aus den folgenden Komponenten: (a) Cloud-Architektur: Standardangebot. Unser Standardangebot „Cloud-Architektur“ besteht aus einem Basis- Infrastrukturpaket (in der Bestellung als „Cloud Architecture- AWS“ bzw „Cloud Architecture-Azure“ bezeichnet) mit der Option, bei Bedarf zusätzliche Knoten zu erwerben. Die nachfolgend beschriebenen Cloud Infrastruktur- Komponenten sind im Basis- Infrastrukturpaket des Standardangebots enthalten: (i) ein (1) Produktionsknoten mit bis zu 512 GB RAM; (ii) ein (1) Nicht- Produktionsknoten mit bis zu 64 GB RAM („non-production development node“); und (iii) ein (1) Nicht-Produktionsknoten mit bis zu 32 GB RAM („non-production utility node“). Wie oben erwähnt, können Sie auch zusätzliche Knoten durch den Abschluss einer neuen Bestellung erwerben, um dieses Basis- Infrastrukturpaket für Ihre MicroStrategy Cloud-Umgebung zu ergänzen. Jeder zusätzliche Produktionsknoten und jeder zusätzliche Nicht-Produktionsknoten umfasst – wie im MCE Service Guide näher beschrieben – bis zu 512 GB RAM. (b) Cloud-Architektur: Kleinangebot. Unser Kleinangebot „Cloud-Architektur“ besteht lediglich aus einem Basis- Infrastrukturpaket (in der Bestellung als „Cloud Architecture- AWS-Small“ bzw. „Cloud Architecture-Azure- Small“ bezeichnet). Die folgenden Cloud-Infrastruktur- Komponenten sind im Basis-Infrastrukturpaket für das Kleinangebot enthalten: (i) ein (1) Produktionsknoten mit bis zu 128 GB RAM; und (ii) ein (1) Nicht-Produktionsknoten mit bis zu 16 GB RAM. Wir werden die in diesem Abschnitt beschriebenen Komponenten für Sie von Amazon Web Services (wenn Sie die “Cloud Architecture-AWS” oder „Cloud Architecture- AWS-Small“ erwerben) oder Microsoft Azure (wenn Sie die „Cloud Architecture-Azure“ oder „Cloud Architecture-Azure- Small“ erwerben) beschaffen, um die MicroStrategy Cloud-Plattform in einer Cloud Umgebung zu hosten, wie im MCE-Service-Guide näher beschrieben. Diese Infrastruktur- Dienstleistungen werden aus einem Rechenzentrum an einem zwischen uns gemeinsam festgelegten Standort oder Region erbracht. Wir werden Ihnen in regelmäßigen Abständen alle zusätzlichen Gebühren,...

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Zusätzliche Kosten Soweit vereinbart, sind über die Wiederherstellungskosten hinaus die nachfolgend genannten Kosten bis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.