Umfang der Forderungsausfalldeckung. A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 1. Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 6.3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Umfang der Forderungsausfalldeckung. A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen der für diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssumme – bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Umfang der Forderungsausfalldeckung. A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titu- lierten Forderung.
Umfang der Forderungsausfalldeckung. (1) Versicherungsschutz besteht bis zu der Höhe der titulierten Forderung. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist je Versicherungsfall auf einen Gesamtbetrag von 100.000,– € begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Dritte erstreckt.
Umfang der Forderungsausfalldeckung. A3-3.1 Sofern die titulierte Forderung 5.000,- € oder mehr beträgt, besteht Versicherungsschutz bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Umfang der Forderungsausfalldeckung. B4-5 Räumlicher Geltungsbereich
Umfang der Forderungsausfalldeckung. B4-4.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Umfang der Forderungsausfalldeckung. Versicherungsschutz besteht, leistet die ARAG SE Schadenersatzrechtsschutz gemäß den nachfolgenden Bedingungen, wenn dies nicht durch eine anderweitig bestehende Recht-