Common use of Zusätzliche Publikationsmittel Clause in Contracts

Zusätzliche Publikationsmittel. Der Erstattungsbetrag (maximal in Höhe der bewilligten Summe) wird von der DFG grundsätzlich auf das persönliche Konto überwiesen (nicht an den Dienstleister oder die Universität). Durch geeignete Belege (z.B. Überweisungsbelege, Kopie des Konto- oder Kreditkartenauszugs) ist nachzuweisen, dass die Kosten von der Bewilligungsempfän- gerin bzw. dem Bewilligungsempfänger selbst getragen wurden. Die Mittel können bis zu zwei Jahre nach Abschluss des Stipendiums in Anspruch ge- nommen werden. Sofern zeitgleich eine Sachbeihilfe beantragt wird, können nur dort zusätzliche Publika- tionsmittel abgerechnet werden. Dies gilt auch für Umwandlungen von Stipendien in eine Heisenberg-Professur.

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