Anlagenverzeichnis. Die folgenden Anlagen sind Bestandteil des HZV-Vertrages:
Anlagenverzeichnis. Die folgenden Anlagen sind Bestandteil des HzV-Vertrages:
Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden: • Mustersperrauftrag (Anlage 8.1) • Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.3) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: • Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle (Anlage 8.2) • Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Anlage 8.4) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferanten- rahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle [Bezeichnung der Entnahmestelle] des Letztverbrauchers [Name und Anschrift des Letztverbrauchers ] nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu un- terbrechen (Sperrung):
1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefer- vertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Vorausset- zungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zu- stehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.
2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.
3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere Schritte abstimmen. Als sol- xxxx Xxxxx gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt.
4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragten zum Empfang der ausstehenden Verbindlichkeiten des Letztverbrauchers gegenüber dem Auftraggeber inklusive der dem Auftragnehmer entstandenen Inkasso- und Sperrkosten (Inkassovollmacht).
5. Stellt der Letztverbraucher dem Auftragnehmer oder dessen Sperrbeauftragten einen Teilbetrag zur Ver- fügung, so wird der Auftragnehmer bzw. dessen Sperrbeauftragter diese Teilleistung grundsätzlich ab- lehnen. Etwas anderes gilt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt, die nur noch einen geringen Rest der Forderung offen lässt. Ein solcher geringfügiger Restbetrag ist dann anzunehmen, wenn der Letzt- verbraucher mindestens 90 % der ausstehenden Verbindlichkeiten und die Inkasso- und Sperrko...
Anlagenverzeichnis. Anmerkung: Zur Prozessvereinfachung werden Anlage 2 und Anlage 3 der PpUG-Nachweis- Vereinbarung zusammengefasst. Anlage 1: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUG-Nachweis- Vereinbarung Anlagen 2 und 3: Erfassungsmaske im InEK-Datenportal Anlage 4: Nachweis zum jährlichen Erfüllungsgrad der Pflegepersonaluntergrenze zur Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft Anlage 5: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station des pflegesensitiven Bereiches Gynäkologie und Geburtshilfe an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUG-Nachweis-Vereinbarung Berlin, 12.11.2021 __________________________________________________ GKV-Spitzenverband, Berlin __________________________________________________ Deutsche Krankenhausgesellschaft, Xxxxxx Xxxxxx 0: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUG-Nachweis-Vereinbarung ▪ pflegesensitiver Bereich an einem Krankenhausstandort: Geriatrie, Station 1a ▪ Betreffender Monat: Mai 2022 ▪ geltende Pflegepersonaluntergrenze: - Tagschicht: „10 : 1“ gemäß § 6 Absatz 1 PpUGV - maximaler Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte in der Tagschicht (gemäß § 6 Absatz 2 PpUGV): 15 % o Dieser maximale Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte entspricht der Vorgabe, dass zur Erfüllung der entsprechenden Pflegepersonaluntergrenze mindestens 85 % der Gesamtzahl der Pflegekräfte Pflegefachkräfte sein müssen (100 % - 15 % = 85 %).
Anlagenverzeichnis. Anlage Bezeichnung
Anlagenverzeichnis. Anlage 1: Teilnehmende Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: XXX -Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Patienteninformation Anlage 4: Teilnahme- und Einverständniserklärung Versicherte Anlage 5: Muster-Teilnahmeerklärung Arzt Anlage 6: Leistungsbeschreibung und Vergütung Anlage 7: Technische Anlage Geburten vor der 37. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.500 Gramm sind ein zentrales Problem in der Geburtshilfe. National und international sind steigende Frühgeburtenraten zu verzeichnen. Medizinische Risikofaktoren, wie z.B. die bakterielle Vaginose und die Infektion mit Toxoplasmose können zu einem Anstieg der Frühgeburtenrate führen. Frühgeburten sind für die betroffenen Familien mit viel Leid verbunden und verursachen zudem sehr hohe Kosten im Gesundheitswesen. Durch die Reduzierung von Risikofaktoren sind Frühgeburten zum Teil vermeidbar. Symptomlose vaginale Infektionen in der Spätschwangerschaft, z.B. durch Streptokokken B, können zu schweren Beeinträchtigungen des Babys bis zum plötzlichen Kindstod führen, sowie zu Wochenbettkomplikationen mit septischem Fieber bei der Mutter. Der Nachweis von Streptokokken B kann durch eine einfache Testung erkannt und Mutter und Kind behandelt werden. Ziel dieses Vertrages ist es, die Frühgeburtenrate durch primär- und sekundärpräventive Maßnahmen zu minimieren sowie Infektionen durch Streptokokken B als Geburtskomplikation zu senken. Im Rahmen dieses Vertrages werden Regelungen für die Verbesserung der Qualität in der Versorgung von schwangeren Versicherten getroffen.
Anlagenverzeichnis. Die folgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:
Anlagenverzeichnis. Anlage 1 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung Anlage 2 Unterauftragsverhältnisse gemäß § 9 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Anlage 1
Anlagenverzeichnis. Anlage 8.1: Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung • Anlage 8.2: Erfassungsblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung • Anlage 8.3: Preisblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung • Anlage 8.4: Ansprechpartner zur Unterbrechung der Anschlussnutzung - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber - im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt - nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferantenrahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle des Letztverbrauchers - im Nachfolgenden Letztverbraucher genannt - nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu unterbrechen (Sperrung):
1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefervertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.
2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.
3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich innerhalb seiner Dienstzeiten informieren und mit ihm evtl. weitere Schritte abstimmen. Als solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Auftraggeber beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. Entsperrung richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Sperrung bzw. Entsperrung geltenden Preisblatt (Anlage 8.3 LRV) des Auftragnehmers. [Ort/Datum/Unterschriften Anlage 8.3: Preisblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung Aktionsart Art des Vorgangs zzgl. 19% USt. Entgelte zu Dienstzeiten pro Vorgang
Anlagenverzeichnis. Anlage 1 Angebotsschreiben