Zusätzliche Regelungen für Chipkarten mit EFS. Die Chipkarten mit EFS werden durch das vertragsführende Verkehrsunternehmen zum Vertragsende (durch Zeitablauf bzw. Kündigung) gesperrt. Die Chipkarte ist auf Verlangen des vertragsführenden Verkehrsunternehmens innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsende zurückzugeben. Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Entgelt in Höhe von 10,00 EUR erhoben werden, es sei denn der Kunde weist nach, dass er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Das Entgelt wird im Lastschriftverfahren abgebucht bzw. mit einem bestehenden Guthaben verrechnet.
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Zusätzliche Regelungen für Chipkarten mit EFS. Die Chipkarten mit EFS werden durch das vertragsführende Verkehrsunternehmen zum Vertragsende (durch Zeitablauf bzw. Kündigung) gesperrt. Die Chipkarte ist auf Verlangen des vertragsführenden Verkehrsunternehmens innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsende Ver- tragsende an das vertragsführende Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Entgelt in Höhe von 10,00 EUR erhoben werden, es sei denn der Kunde weist nach, dass er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Das Entgelt wird im Lastschriftverfahren abgebucht abge- bucht bzw. mit einem bestehenden Guthaben verrechnet.
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Zusätzliche Regelungen für Chipkarten mit EFS. Die Chipkarten mit EFS werden durch das vertragsführende Verkehrsunternehmen zum Vertragsende (durch Zeitablauf bzw. Kündigung) gesperrt. Die Chipkarte ist auf Verlangen des vertragsführenden Verkehrsunternehmens innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsende zurückzugeben. Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Entgelt in Höhe von 10,00 EUR erhoben werdenwwerden, es sei denn der Kunde weist nach, dass er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Das Entgelt wird im Lastschriftverfahren abgebucht bzw. mit einem bestehenden Guthaben verrechnet.
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Zusätzliche Regelungen für Chipkarten mit EFS. Die Chipkarten mit EFS werden durch das vertragsführende Verkehrsunternehmen Verkehrsun- ternehmen zum Vertragsende (durch Zeitablauf bzw. Kündigung) gesperrt. Die Chipkarte ist auf Verlangen des vertragsführenden Verkehrsunternehmens innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsende an das vertragsführende Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Bei Überschreitung Überschrei- tung dieser Frist kann wird ein Entgelt in Höhe von 10,00 EUR erhoben werdenfällig, es sei denn der Kunde weist nach, dass er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Das Entgelt wird im Lastschriftverfahren abgebucht bzw. mit einem bestehenden Guthaben verrechnet.
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