ZUSÄTZLICHE REGELUNGEN FÜR DIE D&O-VERSICHERUNG Musterklauseln
ZUSÄTZLICHE REGELUNGEN FÜR DIE D&O-VERSICHERUNG. Die folgenden Regelungen gelten zusätzlich für den Baustein A.4 „D&O-Versicherung“, sofern dieser im Versicherungsschein vereinbart wird.
