Gefahrenerhöhungen Musterklauseln

Gefahrenerhöhungen. Abweichend von den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gelten allein die bei dem im Versicherungsschein benannten Unternehmen während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden, nachfolgend genannten Umstände als Gefahrerhöhungen: • Änderung des Gesellschaftsvertrags eines im Versicherungsschein benannten Unternehmens im Hinblick auf den Unternehmensgegenstand, • Verlegung des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers ins Ausland, • Angebot von Wertpapieren eines im Versicherungsschein benannten Unternehmens, • Stellung eines Insolvenzantrages über das Vermögen eines im Versicherungsschein benannten Unternehmens. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine der vorgenannten Gefahrenerhöhungen unverzüglich nach Eintritt schriftlich anzuzeigen und die für eine Bewertung der Gefahrenerhöhung durch den Versicherer notwendigen Unterlagen einzureichen.
Gefahrenerhöhungen. Es werden keine Risiken gezeichnet, bei denen sich innerhalb des Gebäudes oder in der Nachbarschaft bis 15m holzverarbeitende Betriebe, Bars oder barähnliche Betriebe, Tanzlokale jeder Art, Schaustellerrisiken, Diskotheken, Recyclingbetriebe, Kunststoff/-schaumbetriebe jeder Art, Lackierereien, Mühlen, Asylantenheime- und Wohnheime sowie Polstereien und dergleichen befinden. Risiken, die nicht dauerhaft genutzt sind und/oder teilweise Leerstehen und/oder stillgelegte Betriebe und/oder Betriebe unter Insolvenzverwaltung können ebenfalls nicht gezeichnet werden. Weiterhin werden folgende Risiken grundsätzlich nicht gezeichnet: - Leerstehende, auch überwiegend leerstehende Gebäude - Gebäude, die nicht ständig bewohnt sind - Gebäude, älter als 40 Jahre - Gebäude unter Denkmalschutz (nur auf Anfrage) - Gebäude, die zum Abbruch bestimmt sind - Gebäude, die nicht bezugsfertig sind (außer Feuer-Rohbauversicherung) - Gebäude, die nicht allseitig geschlossen sind - Gebäude, die mehr als zu 60% entwertet sind - Gebäude mit baulichen Mängeln und/oder provisorischen Dächern - Asylanten-, Aus- und Übersiedlerheime, Wohnheime, Notunterkünfte und dergleichen - Außergewöhnliche Risikoverhältnisse - Gebäude mit der Bauartklasse III – und Fertighausgruppe III - Restliche Risiken nur auf Anfrage Es werden keine Risiken der ZÜRS-Klasse 4 gezeichnet. Die jeweiligen Risikozuschläge für die ZÜRS-Klassen 1 – 3 errechnen sich aus der Gefährdungsklasse des jeweiligen Standortes und den entsprechenden Prämienfaktoren gemäß Tarif.Bei Einschluss der Elementarschadendeckung dürfen einzelne Elementarbausteine/ -risiken nicht ausschlossen werden. Für die Elementarschadendeckung gilt eine Wartezeit von 14 Tagen nach Versicherungsbeginn. Diese Wartezeit entfällt bei lückenlosem Übergang aus einem anderen Versicherungsvertrag, in welchem eine vergleichbare Deckung bestand.
Gefahrenerhöhungen. Abweichend von den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gelten allein die bei dem Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden, nachfolgend genannten Umstände als Gefahrerhöhungen: Änderung der Satzung des Vereins im Hinblick auf den Vereinszweck, Stellung eines Insolvenzantrages über das Vermögen des Vereins. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine der vorgenannten Gefahrenerhöhungen unverzüglich nach Eintritt schriftlich anzuzeigen und die für eine Bewertung der Gefahrenerhöhung durch den Versicherer notwendigen Unterlagen einzureichen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.