Zweckgebundene Einnahmen Musterklauseln

Zweckgebundene Einnahmen. 1.1 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB 1.2 Erschließungsbeiträge, Ablösebeträge nach LBO u. ä.
Zweckgebundene Einnahmen. Einnahmen, die durch Haushaltsvermerk auf die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränkt sind oder deren Zweckbindung sich aus ihrer Herkunft oder Natur der Einnahmen zwingend ergibt.
Zweckgebundene Einnahmen. 1.1 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB
Zweckgebundene Einnahmen. Vor den Städtebauförderungsmitteln des Landes und den Eigenmitteln der Gemeinde sind, soweit sie bereits tatsächlich erzielt worden sind, folgende Einnahmen zur De- ckung der sanierungsbedingten Ausgaben der Gesamtmaßnahme einzusetzen: 15.1 Ausgleichsbeträge der Eigentümer nach § 154 BauGB,