Überschüsse nach Rentenbeginn. Wir berechnen die laufenden [→] Überschussan- teile jährlich in Prozent des Guthabens. Wir erhöhen die Teilrenten mit den jährlichen Über- schussanteilen. Die Höhe der Überschusssätze legen wir für jede Teilrente getrennt fest. Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden, wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden. Sie können zwischen folgenden Formen wählen: − Rentenzuwachs − Bonusrente oder − wachsende Bonusrente. Wir berechnen diese Leistungen mit den Rechnungs- grundlagen, die bei Rentenbeginn gelten. − Wenn Sie nichts anderes beantragen, erhalten Sie ei- nen Rentenzuwachs. − Wenn Sie vereinbart haben, dass die Rente garan- tiert steigt, verwenden wir die Überschussanteile für den Rentenzuwachs. − Wenn Sie eine [→] Rentengarantiezeit oder eine ga- rantierte Steigerung der Rente gewählt haben, gel- ten diese auch für die Rente aus Überschussanteilen. Wenn Sie den Rentenzuwachs wählen, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile für zusätzliche lebenslange Renten. Dadurch steigt die Rente jedes Jahr zum Beginn eines neuen [→] Versicherungsjahrs. Wie stark die Rente steigt, hängt von den für das jewei- lige Jahr festgelegten [→] Überschusssätzen ab. Diese stehen nicht im Voraus fest. Daher können wir nicht garantieren, ob und wie stark eine Rente steigt. Wenn Ihre Rente angestiegen ist, kann sie nicht mehr sinken. Damit garantieren wir den erreichten Rentenzuwachs für die gesamte Rentendauer. Wenn der [→] Versicherte stirbt, zahlen wir den Ren- tenzuwachs bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch zahlen wir den Rentenzuwachs und die Rente als einmaligen Betrag aus. Wie wir diesen Betrag be- rechnen, finden Sie in § 10 Absatz 2. Wenn der Versi- cherte nach Ende der Rentengarantiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] Rückkaufswert des erreichten Rentenzuwachses aus. Der Rückkaufswert ist so hoch wie die einmalige Leis- tung bei Tod des Versicherten. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag en- det, weil die Mindestrente von 600 EUR im Jahr nicht erreicht, gilt: Wir zahlen das Guthaben aus, das wir für den Rentenzuwachs gebildet haben. Wenn Sie eine (wachsende) Bonusrente wählen, erhö- hen wir die Rente um einen Bonus. Diesen berechnen wir aus den während der gesamten Rentendauer zu er- wartenden Überschussanteilen. Solange sich die Höhe der Überschussanteile nicht ändert, bleibt die Höhe der zusätzlichen Bonusrente gleich. Bei der wachsenden Bonusrente beginnt die Rente mit einem etwas niedrigeren Bonus. Dafür steigt die ge- samte Rente jedes Jahr jeweils zu Beginn eines neuen Versicherungsjahrs um den vereinbarten Prozentsatz. Um welchen Prozentsatz die Rente steigt, können Sie bei Abschluss des Vertrags wählen. Wir können nicht garantieren, wie hoch die Bonusrente ist. Auch den Steigerungssatz bei der wachsenden Bo- nusrente können wir nicht garantieren. Die (wach- sende) Bonusrente ändert sich, wenn wir die Über- schusssätze neu festlegen. Wenn diese sinken, sinkt auch der Bonus. Für die wachsende Bonusrente gilt Folgendes: − Wenn die Überschusssätze sinken, sinkt zuerst der Steigerungssatz und danach sinkt der Bonus. − Wenn die Überschusssätze steigen, bleibt der Stei- gerungssatz gleich und der Bonus steigt. Wenn der Versicherte stirbt, zahlen wir die (wach- sende) Bonusrente bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch zahlen wir die (wach- sende) Bonusrente und die Rente als einmaligen Betrag aus. Wie wir diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 2. Künftig zu erwartende Überschussan- teile rechnen wir dabei nicht mit ein. Wenn der Versi- cherte nach Ende der Rentengarantiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den Rück- kaufswert der (wachsenden) Bonusrente aus. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag endet, weil die Mindestrente von 600 EUR im Jahr nicht erreicht wird, gilt: Wir zahlen das Guthaben aus, das wir für die (wachsende) Bonusrente gebildet haben.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rente (Tarif Fr10)
Überschüsse nach Rentenbeginn. Wir berechnen die laufenden [→] Überschussan- teile jährlich in Prozent des Guthabens. Wir erhöhen Dafür ver- wenden wir die Teilrenten mit den jährlichen Über- schussanteilen[→] Rechnungsgrundlagen, die bei Rentenbeginn gelten. Die Höhe solange die Rente nach garantierten Leistungen, bis der Überschusssätze legen wir Unterschied durch die Überschüsse nach Renten- beginn ausgeglichen ist. Erst nach diesem Zeitpunkt erhöht sich Ihre Rente nach der von Ihnen gewählten Form für jede Teilrente getrennt festdie Überschüsse nach Rentenbeginn. Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden, wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden. Sie können zwischen folgenden Formen wählen: − – Rentenzuwachs − – Bonusrente oder − – wachsende Bonusrente. Wir berechnen diese Leistungen mit den Rechnungs- grundlagen, die bei Rentenbeginn gelten. − – Wenn Sie nichts anderes beantragen, erhalten Sie ei- nen einen Rentenzuwachs. − – Wenn Sie vereinbart haben, dass die Rente garan- tiert steigt, verwenden wir die Überschussanteile für den Rentenzuwachs. − – Wenn Sie eine [→] Rentengarantiezeit oder eine ga- rantierte garantierte Steigerung der Rente gewählt haben, gel- ten gilt diese auch für die Rente Überschuss- anteile. – Wenn Sie während der [→] Rentengarantiezeit sterben sollten, gilt Folgendes: Der [→] Barwert erhöht sich durch die noch nicht gezahlten Renten aus Überschussanteilenden Überschussanteilen bis zum Ende der Ren- tengarantiezeit. Dabei berücksichtigen wir die künftig zu erwartenden Überschussanteile nicht. Wenn Sie nach Ende der Rentengarantiezeit ster- ben sollten, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Rentenzuwachs wählen, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile für zusätzliche lebenslange le- benslange Renten. Dadurch steigt die Rente jedes Jahr zum Beginn eines neuen [→] Versicherungsjahrs. Wie stark die Rente steigt, hängt von den für das jewei- lige jeweilige Jahr festgelegten [→] Überschusssätzen ab. Diese stehen nicht im Voraus fest. Daher können wir nicht garantieren, ob und wie stark eine Rente steigt. Wenn Ihre Rente aber angestiegen ist, kann sie nicht mehr sinken. Damit garantieren wir den erreichten Jeder erfolgte Rentenzuwachs ist also für die gesamte Rentendauer. Wenn der [→] Versicherte stirbt, zahlen wir den Ren- tenzuwachs bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch zahlen wir den Rentenzuwachs und die Rente als einmaligen Betrag aus. Wie wir diesen Betrag be- rechnen, finden Sie in § 10 Absatz 2. Wenn der Versi- cherte nach Ende der Rentengarantiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] Rückkaufswert des erreichten Rentenzuwachses aus. Der Rückkaufswert ist so hoch wie die einmalige Leis- tung bei Tod des Versicherten. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag en- det, weil die Mindestrente von 600 EUR im Jahr nicht erreicht, gilt: Wir zahlen das Guthaben aus, das wir für den Rentenzuwachs gebildet habenRentendauer garantiert. Wenn Sie eine (wachsende) Bonusrente wählen, erhö- hen wir die Rente um einen Bonus. Diesen berechnen wir aus den während der gesamten Rentendauer zu er- wartenden erwartenden Überschussanteilen. Solange sich die Höhe der Überschussanteile nicht ändert, bleibt die Höhe der zusätzlichen Bonusrente gleich. Bei der wachsenden Bonusrente beginnt die Rente mit einem etwas niedrigeren Bonus. Dafür steigt die ge- samte Rente jedes Jahr jeweils zu Beginn eines neuen Versicherungsjahrs um den vereinbarten Prozentsatz. Um welchen Prozentsatz die Rente steigt, können Sie bei Abschluss des Vertrags wählen. Wir können nicht garantieren, wie hoch die Bonusrente Bonusren- te ist. Auch den Steigerungssatz bei der wachsenden Bo- nusrente Bonusrente können wir nicht garantieren. Die (wach- sende) Bonusrente ändert sich, wenn wir die Über- schusssätze neu festlegen. Wenn diese sinken, sinkt auch der Bonus. Für die wachsende Bonusrente gilt Folgendes: − – Wenn die Überschusssätze sinken, sinkt zuerst der Steigerungssatz und danach sinkt der Bonus. − – Wenn die Überschusssätze steigen, bleibt der Stei- gerungssatz gleich und der Bonus steigt. Wenn der Versicherte stirbt, zahlen wir die (wach- sende) Bonusrente bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch zahlen wir die (wach- sende) Bonusrente und die Rente als einmaligen Betrag aus. Wie wir diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 2. Künftig zu erwartende Überschussan- teile rechnen wir dabei nicht mit ein. Wenn der Versi- cherte nach Ende der Rentengarantiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den Rück- kaufswert der (wachsenden) Bonusrente aus. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag endet, weil die Mindestrente von 600 EUR im Jahr nicht erreicht wird, gilt: Wir zahlen das Guthaben aus, das wir für die (wachsende) Bonusrente gebildet haben.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Basisrente
Überschüsse nach Rentenbeginn. Wir berechnen die laufenden [→] Überschussan- teile jährlich in Prozent des Guthabens. Wir erhöhen die Teilrenten mit den jährlichen Über- schussanteilen. Die Höhe der Überschusssätze legen wir für jede Teilrente getrennt fest. Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden, wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden. Sie können zwischen folgenden Formen wählen: − – Rentenzuwachs − – Bonusrente oder − – wachsende Bonusrente. Wir berechnen diese Leistungen mit den Rechnungs- grundlagen[→] Rech- nungsgrundlagen, die bei Rentenbeginn gelten. − Bitte beachten Sie: – Wenn Sie nichts anderes beantragen, erhalten Sie ei- nen einen Rentenzuwachs. − Wenn Sie vereinbart haben, dass die Rente garan- tiert steigt, verwenden wir die Überschussanteile für den Rentenzuwachs. − – Wenn Sie eine [→] Rentengarantiezeit oder eine ga- rantierte Steigerung der Rente gewählt haben, gel- ten gilt diese auch für die Rente aus ÜberschussanteilenÜberschus- santeilen. Wenn Sie den Rentenzuwachs wählen, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile für zusätzliche lebenslange le- benslange Renten. Dadurch steigt die Rente jedes Jahr zum Beginn eines neuen [→] Versicherungsjahrs. Wie stark die Rente steigt, hängt von den für das jewei- lige jeweilige Jahr festgelegten [→] Überschusssätzen ab. Diese stehen nicht im Voraus fest. Daher können wir nicht garantieren, ob und wie stark eine Rente steigt. Wenn Ihre Rente aber angestiegen ist, kann sie nicht mehr sinken. Damit garantieren wir den erreichten Jeder erfolgte Rentenzuwachs ist also für die gesamte RentendauerRentendauer garantiert. Wenn der [→] Versicherte stirbtSie sterben sollten, zahlen wir den Ren- tenzuwachs Rentenzu- wachs bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch zahlen können wir den Rentenzuwachs und die statt dieser Rente als auch einen einmaligen Betrag ausauszahlen. Wie wir diesen Betrag be- rechnenberechnen, finden Sie in § 10 Absatz 21. Wenn der Versi- cherte Sie nach Ende der Rentengarantiezeit stirbtsterben sollten, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] Rückkaufswert des erreichten Rentenzuwachses aus. Der Rückkaufswert ist so hoch wie die einmalige Leis- tung Leistung bei Tod des VersichertenTod. Wenn darüber hinaus ein Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag en- det, weil die Mindestrente von 600 EUR im Jahr nicht erreicht, gilt: Wir zahlen das Guthaben aus, das wir für den Rentenzuwachs gebildet haben. Wenn Sie eine (wachsende) Bonusrente wählen, erhö- hen wir die Rente um einen Bonus. Diesen berechnen wir aus den während der gesamten Rentendauer zu er- wartenden erwartenden Überschussanteilen. Solange sich die Höhe der Überschussanteile nicht ändert, bleibt die Höhe der zusätzlichen Bonusrente gleich. Bei der wachsenden Bonusrente beginnt die Rente mit einem etwas niedrigeren Bonus. Dafür steigt die ge- samte Rente jedes Jahr jeweils zu Beginn eines neuen Versicherungsjahrs um den vereinbarten Prozentsatz. Um welchen Prozentsatz die Rente steigt, können Sie bei Abschluss des Vertrags wählen. Wir können nicht garantieren, wie hoch die Bonusrente Bonusren- te ist. Auch den Steigerungssatz bei der wachsenden Bo- nusrente Bonusrente können wir nicht garantieren. Die (wach- sende) Bonusrente ändert sich, wenn wir die Über- schusssätze neu festlegen. Wenn diese sinken, sinkt auch der Bonus. Für die wachsende Bonusrente gilt Folgendes: − – Wenn die Überschusssätze sinken, sinkt zuerst der Steigerungssatz und danach sinkt der Bonus. − – Wenn die Überschusssätze steigen, bleibt der Stei- gerungssatz gleich und der Bonus steigt. Wenn der Versicherte stirbtSie sterben sollten, zahlen wir die (wach- sendewachsende) Bonusrente bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch zahlen können wir die (wach- sende) Bonusrente und die statt dieser Rente als auch einen einmaligen Betrag ausauszahlen. Wie wir diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 21. Künftig zu erwartende Überschussan- teile Überschussanteile rechnen wir dabei nicht mit ein. Wenn der Versi- cherte Sie nach Ende der Rentengarantiezeit stirbtsterben sollten, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den Rück- kaufswert [→] Rückkaufswert der (wachsenden) Bonusrente aus. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag endet, weil die Mindestrente von 600 EUR im Jahr nicht erreicht wird, gilt: Wir zahlen das Guthaben aus, das wir für die (wachsende) Bonusrente gebildet haben.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Riester Rente
Überschüsse nach Rentenbeginn. Wir berechnen die laufenden [→] Überschussan- teile jährlich in Prozent des Guthabens. Bitte beachten Sie: Wenn die garantierte Rente höher ist als die Rente nach neuen [→] Rechnungsgrundla- gen (siehe § 12 Absatz 3), gilt: Zu Rentenbeginn ver- renten wir einen Teil des Guthabens mit neuen Rech- nungsgrundlagen. Den anderen Teil verrenten wir mit den Rechnungsgrundlagen, mit denen wir die garan- tierte Rente ermittelt haben. Wir teilen das Guthaben so auf, dass die Summe der Teilrenten der garantierten Rente entspricht. Wir erhöhen die Teilrenten mit den jährlichen Über- schussanteilen. Die Höhe der Überschusssätze legen wir für jede Teilrente getrennt fest. Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden, wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden. Sie können zwischen folgenden Formen wählen: − – Rentenzuwachs − – Bonusrente oder − – wachsende Bonusrente. Wir berechnen diese Leistungen mit den Rechnungs- grundlagen, die bei Rentenbeginn gelten. − – Wenn Sie nichts anderes beantragen, erhalten Sie ei- nen zahlen wir einen Rentenzuwachs. − – Wenn Sie vereinbart haben, dass die Rente garan- tiert steigt, verwenden wir die Überschussanteile für den Rentenzuwachskönnen Sie keine (wachsende) Bonus- rente wählen. − Wenn Sie eine [→] Rentengarantiezeit oder eine ga- rantierte – Eine garantierte Steigerung der Rente gewählt haben, gel- ten diese gilt auch für die Rente aus Überschussanteilen. Wenn Sie den Rentenzuwachs wählen, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile für zusätzliche lebenslange le- benslange Renten. Dadurch steigt die Rente jedes Jahr zum Beginn eines neuen [→] Versicherungsjahrs. Wie stark die Rente steigt, hängt von den für das jewei- lige jeweilige Jahr festgelegten [→] Überschusssätzen ab. Diese stehen nicht im Voraus fest. Daher können wir nicht garantieren, ob und wie stark eine Rente steigt. Wenn Ihre die Rente angestiegen ist, kann sie nicht mehr sinken. Damit garantieren wir den erreichten Rentenzuwachs für die gesamte Rentendauer. Wenn der [→] Versicherte Xxxxxxxxxxx stirbt, gilt: – Bei dem Tarif AR10 zahlen wir den Ren- tenzuwachs Rentenzu- wachs bis zum Ende der [→] Rentengarantiezeit. Auf Wunsch zahlen wir den Rentenzuwachs und die Rente als einmaligen Betrag aus. Wie wir diesen Betrag be- rechnen, finden Sie in § 10 Absatz 2. Wenn der Versi- cherte Versicherte nach Ende der Rentengarantiezeit Rentengaran- tiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] Rückkaufswert des erreichten Rentenzuwachses aus– Bei dem Tarif AR20 endet der Rentenzuwachs. Der Rückkaufswert ist so hoch wie die einmalige Leis- tung bei Tod des Versicherten. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag en- det, weil die Mindestrente von 600 EUR im Jahr nicht erreicht, giltBonusrente und wachsende Bonusrente: Wir zahlen das Guthaben aus, das wir für den Rentenzuwachs gebildet haben. Wenn Sie eine (wachsende) Bonusrente wählen, erhö- hen wir die Rente um einen Bonus. Diesen berechnen wir aus den während der gesamten Rentendauer zu er- wartenden erwartenden Überschussanteilen. Solange sich die Höhe der Überschussanteile nicht ändert, bleibt die Höhe der zusätzlichen Bonusrente gleich. Bei der wachsenden Bonusrente beginnt die Rente mit einem etwas niedrigeren Bonus. Dafür steigt die ge- samte Rente jedes Jahr jeweils zu Beginn eines neuen Versicherungsjahrs um den vereinbarten Prozentsatz. Um welchen Prozentsatz die Rente steigt, können Sie bei Abschluss des Vertrags wählen. Wir können nicht garantieren, wie hoch die Bonusrente Bonusren- te ist. Auch den Steigerungssatz bei der wachsenden Bo- nusrente Bonusrente können wir nicht garantieren. Die (wach- sende) Bonusrente ändert sich, wenn wir die Über- schusssätze neu festlegen. Wenn diese sinken, sinkt auch der Bonus. Für die wachsende Bonusrente gilt Folgendes: − – Wenn die Überschusssätze sinken, sinkt zuerst der Steigerungssatz und danach sinkt der Bonus. − – Wenn die Überschusssätze steigen, bleibt der Stei- gerungssatz gleich und der Bonus steigt. Wenn der Versicherte stirbt, gilt: – Bei dem Tarif AR10 zahlen wir die (wach- sendewachsende) Bonusrente bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch zahlen wir die (wach- sende) Bonusrente und die Rente als einmaligen Betrag aus. Wie wir diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 2. Künftig zu erwartende Überschussan- teile rechnen wir dabei nicht mit ein. Wenn der Versi- cherte Versicherte nach Ende der Rentengarantiezeit Rentengaran- tiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, – Bei dem Tarif AR20 zahlen wir den Rück- kaufswert der (wachsenden) Bonusrente keine weiteren Leistungen aus. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag endet, weil die Mindestrente von 600 EUR im Jahr nicht erreicht wird, gilt: Wir zahlen das Guthaben aus, das wir für die Die (wachsende) Bonusrente gebildet habenen- det.
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