Common use of Überschüsse nach Rentenbeginn Clause in Contracts

Überschüsse nach Rentenbeginn. (6) Wir berechnen die laufenden [→] Überschussan- teile jährlich in Prozent des Guthabens. Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden, wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden. Sie können zwischen folgenden Formen wählen: – Rentenzuwachs – Bonusrente oder – wachsende Bonusrente. Wir berechnen diese Leistungen mit den [→] Rech- nungsgrundlagen, die bei Rentenbeginn gelten. Bitte beachten Sie: – Wenn Sie nichts anderes beantragen, erhalten Sie einen Rentenzuwachs. – Wenn Sie eine [→] Rentengarantiezeit gewählt haben, gilt diese auch für die Rente aus Überschus- santeilen. Wenn Sie den Rentenzuwachs wählen, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile für zusätzliche le- benslange Renten. Dadurch steigt die Rente jedes Jahr zum Beginn eines neuen [→] Versicherungsjahrs. Wie stark die Rente steigt, hängt von den für das jeweilige Jahr festgelegten [→] Überschusssätzen ab. Diese stehen nicht im Voraus fest. Daher können wir nicht garantieren, ob und wie stark eine Rente steigt. Wenn Ihre Rente aber angestiegen ist, kann sie nicht mehr sinken. Jeder erfolgte Rentenzuwachs ist also für die gesamte Rentendauer garantiert. Wenn Sie sterben sollten, zahlen wir den Rentenzu- wachs bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch können wir statt dieser Rente auch einen einmaligen Betrag auszahlen. Wie wir diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 1. Wenn Sie nach Ende der Rentengarantiezeit sterben sollten, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] Rückkaufswert des erreichten Rentenzuwachses aus. Der Rückkaufswert ist so hoch wie die einmalige Leistung bei Tod. Wenn darüber hinaus ein Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn Sie eine (wachsende) Bonusrente wählen, erhö- hen wir die Rente um einen Bonus. Diesen berechnen wir aus den während der gesamten Rentendauer zu erwartenden Überschussanteilen. Solange sich die Höhe der Überschussanteile nicht ändert, bleibt die Höhe der zusätzlichen Bonusrente gleich. Bei der wachsenden Bonusrente beginnt die Rente mit einem etwas niedrigeren Bonus. Dafür steigt die ge- samte Rente jedes Jahr jeweils zu Beginn eines neuen Versicherungsjahrs um den vereinbarten Prozentsatz. Um welchen Prozentsatz die Rente steigt, können Sie bei Abschluss des Vertrags wählen. Wir können nicht garantieren, wie hoch die Bonusren- te ist. Auch den Steigerungssatz bei der wachsenden Bonusrente können wir nicht garantieren. Die (wach- sende) Bonusrente ändert sich, wenn wir die Über- schusssätze neu festlegen. Wenn diese sinken, sinkt auch der Bonus. Für die wachsende Bonusrente gilt Folgendes: – Wenn die Überschusssätze sinken, sinkt zuerst der Steigerungssatz und danach sinkt der Bonus. – Wenn die Überschusssätze steigen, bleibt der Stei- gerungssatz gleich und der Bonus steigt. Wenn Sie sterben sollten, zahlen wir die (wachsende) Bonusrente bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch können wir statt dieser Rente auch einen einmaligen Betrag auszahlen. Wie wir diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 1. Künftig zu erwartende Überschussanteile rechnen wir dabei nicht mit ein. Wenn Sie nach Ende der Rentengarantiezeit sterben sollten, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] Rückkaufswert der (wachsenden) Bonusrente aus. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit.

Appears in 1 contract

Samples: www.alte-leipziger.de

Überschüsse nach Rentenbeginn. (6) Wir berechnen die laufenden [→] Überschussan- teile jährlich in Prozent des Guthabens. Dafür ver- wenden wir die [→] Rechnungsgrundlagen, die bei Rentenbeginn gelten. solange die Rente nach garantierten Leistungen, bis der Unterschied durch die Überschüsse nach Renten- beginn ausgeglichen ist. Erst nach diesem Zeitpunkt erhöht sich Ihre Rente nach der von Ihnen gewählten Form für die Überschüsse nach Rentenbeginn. Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden, wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden. Sie können zwischen folgenden Formen wählen: – Rentenzuwachs – Bonusrente oder – wachsende Bonusrente. Wir berechnen diese Leistungen mit den [→] Rech- nungsgrundlagen, die bei Rentenbeginn gelten. Bitte beachten Sie: – Wenn Sie nichts anderes beantragen, erhalten Sie einen Rentenzuwachs. – Wenn Sie vereinbart haben, dass die Rente garan- tiert steigt, verwenden wir die Überschussanteile für den Rentenzuwachs. – Wenn Sie eine [→] Rentengarantiezeit garantierte Steigerung der Rente gewählt haben, gilt diese auch für die Rente Überschuss- anteile. – Wenn Sie während der [→] Rentengarantiezeit sterben sollten, gilt Folgendes: Der [→] Barwert erhöht sich durch die noch nicht gezahlten Renten aus Überschus- santeilenden Überschussanteilen bis zum Ende der Ren- tengarantiezeit. Dabei berücksichtigen wir die künftig zu erwartenden Überschussanteile nicht. Wenn Sie nach Ende der Rentengarantiezeit ster- ben sollten, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Rentenzuwachs wählen, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile für zusätzliche le- benslange Renten. Dadurch steigt die Rente jedes Jahr zum Beginn eines neuen [→] Versicherungsjahrs. Wie stark die Rente steigt, hängt von den für das jeweilige Jahr festgelegten [→] Überschusssätzen ab. Diese stehen nicht im Voraus fest. Daher können wir nicht garantieren, ob und wie stark eine Rente steigt. Wenn Ihre Rente aber angestiegen ist, kann sie nicht mehr sinken. Jeder erfolgte Rentenzuwachs ist also für die gesamte Rentendauer garantiert. Wenn Sie sterben sollten, zahlen wir den Rentenzu- wachs bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch können wir statt dieser Rente auch einen einmaligen Betrag auszahlen. Wie wir diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 1. Wenn Sie nach Ende der Rentengarantiezeit sterben sollten, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] Rückkaufswert des erreichten Rentenzuwachses aus. Der Rückkaufswert ist so hoch wie die einmalige Leistung bei Tod. Wenn darüber hinaus ein Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn Sie eine (wachsende) Bonusrente wählen, erhö- hen wir die Rente um einen Bonus. Diesen berechnen wir aus den während der gesamten Rentendauer zu erwartenden Überschussanteilen. Solange sich die Höhe der Überschussanteile nicht ändert, bleibt die Höhe der zusätzlichen Bonusrente gleich. Bei der wachsenden Bonusrente beginnt die Rente mit einem etwas niedrigeren Bonus. Dafür steigt die ge- samte Rente jedes Jahr jeweils zu Beginn eines neuen Versicherungsjahrs um den vereinbarten Prozentsatz. Um welchen Prozentsatz die Rente steigt, können Sie bei Abschluss des Vertrags wählen. Wir können nicht garantieren, wie hoch die Bonusren- te ist. Auch den Steigerungssatz bei der wachsenden Bonusrente können wir nicht garantieren. Die (wach- sende) Bonusrente ändert sich, wenn wir die Über- schusssätze neu festlegen. Wenn diese sinken, sinkt auch der Bonus. Für die wachsende Bonusrente gilt Folgendes: – Wenn die Überschusssätze sinken, sinkt zuerst der Steigerungssatz und danach sinkt der Bonus. – Wenn die Überschusssätze steigen, bleibt der Stei- gerungssatz gleich und der Bonus steigt. Wenn Sie sterben sollten, zahlen wir die (wachsende) Bonusrente bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch können wir statt dieser Rente auch einen einmaligen Betrag auszahlen. Wie wir diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 1. Künftig zu erwartende Überschussanteile rechnen wir dabei nicht mit ein. Wenn Sie nach Ende der Rentengarantiezeit sterben sollten, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] Rückkaufswert der (wachsenden) Bonusrente aus. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit.

Appears in 1 contract

Samples: www.alte-leipziger.de

Überschüsse nach Rentenbeginn. (6) Wir berechnen die laufenden [→] Überschussan- teile jährlich in Prozent des Guthabens. Bitte beachten Sie: Wenn die garantierte Rente höher ist als die Rente nach neuen [→] Rechnungsgrundla- gen (siehe § 12 Absatz 3), gilt: Zu Rentenbeginn ver- renten wir einen Teil des Guthabens mit neuen Rech- nungsgrundlagen. Den anderen Teil verrenten wir mit den Rechnungsgrundlagen, mit denen wir die garan- tierte Rente ermittelt haben. Wir teilen das Guthaben so auf, dass die Summe der Teilrenten der garantierten Rente entspricht. Wir erhöhen die Teilrenten mit den jährlichen Über- schussanteilen. Die Höhe der Überschusssätze legen wir für jede Teilrente getrennt fest. Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden, wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden. Sie können zwischen folgenden Formen wählen: – Rentenzuwachs – Bonusrente oder – wachsende Bonusrente. Wir berechnen diese Leistungen mit den [→] Rech- nungsgrundlagenRechnungs- grundlagen, die bei Rentenbeginn gelten. Bitte beachten Sie: – Wenn Sie nichts anderes beantragen, erhalten Sie zahlen wir einen Rentenzuwachs. – Wenn Sie eine [→] Rentengarantiezeit gewählt vereinbart haben, dass die Rente garan- tiert steigt, können Sie keine (wachsende) Bonus- rente wählen. – Eine garantierte Steigerung der Rente gilt diese auch für die Rente aus Überschus- santeilenÜberschussanteilen. Wenn Sie den Rentenzuwachs wählen, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile für zusätzliche le- benslange Renten. Dadurch steigt die Rente jedes Jahr zum Beginn eines neuen [→] Versicherungsjahrs. Wie stark die Rente steigt, hängt von den für das jeweilige Jahr festgelegten [→] Überschusssätzen ab. Diese stehen nicht im Voraus fest. Daher können wir nicht garantieren, ob und wie stark eine Rente steigt. Wenn Ihre die Rente aber angestiegen ist, kann sie nicht mehr sinken. Jeder erfolgte Damit garantieren wir den erreichten Rentenzuwachs ist also für die gesamte Rentendauer garantiertRentendauer. Wenn Sie sterben solltender [→] Xxxxxxxxxxx stirbt, gilt: – Bei dem Tarif AR10 zahlen wir den Rentenzu- wachs bis zum Ende der [→] Rentengarantiezeit. Auf Wunsch können wir statt dieser Rente auch einen einmaligen Betrag auszahlen. Wie wir diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 1. Wenn Sie der Versicherte nach Ende der Rentengarantiezeit sterben solltenRentengaran- tiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] Rückkaufswert des erreichten Rentenzuwachses aus– Bei dem Tarif AR20 endet der Rentenzuwachs. Der Rückkaufswert ist so hoch wie die einmalige Leistung bei Tod. Wenn darüber hinaus ein Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Bonusrente und wachsende Bonusrente: Wenn Sie eine (wachsende) Bonusrente wählen, erhö- hen wir die Rente um einen Bonus. Diesen berechnen wir aus den während der gesamten Rentendauer zu erwartenden Überschussanteilen. Solange sich die Höhe der Überschussanteile nicht ändert, bleibt die Höhe der zusätzlichen Bonusrente gleich. Bei der wachsenden Bonusrente beginnt die Rente mit einem etwas niedrigeren Bonus. Dafür steigt die ge- samte Rente jedes Jahr jeweils zu Beginn eines neuen Versicherungsjahrs um den vereinbarten Prozentsatz. Um welchen Prozentsatz die Rente steigt, können Sie bei Abschluss des Vertrags wählen. Wir können nicht garantieren, wie hoch die Bonusren- te ist. Auch den Steigerungssatz bei der wachsenden Bonusrente können wir nicht garantieren. Die (wach- sende) Bonusrente ändert sich, wenn wir die Über- schusssätze neu festlegen. Wenn diese sinken, sinkt auch der Bonus. Für die wachsende Bonusrente gilt Folgendes: – Wenn die Überschusssätze sinken, sinkt zuerst der Steigerungssatz und danach sinkt der Bonus. – Wenn die Überschusssätze steigen, bleibt der Stei- gerungssatz gleich und der Bonus steigt. Wenn Sie sterben solltender Versicherte stirbt, gilt: – Bei dem Tarif AR10 zahlen wir die (wachsende) Bonusrente bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch können wir statt dieser Rente auch einen einmaligen Betrag auszahlen. Wie wir diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 1. Künftig zu erwartende Überschussanteile rechnen wir dabei nicht mit ein. Wenn Sie der Versicherte nach Ende der Rentengarantiezeit sterben solltenRentengaran- tiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, – Bei dem Tarif AR20 zahlen wir den [→] Rückkaufswert der keine weiteren Leistungen aus. Die (wachsendenwachsende) Bonusrente aus. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeiten- det.

Appears in 1 contract

Samples: www.alte-leipziger.de

Überschüsse nach Rentenbeginn. (6) Wir berechnen die laufenden [→] Überschussan- teile jährlich in Prozent des Guthabens. Wir erhöhen die Teilrenten mit den jährlichen Über- schussanteilen. Die Höhe der Überschusssätze legen wir für jede Teilrente getrennt fest. Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden, wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden. Sie können zwischen folgenden Formen wählen: Rentenzuwachs Bonusrente oder wachsende Bonusrente. Wir berechnen diese Leistungen mit den [→] Rech- nungsgrundlagenRechnungs- grundlagen, die bei Rentenbeginn gelten. Bitte beachten Sie: – Wenn Sie nichts anderes beantragen, erhalten Sie einen ei- nen Rentenzuwachs. − Wenn Sie vereinbart haben, dass die Rente garan- tiert steigt, verwenden wir die Überschussanteile für den Rentenzuwachs. − Wenn Sie eine [→] Rentengarantiezeit oder eine ga- rantierte Steigerung der Rente gewählt haben, gilt gel- ten diese auch für die Rente aus Überschus- santeilenÜberschussanteilen. Wenn Sie den Rentenzuwachs wählen, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile für zusätzliche le- benslange lebenslange Renten. Dadurch steigt die Rente jedes Jahr zum Beginn eines neuen [→] Versicherungsjahrs. Wie stark die Rente steigt, hängt von den für das jeweilige jewei- lige Jahr festgelegten [→] Überschusssätzen ab. Diese stehen nicht im Voraus fest. Daher können wir nicht garantieren, ob und wie stark eine Rente steigt. Wenn Ihre Rente aber angestiegen ist, kann sie nicht mehr sinken. Jeder erfolgte Damit garantieren wir den erreichten Rentenzuwachs ist also für die gesamte Rentendauer garantiertRentendauer. Wenn Sie sterben solltender [→] Versicherte stirbt, zahlen wir den Rentenzu- wachs Ren- tenzuwachs bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch können zahlen wir statt dieser den Rentenzuwachs und die Rente auch einen als einmaligen Betrag auszahlenaus. Wie wir diesen Betrag berechnenbe- rechnen, finden Sie in § 10 Absatz 12. Wenn Sie der Versi- cherte nach Ende der Rentengarantiezeit sterben solltenstirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] Rückkaufswert des erreichten Rentenzuwachses aus. Der Rückkaufswert ist so hoch wie die einmalige Leistung Leis- tung bei TodTod des Versicherten. Wenn darüber hinaus ein Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag en- det, weil die Mindestrente von 600 EUR im Jahr nicht erreicht, gilt: Wir zahlen das Guthaben aus, das wir für den Rentenzuwachs gebildet haben. Wenn Sie eine (wachsende) Bonusrente wählen, erhö- hen wir die Rente um einen Bonus. Diesen berechnen wir aus den während der gesamten Rentendauer zu erwartenden er- wartenden Überschussanteilen. Solange sich die Höhe der Überschussanteile nicht ändert, bleibt die Höhe der zusätzlichen Bonusrente gleich. Bei der wachsenden Bonusrente beginnt die Rente mit einem etwas niedrigeren Bonus. Dafür steigt die ge- samte Rente jedes Jahr jeweils zu Beginn eines neuen Versicherungsjahrs um den vereinbarten Prozentsatz. Um welchen Prozentsatz die Rente steigt, können Sie bei Abschluss des Vertrags wählen. Wir können nicht garantieren, wie hoch die Bonusren- te Bonusrente ist. Auch den Steigerungssatz bei der wachsenden Bonusrente Bo- nusrente können wir nicht garantieren. Die (wach- sende) Bonusrente ändert sich, wenn wir die Über- schusssätze neu festlegen. Wenn diese sinken, sinkt auch der Bonus. Für die wachsende Bonusrente gilt Folgendes: Wenn die Überschusssätze sinken, sinkt zuerst der Steigerungssatz und danach sinkt der Bonus. Wenn die Überschusssätze steigen, bleibt der Stei- gerungssatz gleich und der Bonus steigt. Wenn Sie sterben solltender Versicherte stirbt, zahlen wir die (wachsendewach- sende) Bonusrente bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf Wunsch können zahlen wir statt dieser die (wach- sende) Bonusrente und die Rente auch einen als einmaligen Betrag auszahlenaus. Wie wir diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 12. Künftig zu erwartende Überschussanteile Überschussan- teile rechnen wir dabei nicht mit ein. Wenn Sie der Versi- cherte nach Ende der Rentengarantiezeit sterben solltenstirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] Rückkaufswert Rück- kaufswert der (wachsenden) Bonusrente aus. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag endet, weil die Mindestrente von 600 EUR im Jahr nicht erreicht wird, gilt: Wir zahlen das Guthaben aus, das wir für die (wachsende) Bonusrente gebildet haben.

Appears in 1 contract

Samples: www.alte-leipziger.de