Auslandsfahrten Musterklauseln

Auslandsfahrten. Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Auslandsfahrten. 9.1 Auslandsfahrten in die Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Liechtenstein, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schottland, Schweden, Slowenien, Spanien, Schweiz, Vatikanstadt und Wales sind gestattet. 9.2 Fahrten außerhalb der aufgeführten Länder sowie Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind grundsätzlich verboten.
Auslandsfahrten. Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Die geltenden Einreisebestimmungen sind auf folgender Website zu entnehmen: xxxxx://xxx.xxxxx- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/
Auslandsfahrten. Fahrten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (mit Ausnahme der Schweiz und Norwegen) müssen vor Antritt der Fahrt oder schon bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich dem Vermieter gemeldet und genehmigt werden. Grundsätzlich gilt ein Verbot für Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete, die Staaten der ehemaligen UDSSR und den asiatischen Teil der Türkei. Bei Verletzung dieser Pflicht durch den Mieter haftet der Mieter für sämtliche sich hieraus ergebenden Schaden, insbesondere auch für Mietausfall. Bei einer Grenzüberschreitung hat der Mieter die gültigen Devisen-, Zoll- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und ist für deren Einhaltung verantwortlich.
Auslandsfahrten. 6.1. Die Einreise ist, abhängig von Fahrzeuggruppen, nach Maßgabe der nachfolgenden Aufstellung limitiert: Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (ohne afrikanische Exklaven) und Vatikanstaat Zone 2: Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen. Alle Fahrzeuge dürfen ohne Einschränkungen in den Ländern der Zone 1 gefahren werden. In Ländern der Zone 2 dürfen nur folgende Fahrzeugmodelle einreisen: BMW 1er, BMW 2er sowie MINI Fahrzeuge (ausgeschlossen davon sind BMW M Performance und BMW M Fahrzeuge der jeweiligen Baureihe). Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet. 6.2. Bei einem Verstoß gegen die Auslandsfahrtenbestimmungen nach Ziffer 6.1 ist die Vermieterin zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz und die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung erlischt bei Fahrten in nicht freigegebene Länder.
Auslandsfahrten. Auslandsfahrten innerhalb der geographischen Grenzen Europas sind möglich. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Das Reiseziel und die zu bereisenden Länder sind vor Abfahrt dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
Auslandsfahrten. Auslandsfahrten sind in alle europäischen Länder außer Türkei möglich. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind untersagt. Für Fahrten außerhalb Westeuropas, hat der Mieter vor Antritt der Reise, die schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Bei Fahrten in Länder mit mangelnder Ersatzteilversorgung für den entsprechen Fahrzeugtyp ist eine Erstattung der durch ggf. bedingten Ausfallzeiten ausgeschlossen.
Auslandsfahrten sind grundsätzlich nicht gestattet, und bedürfen im Einzelfall der schriftlichen Genehmigung des Vermieters auf der Vorderseite des Mietvertrages.
Auslandsfahrten. Es dürfen nur die Länder bereist werden, die entsprechend der Einreisebestim- mungen Ihres Mietvertrages genehmigt sind. Fahrten außerhalb der geneh- migten Länder bedürfen der schriLlichen Genehmigung der Vermietstation. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Über VerkehrsvorschriLen und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transit- länder hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden VerkehrsvorschriLen einzuhalten.
Auslandsfahrten. Auslandsfahrten in EG-Länder, sowie die Schweiz sind möglich. Fahrten in Osteuropäische; Asiatische und Afrikanische Länder erfordern zwingend die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Hier ist gegebenenfalls eine zusätzliche vom Mieter zu tragende Versicherung abzuschließen.