Überwachung und Berichterstattung der Systemverfügbarkeit Musterklauseln

Überwachung und Berichterstattung der Systemverfügbarkeit. 9.1. Der Anbieter überwacht und verwaltet die Lyfegen SaaS-Dienste kontinuierlich, um eine Systemverfügbarkeit zu optimieren, die dem Servicelevel entspricht oder es übertrifft. Diese Überwachung und Verwaltung umfasst: (i) proaktive Überwachung der Funktionen, Server, Firewall und anderer Komponenten der Dienstsicherheit der Lyfegen SaaS-Dienste und (ii) wenn diese Überwachung Umstände identifiziert oder der Anbieter auf andere Weise Kenntnis davon erlangt, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Systemverfügbarkeit bedrohen, Ergreifen aller notwendigen und angemessenen Abhilfemaßnahmen, um diese Bedrohung umgehend zu beseitigen und die volle Systemverfügbarkeit sicherzustellen. 9.2. Der Anbieter führt mindestens stündliche Aufzeichnungen über die Systemverfügbarkeit und stellt diese dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.