Überzeichnung Musterklauseln

Überzeichnung. Die Geschäftsführung kann beschließen, für den Teilfonds eine dessen tatsächliche Mittel übersteigende Kapitalzusage (Over- commitment) einzugehen, soweit vorbehaltlich der geltenden Kreditaufnahmebeschränkungen eine solche Überhang des Zu- sagebetrags mit etwaigen Kreditaufnahmen des Teilfonds kombiniert wird.
Überzeichnung. Bestimmte Teilfonds können Anlagezusagen eingehen, die über das gesamte für einen Teilfonds zugesagte oder gezeichnete Kapital hinausgehen. Infolgedessen muss ein Teilfonds unter bestimmten Umständen möglicherweise Ausschüttungen aus Anlagen einbehalten oder Ausschüttungen zurückrufen, Darlehen aufnehmen oder einige oder alle Anlagen vorzeitig mit unter Umständen erheblichen Abschlägen auf den Marktwert liquidieren, wenn ein Teilfonds keinen ausreichenden Cashflow aus seinen Anlagen erzielt, um diesen Zusagen nachzukommen.