Datum: 06.09.1996
Telefon: 000-00000
Unser Zeichen: FKB III/FP/Tiede
34.tie.ficore
Darlehensvertrag
Die
Fiber Core. Inc.
Charlton Road 174
01566 Sturbridge / MA / U S A
- nachsteend Kreditnehmer sowie Beteiligungsgeber gennant -
und die
B E R L I N E R B A N K A G
- nachstehend Bank gennant -
vereinbaren gema(BETA) Antragstellung Die Einraumung eines zweckgebundenen
Darle-hens aus dem Beteiligungsfonds (Ost) der Kreditanstalt fur Wiederaufbau
in Hohe von DM 7.700.000,--
(in Worten: Deutsche Mark sieben Millionen siebenhunderttausend)
met einem Auszahlungskurs von 100 %. Die Mittel sind in voller Hohe vom
Be-teiligungsgeber an die
Firma Fiber Core Glasfaser Jena GmbH
Xxxxxxxxxxx Xxx. 00
00000 Xxxx
- nachstehend Beteiligungsnehmer gennant -
weiterzuleiten.
Die beigefugten "Allgemeinen Geschaftsbedingungen: und die "Bedingungen fur den
KfW-Beteiligungsfonds (Ost) bei Bankendurchleitung in der Fassung 08/95" stellen
einen wesentlichen Bestandteil dieses Darlehensvertrages dar.
Verwendungszweck
1. Der Beteiligungsgeber darf das Darlehen nur zur 100 %igen Finanzierung
einer von ihm zu ubernehmenden Beteiligung von TDM 7.700 an der Firma Fiber
Core Glasfaser Jena GmbH einsetzen.
2. Die dem Beteiligungsnehmer zuflie(beta)enden Mittel durfen nur zur Starkung
seiner Eigenkapitalbaisis verwendet werden, um die Finanzierung der
folgenden Ma(beta)nahmen sicherzustellen:
Investitionsort: 00000 Xxxx
Finanzierung von:
Gewerblichen Baukosten: DM 2.600.000,--
Maschinen: DM 7.260.000,--
Einrichtungen: DM 50.000,--
Sonstigem: DM 90.000,--
DM 10.000.000,--
Die den Darlehensbetrag ubersteigenden Aufwendungen werden aus Zuschussen aus
der Gemeinschaftsaufgabe in Hohe von DM 2.300.000,-- finanziert.
Die mit diesen Mitteln finanzierten Investitionen dienen ausschlie(beta)lich der
Nutzung durch den Beteiligungsnehmer.
Auszahlung/Gebuhren
Wegen der Zweckbindung des Kredites darf die Kreditvaluta erst abgerufen werden,
wenn die Einzahlung laut Darlehens - bzw. Beteiligungsvertrag fallig ist. Die
Auszahlung des Darlehens erfolgt in Uberweisungsverfahren nach Bereitstellung
der Darlehensmittel durch die Kreditanstalt fur Wiederaufbau, wenn alle
Darlehensbedingungen erfullt sind. Besichtigung vor Ort behalt die Bank sich
vor.
Das Darlehen halt die Bank bis zum 11.09.1996 kostenfrei bereit. Danach wird fur
die nicht in Anspruch genommenen Betrage bis zur Auszahlung eine
Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat von der Kreditanstalt fur
Wiederaufbau breechnet, die vom Kreditnehmer zu tragen ist.
Voraussetzung fur die Darlehensgewahrung ist der Nachweis der
Gesamtfinanzierung. Daruber hinaus mussen folgende
Auflagen/Auszahlungsvoraussetzungen erfullt werden:
1. Der zwischen Beteiligungsgeber und Beteiligungsnehmer geschlossene
Beteiligungsvertrag ist der Kreditanstalt fur Wiederaufbau vor
Auszahlung des Darlehens vorzulegen.
2. Die Beteiligung wird dem Beteiligungsnehmer vom Beteiligungsgeber als
Darlehen mit Rangrucktritt zur Verfugung gestellt.
3. Die vom Beteiligungsgeber und vom Beteiligungsnehmer unterzeichnete
Subventionserklarung fur den KfW-Beteiligungsfonds (Ost) ist der Bank
vor Auszahlung einzureichen.
4. Ein Liability/Equity-Ratio der Fiber Core Glasfaser Jena GmbH von
nicht gro(beta)er als 4 durch die Muttergesellschaft mu(beta)
gewahrleistet sein.
5. Die vom Wirtschaftsprufer testierte Bilanz 1995 und die konsolidierte
Bilanz der Fiber Core Inc., die eine angemessene
Eigenkapitalausstattung von ca. 20% bestatigen mu(beta), sind der Bank
einzureichen.
6. Die vom Wirtschaftsprufer testierte Bilanz 1995 der Fiber Core
Glasfaser jena GmbH, die eine Eigenkapitalbasis von mind. 25 %
bestatigen mu(beta), ist der Bank vorzulegen.
7. Eine Kopie des langfristigen Lieferabkommens zwischen der Fiber Core
Glasfaser Jena GmbH und der Firma AMP Inc. Ist der Bank einzureichen.
Aus den einzureichenden Unterlagen durfen sich sowohl fur die Bank als auch fur
die Kreditanstalt fur Wiederaufbau keine Bedenken eregeben.
Verzinsung
Das Darlehen ist vom Tage der Auszahlung durch die Kreditanstalt fur
Wiederaufbau mit 6,25 % p.a. zu verzinsen.
Die Zinsen und Bereitstellungsprovision werden jeweils vierteljahrilich
nachtraglich zum 31. Marz, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember einies jeden
Jahres fallig und werden dem laufenden Konto des Kreditnehmers belastet.
Des weiteren ist hiermit vereinbart, da(beta) das zwischen Beteiligungsgeber und
Beteiligungsnehmer zu vereinbarende Beteiligungsentgelt den vorgenannten
Zinssatz um mind. 0,5 % p.a. ubersteigen mu(beta).
Ruckzahlung
Der Kredit ist am 30.09.2006 zuruckzuzahlen.
Sicherheiten
Fur alle bestehenden, kunftigen und bedingten Anspruche, die der Bank mit ihren
samtlichen in- und auslandischen Geschaftsstellen gegen den Kreditnehmer aus der
bankma(beta)igen Geschaftsverbindung zustehen, haften samtliche bei ihr
unterhaltenen Guthaben und Depotwerte des Kreditnehmres als Pfand.
Weitere gesondert vereinbarte Sicherheiten sind auf Anlage S aufgefuhrt und
gelten als Bestandteil dieses Vertrages.
Alle Sicherheiten fur sonstige Darlehen des Kreditnehmers dienen nachrangig auch
fur dieses Kreditengagement als Sicherheit.
Sonstiges
Die Bank ist berechtigt, jederzeit die bestimmungsma(beta)ige Verwendung des
Darlehens und die bestellten Sicherheiten zu uberprufen sowie Einblick in die
wirtschaftlichen Verhaltnisse des Kreditnehmers zu nemen. Die Prufungsrechte
kann die Bank auf Dritte ubertragen. Etwa damit zusammenhangende Kosten und/oder
Gebuhren gehen zu Lasten des Kreditnehmers.
Fur die Dauer des Darlehensverhaltnisses gilt als vereinbart, da(beta) sowohl
der Beteiligungsgeber als auch der Beteiligungsnehmer die Bank uber seine
wirtschaftlichen Verhaltnisse in ausreichendem Ma(beta)e informieren.
Insbesondere sind jeweils unaufgefordert nach Fertigstellung - spatestens jedoch
sechs Monate nach Abschul(beta) des Geschaftsjahres - die Jahresabschlusse zur
vertraulichen Kenntnisnahme einzureichen, die mit einer Stellungnahme der Bank
der Kreditanstalt fur Wiederaufbau zuzuleiten sind. Daruber hinaus wird die
monatliche Einreichung von Geschaftsberichten beider Unternahmen vereinbart.
Der Kreditnehmer ist jederzeit berechtigt, gema(beta) den "Bedingungen fur den
KfW-Beteiligungsfonds (Ost) bei Bankendurchleitung in der Fassung 08/95", das
Darlehen zuruckzuzahlen.
Anderungen beim Unternehmen des Kreditnehmers, die die wirtschaftlichen
Grundlagen nachhaltig beeinflussen, wie z.B. Standortverlegung, Eroffnung von
Filialbetrieben, Anderung der Gesellschaftsform, Anderung von
Beteiligungsverhaltnissen, sind der Bank unverzuglich anzuzeigen.
Der Bank steht das Recht zu, den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig
zu kundigen. Einzelheiten sind in Ziffer 11 der "Bedingungen fur den KfW-
Beteiligungsfonds (Ost) bei Bankendurchleitung in der Fassuing 08/95" und Ziffer
19 der "Allgemeinen Geschaftsbedingungen" der Berliner Bank AG geregelt.
Erfullungsort fur beide Teile ist die kontofuhrende Stelle der Berliner Bank
Aktiengesellschaft. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Charlottenburg bzw.
Das Landgericht Berlin als vereinbart.
Die Abruffrist fur Darlehensteile endet mit dem 12.08.1997.
Es ist hiermit vereinbart, da(beta) Vermogensverschiebungen zugunsten des
Beteiligungsgebers nicht zulassig sind. Au(beta)erdem hat der Beteiligungsgeber
den Beteiligungsnehmer nicht zu fur diesen nachteiligen Geschaften oder
Zahlungen zu veranlassen, die den Regeln eines ordnungsgema(beta)en
Geschaftsbetriebes oder gesetzlichen Bestimmungen widersprechen oder die im Fall
des Konkurses des Beteiligungsnehmers oder aus sonstigen Gruden anfechtbar sind.
Sollten Bestimmungen dieses vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein
oder werden, so beruhrt dies nicht die Wirksamkeit der ubrigen
Vertragsbestimmungen. Etwaige unwirksame Regelungen sollen durch die den
wirtschaftlichen Zielsetzungen am nachsten kommenden Regelungen ersetzt werden.
Die Voraussetzung der Kreditgewahrung ergeben sich aus der am 08.12.1995 im
Bundesanzeiger Nr. 231 veroffentlichten Richtlinie des Bundesministers fur
Wirtschaft uber die Vergabe von Refinanzierungsdarlehen an Beteiligungsgeber
gema(beta) ss. 7a des Fordergebietsgesetzes vom 10.Oktober 1995.
Sept. 26, den Jena Berlin, den 06.09.1996
1996
B E R L I N E R B A N K
/S/ Aktiengesellschaft
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Kreditnehmer
Anlagen
Essential Terms and Conditions of Loan Contract between FiberCore, Inc. And
Berliner Bank AG dated September 6, 1996.
* * *
Loan Amount DM 7.700.000 payable 100%, for the specific investment use as
applied for.
The funds are to be transferred in full to FCJ.
The "general business terms" and the "terms for the KfW-participation fund
(East) 08/95" form a part of the loan agreement.
Purpose of Use
1) 100% for financing the investment in FCJ.
2) The funds are solely for FCJ's equity strengthening to finance the
following in Jena:
Construction 2.600.000 DM
Machinery 7.260.000 DM
Furnishings 50.000 DM
Misc. 90.000 DM
10.000.000 DM
Expenditures exceeding the loan amount will be financed from the state grant.
The investments financed with these funds serve exclusively the use by F.C.J.
Payment/Fees
Funds will be released when all conditions are fulfilled.
The loan is being held available free of charge till September 11, 1996.
Afterwards KfW will charge a commitment fee of 0.25% per month for funds not
released.
The loan is conditioned on proof of secured total financing for the project. In
addition, these requirements have to be met:
1) The participation contract between FCI and FCJ has been submitted to
KfW.
2) The loan transferred by FCI to FCJ ranks secondary to FCJ's other
creditors.
3) The subsidy statement signed by FCI and FCJ has been submitted to BBk
(To follow).
4) FCJ's liability/equity ratio 4 maximum.
5) Presentation of audited 1995 consolidated FCI financials showing a
minimum equity base of approx. 20%.
6) Presentation of audited 1995 FCJ financials showing a minimum equity
base of 25%.
7) Presentation of the long-term FCJ/AMP supply agreement.
Neither BBk nor KfW must have any reservations about the documents to be
furnished.
Interest Payment
Effective the day of loan release, KfW will charge 6.25% p.a.
Interest charges and the commitment fees are payable per March 31, June 30,
September 30 and December 30, and will be charged to FCJ's account.
FCJ pays FCI 0.5% annually.
Repayment of Loan
The loan is to be repaid on September 30, 2006.
Collateral's
FCI's credits and deposits in worldwide accounts with the Berliner Bank and its
subsidiary offices serve as collateral against present and future claims by the
bank.
All security interest pledges by FCI for other loans also serve as secondary
collateral to this loan.
Miscellaneous
The bank is entitled to examine the use of the loan at any time and to audit the
company's performance. Investigations can be entrusted to third parties at the
borrower's expense.
In addition to annual financials reports, the bank requires monthly business
reports from FCI and FCJ. The bank will forward such reports with a commentary
to KfW.
The loan can be repaid early (See KfW terms).
Changes in the companies which may affect their economic conditions
substantially (e.g. location, new subsidiaries, corporate/ownership, etc.) must
be announced immediately.
The total loan pay-out must have occurred on August 12, 1997.
Asset shifts in favor of the borrower are not permissible. Besides, the borrower
must not induce FCJ to transact business or payments which are disadvantageous
to FCJ or which
conflict with the rules of proper company management or with legal regulations
or which could be contested in the event of FCI's bankruptcy or for any other
reasons.
Appendix S to this loan contract:
Bank Guarantee DM 3.850.000
Any fees for the above or for documentation required will be at borrower's
expense.