Dechert Sample Contracts

Contract
March 30th, 2017
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    March 30th, 2017

Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Teilaufgabe der elektronischen Identitätsfeststellung und des elektronischen Identitätsmanagements bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung

Standard Contracts

BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 20th, 2013

Die Kommune beabsichtigt, ein IT-gestütztes Fachverfahren für ihre elektronischen Personenstandsregister einzuführen, um den ab 1. Januar 2014 bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen im Personenstandswesen nachzukommen. Zudem möchte sie das standesamtliche Fachverfahren „AutiSta“ durch ein Rechenzen­ trum für sich betreiben lassen. Die Stadt verfügt bereits über ein elektronisches Personenstandsregisterverfahren sowie das Fach- verfahren AutiSta. Perspektivisch soll bei der Stadt für das Land Brandenburg ein zentrales elektronisches Personenstandsregister nach § 67 Personenstandgesetz eingerichtet und betrieben werden.

Der Landkreis Oberhavel macht folgende öffentlich-rechtliche-Vereinbarung öffentlich bekannt:
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung Zur Übertragung Von Gemeindlichen Aufgaben Im Bereich Der Verkehrslenkung Und -Beschränkung • January 10th, 2022

Die öffentlich-rechtliche-Vereinbarung zur Übertragung von gemeindlichen Aufgaben im Bereich der Verkehrslenkung und -beschränkung bei Straßenbaumaßnahmen auf den Landkreis Oberhavel wurde am 19.11.2021 abgeschlossen und durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 02.12.2021 genehmigt. Die öffentlich-rechtliche-Vereinbarung tritt am 24.03.2022 in Kraft.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 4 Abs. 4 AG-SGB IX und § 5 Abs. 4 AG- SGB XII in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB IX, dem SGB XI und dem SGB XII
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • October 29th, 2020

Auf der Grundlage von § 4 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 38) und von § 5 Abs. 4 des Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 3. November 2010 (GVBl. I Nr. 36) in der Fassung vom 18. Dezember 2018 wird in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 10. Juli 2014 (GVBI. I Nr. 32), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15.

KONSOLIDIERTER PROSPEKT FÜR DIE SCHWEIZ
Konsolidierter Prospekt • July 26th, 2018

Die Mitglieder des Verwaltungsrats der TT International Funds PLC, deren Namen im Abschnitt „Der Verwaltungsrat der Gesellschaft“ aufgeführt sind, übernehmen die Verantwortung für die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle gebotene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten) entsprechen die in diesem Dokument enthaltenen Angaben den Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben berühren könnte.

Vereinbarung
Vereinbarung Zur Durchführung Eines Beschleunigten Fachkräfteverfahrens • November 12th, 2019

Firma Kompetenzzentrum für ausländische Niklas Santa Dorfstr. 1 und dem Fachkräfte des Landes Brandenburg Adolf-Dechert-Str. 1 16798 Himmelpfort 16515 Oranienburg nachfolgend Arbeitgeber nachfolgend KoFK

Nutzungsbedingungen für die Teilnahme
Nutzungsbedingungen • July 27th, 2021
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Öffentlich-Rechtlicher Vertrag • August 10th, 2020

Der Landkreis ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vgl. § 69 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. § 1 Abs. 1 Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG). Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuches

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • May 2nd, 2017

nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Bran- denburg ‒ GKG ‒ zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nach dem Achten Buch Sozial- gesetzbuch ‒ SGB VIII ‒

Koalitionsvertrag zwischen
Koalitionsvertrag • July 24th, 2021

Die Fraktionen von CDU, SPD und FWG in der Stadtverordnetenversammlung Dreieich vereinbaren eine gemeinsame zukunftsgerichtete, nachhaltige, berechenbare, soziale und bürgerfreundliche Po- litik für die Menschen in Dreieich. Dazu gehört auch die bewährte und enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis.

Contract
Prospectus • January 21st, 2019

FALLS SIE BEZÜGLICH DES INHALTS DIESES PROSPEKTS IRGENDWELCHE ZWEIFEL HABEN, WENDEN SIE SICH BITTE AN IHREN WERTPAPIERMAKLER, BANKBERATER, ANWALT, STEUERBERATER UND/ODER SONSTIGEN PROFESSIONELLEN BERATER („PROFESSIONELLE BERATER“).

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • October 14th, 2016

Auf Grundlage von § 1 und § 2 Abs.1 Satz 1 Ziffer 2, sowie der § 3 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und §§ 5, ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) wird

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Registration Form • April 3rd, 2006

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