Gute Arbeit-Definition

Gute Arbeit. “ 55 XV. Ausblick. 55 Externer Sachverstand und Betriebsratsgremien (▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇) 57 I. Gesetzliche Grundlagen für die Hinzuziehung von externem Sachverstand. 58

Examples of Gute Arbeit in a sentence

  • III.11 Gute Arbeit Der Landesregierung und den Hochschulen sind gute Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich ein wichtiges Anliegen.

  • Der Senat wird dafür sorgen, dass Verträge und Bescheide über Entgelte und Zuwendungen im Sozialbereich die ▇▇▇▇▇▇ zur Tarifbindung sowie zur Einhaltung wei− terer Kriterien für Gute Arbeit (z.

  • Gute Arbeit erfordert Arbeitsbedingungen, die die Gesundheit und das körperliche und soziale Wohlbefinden nicht beeinträchtigen, wie es Ziel der Arbeitsschutzgesetzgebung ist.

  • Gute Arbeit eröffnet individuelle Entwicklungs− und Aufstiegs− chancen und bietet entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten.

  • Gute Arbeit ist gekennzeichnet durch die Sicherheit des Arbeitsplatzes, ein festes, verlässliches und existenzsicherndes Einkommen und soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter.

  • Anstieg der Anzahl an Weiterbildungsmaßnahmen Quelle: DGB-Index Gute Arbeit, Sonderauswertung Finanzdienstleistungen 2010, Input Consulting Anschaulich ist auch die Abstufung, die sich in allen beschriebenen Bereichen ergibt und zusammenfassend den Schluss zulässt: Je höher die Anzahl der negativen Krisenfolgen für die Beschäftigten im Unternehmen ist… …desto größer ist die Angst um die eigene berufliche Zukunft (Berufliche Zukunftsaussichten/Arbeitsplatzsicherheit).

  • Die Ist-Analyse erfolgte bislang über standardisierte Mitarbeiterbefragungen53, wobei sich deren inhaltliche Ausgestaltung an den Empfehlungen der GDA zur Umsetzung der Ge- fährdungsbeurteilung psychischer Belastung orientierte, aber von Praxispartner zu Pra- xispartner variierte.54 Mit diesem Ansatz konnte bisher ein Großteil der im Projekt „Be- triebsMonitor Gute Arbeit Saar“ genannten Themenfelder sehr gut bearbeitet werden (z.

  • Als eine wichtige Erkenntnis aus der bisherigen Projektarbeit im „BetriebsMonitor Gute Arbeit Saar“ kann bezüglich der Fragebogenentwicklung hervorgehoben werden, dass von den zwölf Praxispartnern lediglich zwei ein standardisiertes Instrument ohne betriebs- bezogene Ergänzungen zum Einsatz gebracht haben.

  • Gute Arbeit ist für ver.di ein wesentliches Gestaltungsziel, dessen Verwirklichung den Alltag unserer Mitglieder prägt.

  • Da nach der Ist-Analyse und der Moderation der Maßnahmenentwicklung zudem die Ressourcen aus dem Projekt „BetriebsMonitor Gute Arbeit Saar“ ausgeschöpft waren, beschlossen beide Arbeitsgruppen, die Maßnahmenumsetzung sowie die Generie- rung weiterer arbeitsorganisatorischer Verbesserungsvorschläge zukünftig in „Eigenregie“ fortzuführen.

Related to Gute Arbeit

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.