Kein Export-Definition

Kein Export. Der Lieferant darf keine Unternehmensdaten in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) oder an eine internationale Organisation (ein „Internationaler Empfänger”) übermitteln, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens einzuholen. Wenn das Unternehmen der Übermittlung von geschützten Daten an einen internationalen Empfänger zustimmt, hat der Lieferant dafür zu sorgen, dass diese Übermittlung (und jede weitere Übermittlung) unter folgenden Bedingungen erfolgt: (i) auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags, der Bestimmungen über die Sicherheit und Vertraulichkeit aller personenbezogener Daten enthält; (ii) gemäß einem rechtlich durchsetzbaren Mechanismus für grenzüberschreitende Datenübermittlungen von personenbezogenen Daten, die gemäß den relevanten Gesetzen durchgeführt werden (deren Form und Inhalt der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens bedarf); (iii) unter Einhaltung der vorliegenden Ergänzung; und (iv) unter Einhaltung der sonstigen relevanten Datenschutzgesetze.

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  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Angebot bezeichnet das Angebots- schreiben der GESELLSCHAFT, wel- ches den Inhalt der Leistungserbringung durch die GESELLSCHAFT definiert. So- weit die PARTEIEN den Leistungsinhalt infolge von Nachbestellungen erweitern, bezeichnet dieser Begriff auch das Nach- tragsangebot in seiner zuletzt erweiter- ten Form; "OFFER" means the letter of offer from the COMPANY defining the content of the performance by the COMPANY. In- sofar as the PARTIES extend the content of the performance as a result of supple- mentary orders, this term shall also refer to the supplementary offer in its most re- cently amended version; "ATOSS PRODUKTE" bezeichnet die Gesamtheit der Softwareprogramme, welche die GESELLSCHAFT für den KUNDEN nach Maßgabe des VER- TRAGS im Objektcode als MODULE für den Zweck der Nutzung innerhalb des CLOUD SERVICE bereitstellt. Der Quell- code wird dem KUNDEN nicht überlas- sen; "ATOSS PRODUCTS" means the en- tirety of the software programs which the COMPANY delivers to the CUSTOMER in accordance with the CONTRACT in object code as MODULES for the pur- pose of use within the CLOUD SER- VICES. The CUSTOMER will not receive the source code;