Monat M-Definition

Monat M. Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.
Monat M. Monat M ist der Liefermonat.
Monat M. Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Passiver Bilanzkreisverantwortlicher Bilanzkreisverantwortlicher, in dessen Bilanzkreis die beim passiven Fernleitungsnetzbetreiber gebuchte gebündelte Kapazität eingebracht ist. Passiver Fernleitungsnetzbetreiber Fernleitungsnetzbetreiber, der die weitergeleitete gebündelte Nominierung vom aktiven Fernlei- tungsnetzbetreiber empfängt.

Examples of Monat M in a sentence

  • Bitte geben Sie die Häufigkeit von Veranstaltungen im Jahr J, Monat M oder ähnliches an, um den (ungefähren) Zeitaufwand zu verdeutlichen, den Sie für Vorbereitung / Durchführung / Reflexion benötigen.


More Definitions of Monat M

Monat M. Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. 25. Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zu- ordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die über- sichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.
Monat M. Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Passiver Bilanzkreisverantwortlicher Bilanzkreisverantwortlicher, in dessen Bilanzkreis die beim passiven Fernleitungsnetzbetreiber gebuchte gebündelte Kapazität eingebracht ist. Passiver Fernleitungsnetzbetreiber Fernleitungsnetzbetreiber, der die weitergeleitete gebündelte Nominierung vom aktiven Fernlei- tungsnetzbetreiber empfängt. REGENT Beschlüsse der Bundesnetzagentur hinsichtlich der regelmäßigen Entscheidung zur Referenz- preismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 genannten Punkte für alle im Ein- und Ausspeisesystem NetConnect Germany bzw. GASPOOL tätigen Fern- leitungsnetzbetreiber (Az. BK9-18/610-NCG und BK9-18/611-GP) oder eine diese Festlegung er- gänzende oder ersetzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

Related to Monat M

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.

  • Vertrag bezeichnet die Gesamtheit von Rechten und Pflichten der PAR- TEIEN, welche sich je nach Einzelfall er- geben aus (a) dem ANGEBOT, (b) die- sen AGB HOTLINE, (c) der AVV und (d) den sonstigen im ANGEBOT referenzier- ten Anlagen; der VERTRAG kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Gegenzeichnung durch die GE- SELLSCHAFT gegenüber dem KUN- DEN zustande; "CONTRACT" means the entirety of the rights and obligations of the PARTIES arising, as the case may be, from (a) the OFFER, (b) these GTC HOTLINE, (c) the DPA and (d) the other annexes refer- enced in the OFFER; the CONTRACT shall be concluded by written order con- firmation or countersignature by the COMPANY vis-à-vis the CUSTOMER;

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.