Kontrolle-Definition

Kontrolle. “ bezeichnet die Befugnis, die Angelegenheiten einer juristischen Person zu leiten oder ihre Leitung zu steuern, unabhängig davon, ob durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als fünfzig Prozent (50 %) oder durch eine Mehrheit der Stimmrechte oder ähnlicher Eigentumsrechte oder durch die Befugnis zur Leitung des Managements bzw. der Geschäftsführer sowie unabhängig davon, ob diese durch Gründungsunterlagen, einen Gesellschaftsvertrag oder sonstige Dokumente, die die Angelegenheiten einer juristischen Person regeln, übertragen wurden, wie im § 15 Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Kontrolle hat die in § 11(e) festgelegte Bedeutung. "Control" has the meaning set out in § 11(e).
Kontrolle bezeichnet direktes oder indirektes, rechtliches und/oder wirtschaftliches Eigentum von Aktien durch eine einzelne Person oder eine im Zusammenschluss handelnde Person (im Sinne des Luxemburger Übernahmegesetzes), die zusammen 33 1/3 % oder mehr der Stimmrechte der Emittentin (oder stattdessen einen anderen Prozentsatz, der zum betreffenden Zeitpunkt kraft Gesetzes die Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebotes auslöst) gewähren. "Control" means direct or indirect, legal and/or beneficial, ownership of Shares by a person acting alone or as part of a concert (within the meaning of the Luxembourg Takeover Law), carrying an aggregate 33 1/3 per cent. or more of the voting rights for the Issuer (or instead a higher percentage that will, in future after a change in law, trigger an obligation to make a mandatory takeover offer). Ein "Kontrollerwerb" gilt als eingetreten, wenn eine Person oder Personengesellschaft oder mehrere Personen (die "Relevante(n) Person(en)") und/oder ein Dritter oder mehrere Dritte, der/die im Auftrag der Relevanten Person(en) handelt bzw. handeln, nach dem Tag An "Acquisition of Control" will be deemed to have occurred if after the date of issue of the Bonds any person or partnership or persons ("Relevant Person(s)") and/or any person or persons acting on behalf of any such Relevant Person(s), (irrespective of whether the der Begebung der Schuldverschreibungen (unabhängig davon, ob der Vorstand oder der Aufsichtsrat der Emittentin dazu seine Zustimmung erteilt hat) Kontrolle über die Emittentin erwirbt bzw. erwerben (es sei denn, der Erwerber ist ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Treuhänder, das bzw. der die betreffenden Aktien nur vorübergehend in einer transitorischen Funktion im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Kapitalmaßnahme oder gesellschaftsbezogenen Maßnahme erhält). management board (Vorstand) or the supervisory board (Aufsichtsrat) of the Issuer has given its consent thereto) acquire Control of the Issuer (unless the acquirer is a credit institution, financial service provider or agent that acquires the relevant Shares only temporarily in a transitory function in connection with the implementation of a capital measure or corporate action).

Examples of Kontrolle in a sentence

  • Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind.

  • Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen.

  • Dies gilt nicht für den Fall, dass sich gemäss gesetzlichen Vorschriften wie etwa Devisen- und Transferbeschränkungen oder aufgrund anderweitiger Umstände, die ausserhalb der Kontrolle der Verwahrstelle liegen, die Überweisung des Rücknahmebetrages als unmöglich erweist.

  • Die Bewertung der Vermögenswerte und die Festlegung der Umtauschparitäten bei Umwandlung, Verschmelzung oder Aufspaltung werden unter der Kontrolle des Abschlussprüfers durchgeführt.

  • Im Falle einer Pseudonymisierung verbleiben die zusätzlichen Informationen, mit denen die personenbezogenen Daten einer speziellen betroffenen Person zugeordnet werden können, soweit möglich, unter der ausschließlichen Kontrolle des Datenexporteurs.


More Definitions of Kontrolle

Kontrolle bedeutet direkte oder indirekte Inhaberschaft an mehr als 50 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Unternehmen.
Kontrolle. “ bezeichnet die Fähigkeit, durch Eigentum an Anteilen, aufgrund eines Vertrags oder gestützt auf eine andere Grundlage auf die Geschäfte und Angelegenheiten einer anderen Person direkten Einfluss zu nehmen.
Kontrolle bezeichnet das Innehaben des beherrschenden Einflusses im Sinne des § 290 Handelsgesetzbuch ("HGB").
Kontrolle. “ bedeutet die Fähigkeit einer Person, aufgrund von Geschäftsanteilen, eines Vertrags oder anderweitig die Angelegenheiten einer anderen zu kontrollieren.
Kontrolle. “: die Fähigkeit, die Angelegenheiten eines anderen zu bestimmen, sei es aufgrund von Eigentumsanteilen, kraft Vertrags oder anderweitig;
Kontrolle. “ bezeichnet die Befugnis, die Angelegenheiten einer juristischen Person zu leiten oder ihre Leitung zu steuern, durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als fünfzig Prozent (50 %) am Kapital und an den Stimmrechten
Kontrolle. “ bedeutet in Bezug auf ein Unternehmen die Möglichkeit, direkt oder indirekt durch Anteilsbesitz, vertragliche Vereinbarung oder auf andere Weise die Zusammensetzung des Vorstands oder eines anderen Leitungsorgans, die Stimmrechte der Mehrheit der stimmberechtigten Anteile oder die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens zu kontrollieren.