Vertrauliche Informationen-Definition

Vertrauliche Informationen. “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
Vertrauliche Informationen. “ sind im Abschnitt „Vertraulichkeit“ definiert.
Vertrauliche Informationen. “ bezeichnet sämtliche Informationen, die SAP oder der Auftraggeber gegen unbeschränkte Weitergabe an Dritte schützen, oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach als vertraulich anzusehen sind, einschließlich des Softwarevertrages selbst. Jedenfalls gelten folgende Informationen als Vertrauliche Informationen von SAP: Informationen über Forschung und Entwicklung, Produktangebote, Preisgestaltung und Verfügbarkeit von Produkten von SAP und sämtliche SAP Software, Programme, Werkzeuge, Daten oder andere Materialien, die SAP dem Auftraggeber vorvertraglich oder auf Grundlage des Softwarevertrages zur Verfügung stellt.

Examples of Vertrauliche Informationen in a sentence

  • Vertrauliche Informationen von Samsara umfassen jegliche Informationen über Produkte, einschließlich ihrer Preise und Zahlungsbedingungen, Pre-Launch Angebote, Samsara-Softwaresysteme oder Kunden oder Partner von Samsara sowie Daten oder Informationen, die Samsara dem Kunden bei der Erbringung von Produkten an den Kunden zur Verfügung stellt.


More Definitions of Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen. “ sind alle schriftlichen, mündlichen, elektronischen, visuellen, oder alle anderen gegenständlichen oder nicht gegenständlichen Mitteilungen, Dokumente, Offenlegungen, Materialien oder sonstige Informationen der offenlegenden Vertragspartei, insbesondere Daten, Knowhow, Quellcodes, technische und nichttechnische Informationen, Materialien, Prototypen, Muster, Spezifikationen, Preise und sonstige betriebliche Informationen, und einschließlich sämtlicher Vervielfältigungen hiervon, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit dem Vertrag übermittelt oder auf andere Weise zugänglich gemacht werden, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind oder sich der Geheimhaltungswille der offenlegenden Vertragspartei aus der Natur der Information oder in sonstiger Weise ergibt. Informationen gelten nicht als Vertrauliche Informationen, soweit die empfangende Vertragspartei nachweisen kann, dass solche Informationen: ▪ zum Zeitpunkt der Übermittlung oder Zugänglichmachung der empfangenden Vertragspartei bekannt, allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit frei zugänglich waren; ▪ nach ihrer Übermittlung oder Zugänglichmachung ohne direkte oder indirekte Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht gegenüber der offenlegenden Vertragspartei allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit frei zugänglich wurden; ▪ nach ihrer Übermittlung oder Zugänglichmachung der empfangenden Vertragspartei von einem hierzu berechtigten Dritten außerhalb des Anwendungsbereichs einer Vertraulichkeitspflicht gegenüber der offenlegenden Vertragspartei übermittelt oder zugänglich gemacht wurden; ▪ von der empfangenden Vertragspartei ohne Verwendung der, oder Bezugnahme auf die, Vertraulichen Informationen der offenlegenden Vertragspartei geschaffen oder entwickelt wurden; ▪ von der offenlegenden Vertragspartei ausdrücklich in Textform als nicht vertraulich gekennzeichnet oder beschrieben wurden; oder ▪ die empfangende Vertragspartei aufgrund rechtskräftiger gerichtlicher oder behördlicher Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 21.1 gelten für die Laufzeit des Vertrages bzw. dessen Durchführung und einen Zeitraum von fünf Jahren danach. Keine Dritten i.S. dieser Regelung sind die im Rahmen des Projekts eingesetzten Sublieferanten und Subdienstleister, vorausgesetzt, dass diese einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, die den Bestimmungen dieser Ziffer 21.1 entspricht, wobei eine Weitergabe von V...
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen, Dokumente, Bilder, Zeichnungen, Know-How, Daten, Muster und Projektunterlagen, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung von der einen Partei („offen- barende Partei“) an die andere Partei („empfangende Partei“) ausgehändigt, übertragen oder in sonstiger Weise offenbart werden. Dies schließt auch die Kopien dieser Informationen in Papierform und elektronischer Form ein.
Vertrauliche Informationen bezeichnet sämtliche Informationen, einschließlich Daten und sonstige Mate- rialen, die von der GESELLSCHAFT o- der dem KUNDEN – ungeachtet dessen, ob diese schriftlich, elektronisch oder mündlich mitgeteilt werden –, (i) als „ver- traulich“ gekennzeichnet oder in sonsti- ger Weise als vertraulich eingestuft wur- den oder (ii) welche ein vernünftiger DRITTER aufgrund ihres Wesens oder aufgrund der Umstände als schutzwür- dig und deshalb als vertraulich betrach- ten würde. Als solche vertrauliche Infor- mationen gelten insbesondere die KUN- DENDATEN, Informationen über die Ge- schäftstätigkeiten und / oder -prozesse der PARTEIEN sowie sämtliche Soft- ware, Technologien und das Know-How der GESELLSCHAFT in jeglicher Form, einschließlich der MODULE, der DOKU- MENTATION und deren Aktualisierun- gen und Bearbeitungen, das Geschäfts- modell sowie die Kooperationspartner und Lieferanten der GESELLSCHAFT, Preise, Angebotsunterlagen, (Marke- ting-) Ideen, Broschüren, Werbemateria- lien und Präsentationen, Konzepte so- wie sämtliche hiervon erstellte Kopien und Aufzeichnungen. Nicht als vertrauli- che Informationen gelten Informationen, (i) die von der offenlegenden PARTEI ausdrücklich als "nicht vertraulich" ge- kennzeichnet wurden; (ii) die die emp- fangende PARTEI ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung rechtmäßig entwi- ckelt oder erworben hat; (iii) die bereits allgemein bekannt sind oder nachträg- lich allgemein bekannt werden, ohne dass die empfangende PARTEI dies zu vertreten hat oder dies auf einen Ver- tragsbruch zurückzuführen ist; (iv) die der empfangenden PARTEI von einem DRITTEN, welcher zur Offenlegung be- rechtigt ist, ohne Verstoß gegen diese AGB SOFTWAREKAUF mitgeteilt oder überlassen werden oder (v) die von der offenlegenden PARTEI mit ausdrückli- cher schriftlicher Erlaubnis zur Bekannt- machung freigegeben wurden; "CONFIDENTIAL INFORMATION" means any information, including data and other materials, which the COM- PANY or the CUSTOMER, whether communicated in writing, electronically or orally, (i) has designated as “confiden- tial” or otherwise deemed confidential or (ii) which a reasonable THIRD PARTY would, by its nature or by reason of the circumstances, consider to be entitled to protection and therefore confidential. Such confidential information shall in particular include the CUSTOMER DATA, information on the business ac- tivities and / or processes of the PAR- TIES as well as all software, technolo- gies and know-how of the COMPANY in any fo...
Vertrauliche Informationen. “ sind Informationen der jeweils anderen Partei einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen, die sich auf den Betrieb, das technische oder kommerzielle Know-how, Vorgaben, Erfindungen, Verfahren oder Initiativen, Pläne, Produktinformationen, Informationen zur Preisgestaltung, Know-how, Entwürfe, Betriebsgeheimnisse, Software, Unterlagen, Daten oder Informationen beziehen, die bei ihrer Mitteilung durch eine Partei an die andere Partei a) klar als „vertraulich“ oder „geschützt“ oder ähnlich bezeichnet werden oder gekennzeichnet sind, b) mündlich oder bildlich mitgeteilt, zum Zeitpunkt der Mitteilung als vertrauliche Informationen bezeichnet und innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich als vertrauliche Informationen bestätigt werden oder c) von einer Person vernünftigerweise zum Zeitpunkt der Mitteilung als vertraulich oder geschützt erkannt würden. Vertrauliche Informationen schließen die Celonis Software und Dokumentation ein.
Vertrauliche Informationen. “ bezeichnet sämtliche Informationen, die SAP oder der Auftraggeber gegen unbeschränkte Weitergabe an Dritte schützen, oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach als vertraulich anzusehen sind, einschließlich der Vereinbarung selbst. Jedenfalls gelten folgende Informationen als Vertrauliche Informationen des Auftraggebers: die Auftraggeberdaten, Marketing- und Geschäftsanforderungen sowie Implementierungspläne des Auftraggebers oder Informationen zu seiner finanziellen Situation; und als Vertrauliche Informationen von SAP: der Cloud Service, die Dokumentation, Cloud-Materialien und Analysen gemäß Abschnitt 3.5 sowie Informationen über Forschung und Entwicklung, Produktangebote, Preisgestaltung und Verfügbarkeit von Produkten von SAP und sämtliche SAP Software, Programme, Werkzeuge, Daten oder andere Materialien, die SAP dem Auftraggeber vorvertraglich oder auf Grundlage der Order Form zur Verfügung stellt.
Vertrauliche Informationen. “ bezeichnet:
Vertrauliche Informationen. “ sind alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen, sowie Informationen, die aufgrund ihrer Natur eindeutig vertraulich zu behandeln sind, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, Zeichnungen, Designs oder Handbücher bezüglich der Produkte, alle Informationen, die sich auf Dienstleistungen von Miraclon oder des Kunden beziehen, Operationen, Preise, Pläne, Information über Services, Designrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marktchancen, Geschäftsangelegenheiten bzw. Geschäftsangelegenheiten der Kunden von Miraclon oder der Kunden des Kunden, die der empfangenen Partei, sowohl direkt als auch indirekt, durch die offenlegende Partei offengelegt werden (ob schriftlich, mündlich oder in jedweder anderen Art und Weise, einschließlich durch Beobachtung bei Betriebsbesuchen).