PRO-Zugang-Definition

PRO-Zugang ein kostenpflichtiger, zeitlich begrenzter Zugang zu einer Reihe von Diensten oder Funktionen, in deren Rahmen der registrierte Benutzer bestimmte, in der PRO-Beschreibung in der Anwendung angegebene Aktionen durchführen kann, insbesondere solche Aktionen wie das Ausfüllen zusätzlicher Fragebögen zu Gesundheit, Aktivität und Faktoren, die die Fruchtbarkeit beeinflussen, das Anzeigen zusätzlicher Empfehlungen oder Berichte, das Durchsuchen eines speziellen Teils der Wissensdatenbank und das Bereitstellen eines Teils der Daten für eine vom Benutzer angegebene Person. Der Umfang des PRO-Dienstes und seine Dauer sind in der Beschreibung in der Anwendung angegeben;

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  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.